Hallo,
ich habe am 17.02.2011 einen gebrauchten PKW von Privat gekauft. Am nächsten tag wurde dieser aufgrund von Fahrgeräuschen die aufgetretten sind in einer Werkstatt vorgestellt. Diese stellten erheblichen Schaden fest! Querlenker beidseitig defekt verliert öl. Motor träger fast komplett durchgerostet. Kühler defekt verliert Flüssigkeit.
Alles schäden die der Besitzer bemerkt haben muss weil die flüssigkeitsstände alle aufgefüllt waren. Auch vor dem Kauf verneinte der Verkäufer fragen wie wurde kürzlich Öl nachgefüllt wurde kürzlich Kühlflüssigkeit nachefüllt.
Im Kaufvertrag wurde die Sachmangelhaftung zwar ausgeschlosssen. Jedoch besitzt der Verküfer nach eigenen Angaben auch keinen Kaufvertrag mehr.
Der PKW wurde für 3650 euro gekauft und die Werkstatt hat den schaden auf 2000 Euro geschätzt.
Im Vertrag steht ein teil:
Unfall/Beschädigung
Der Verküfer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war
-keinen Unfallschaden
-keine sonstigen erheblichen Beschädigungen
-nur folgende Schäden:
Blechschaden kompl. rechts aber ordnungsgemäß in stand gesetzt.
Ich bitte um Angebot am leibsten per Tel:
Vielen Dank
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Auto von Privat gekauft
--- editiert vom Admin
Hallo nochmal
sorry für den ersten Beitrag habe das ganze noch mal von Fehlern befreit...
Hallo,
ich habe am 17.02.2011 einen gebrauchten PKW von Privat gekauft. Am nächsten Tag wurde dieser aufgrund von Fahrgeräuschen die aufgetreten sind in einer Werkstatt vorgestellt. Diese stellten erheblichen Schaden fest!
Motor Querträger fast komplett durchgerostett
Querlenker beidseitig defekt verliert Öl. Motor träger fast komplett durch gerostet. Kühler defekt verliert Flüssigkeit.
Alles Schäden die der Besitzer bemerkt haben muss weil die Flüssigkeitsstände alle aufgefüllt waren. Auch vor dem Kauf verneinte der Verkäufer fragen wie wurde kürzlich Öl nachgefüllt wurde kürzlich Kühlflüssigkeit nachgefüllt.
Im Kaufvertrag wurde die Sachmangelhaftung zwar ausgeschlossen. Jedoch besitzt der Verkäufer nach eigenen Angaben auch keinen Kaufvertrag mehr.
Der PKW wurde für 3650 Euro gekauft und die Werkstatt hat den schaden auf 2000 Euro geschätzt.
Im Vertrag steht ein teil:
Unfall/Beschädigung
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war
-keinen Unfallschaden
-keine sonstigen erheblichen Beschädigungen
-nur folgende Schäden:
Blechschaden komplett rechts aber ordnungsgemäß in stand gesetzt.
Gibt es eine Möglichkeit den Kaufvertrag trotzdem rückgängig zu machen??
wie sollte ich vorgehen
Danke und Gruß
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--- editiert vom Admin
Der wagen ist ein chrysler daher hohe kosten!! Und nicht der querlenker verliert öl sondern der motor und er muss wöchentlich nachgefüllt haben .....
Das weitere ist der querträger der schon hätte beim tüv auffallen müssen ausserdem hat er doch in dem einem teil des vertrages garantiert das keine erheblichen schäden drann sind ?!?!
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--- editiert vom Admin
Letzte tüv war januar 2010 er hatte den wagen knapp 5 jahre
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--- editiert vom Admin
quote:
Querlenker beidseitig defekt verliert öl.
von fb280791-90 am 20.02.2011 13:34
quote:
Querlenker beidseitig defekt verliert Öl.
von fb280791-90 am 20.02.2011 15:16
quote:
Und nicht der querlenker verliert öl sondern der motor
Das demonstriert mal wieder überdeutlich, das die fortgesetzte Ignoranz gegenüber der Rechtschreibung zwangläufig ungeeignte Antworten produziert, da die Helfer von falschen Grundlagen ausgehen.
quote:
Querlenker beidseitig defekt verliert Öl. Motor träger fast komplett durch gerostet. Kühler defekt verliert Flüssigkeit.
Alles Schäden die der Besitzer bemerkt haben muss weil die Flüssigkeitsstände alle aufgefüllt waren.
Eine reine Vermutung. Die kann ja auch der freundliche Tankwart nachgefüllt haben. Oder der Hausmeister oder oder oder ...
Hier müsste bewiesen werden, das dies dem alten Eigentümer bekannt war.
Deweitern müsste dann auch schlüssig erklärt werden wie man bei dem Nachfüllen von Flüssigkeiten die Sache mit dem Querlenker und dem Motorträger bemerkt haben soll.
Wenn dieser Beweis erbracht wurde, kommt die nächste Stufe.
Hier muss man dann nachweisen, das diese Mängel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden waren (Schläuche und Dichtungen gehen oft ohne erkennbare Vorzeichen von einem Moment auf den anderen kaputt) und es sich nicht um altersbedingten Verschleis handelt.
quote:
Das weitere ist der querträger der schon hätte beim tüv auffallen müssen
Der ist ja nun schon eine ganze Weile her, es ist durchaus realistisch, das der Defekt zu dem Zeitpunkt noch nicht da war.
quote:
ausserdem hat er doch in dem einem teil des vertrages garantiert das keine erheblichen schäden drann sind ?
Kannst du das mal wortwörtlich wiedergeben?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
--- editiert vom Admin
Hallo, der Kauf Privat an Privat beinhaltet in der regel Aussschluss jeder Garantie. Am besten man nimmt jemanden mit, der richtig Ahnung hat, oder man fährt mit dem Verkäufer zum ADAC, Dekra usw und lässt einen Gebrauchtwagencheck machen für 50 Euro bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.
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"Recht kann gebogen und verdreht werden !"
--- editiert vom Admin
Der teil mit der garantie steht so wortwörtlich im kaufvertrag!!!
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--- editiert vom Admin
Er versichert aber auch das der wagen frei von erheblichen beschädigungen ist!!!
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--- editiert vom Admin
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