Auto von Werkstatt gekauft kein Vertrag!

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto von Werkstatt gekauft kein Vertrag!

Hallo ich bin neu Hier!

Habe gleich ein Großes Problem und zwar brauchte ich ein Fahrzeug weil ich dieses Brauche für meine Ausbildung! Ein bekannter Arbeitet in einer Werkstatt dort verkaufen die auch Autos! Meine mutter ist dort hin und Redete mit dem Chef der sagte zu ihr das auto kostet 400euro. Ich holte dann das auto! Stellte nach ein Paar tagen viele mängel fest die ich mir von einer anderen Werkstatt bestätigen ließ. Ich zahlte dem Chef 150euro an und sagte das ich nicht genau weiß wann ich den Rest zahlen kann wenn dann auf raten! Ich weiß Quittung habe ich Kaufvertrag auch nicht! Ziemlich dumm gelaufen! Er hat auch meinen alten Schrot reifen Renault bekommen und dafür 50 angerechnet! Nun ruft er ständig an und droht mir das auto weg zuholen darauf bin ich aber angewiesen! Er droht auch mit Körperlicher gewalt das er dafür sorgt das ich nie wieder Auto fahren werde! Ich bestand aber von Anfang an auf diesen Kaufvertrag! Ich war auch bei der Polizei! Die können aber nur eine Anzeige wegen Bedrohung aufnehmen! Das auto ist BJ 94 ein Ford Fiesta! Das auto ist aber nicht auf mich angemeldet sondern auf eine andere Person! Der CHef der werkstatt hat uns alle papiere und Schlüssel gegeben! Hat er denn das Recht mir das auto weg zu holen! Ihm ist auch egal das ich dann gekündigt werde weil ich dann meinen Arbeitsort nicht mehr erreichen kann! Bitte um hilfe!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Hat er denn das Recht mir das auto weg zu holen!


Nö, denn ohne schriftlichen Vertrag gibt es wohl auch keinen beweisbaren Eigentumsvorbehalt.

Zunächst wäre zu klären, was du für Gewährleistungsansprüche hat, umgekehrt aber auch, was er für Zahlungsansprüche hat. Das könnte sonst für beide Seiten ärgerlich werden. Ggfs. würde ich da auch zum Anwalt gehen, denn von so einem Typen wirst du bestimmt freiwillig keine Gewährleistung bekommen.

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#2
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

er sagte er wolle 400euro dann aber auf einmal 600euro!
auf die gewährleistung würde ich sogar verzischten nur will ich das diese Person aus meinem Leben verschwindet. Weil dieses für mich sehr eigenartige machen schafften sind! Er drohte ja auch meiner mutter etwas anzutun. Er hat mir ja alle papiere zu dem wagen gegeben! Und dann gingen die pannen los elektrik ausfall. usw.! 150 habe ich angezahlt und 50 rechnet er für meinen alten an! Also will er 400 bar sonst kommt er auf einen Sonntag das auto weg holen!

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#3
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

also hier in Deutschland im Bundesland brandenburg!

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#5
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich bin geborener Deutscher. Das ich einige Fehler mach sehe ich ein! Aber es ist sehr wichtig das ich sehr schnell geschrieben habe. Da es schließlich auch um den Verlust meiner Ausbildung geht. Sicher rede ich nicht so mit einem Arzt da mir dieser Slang fern liegt da ich nicht aus einer Großstadt wie Berlin komme wo die Jugend so spricht. Wie gesagt es tut mir Leid. Und ich hoffe das mir geholfen werden kann.

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#7
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich sagte es tut mir leid mit der Schreibweise. Danke dir dennoch für deine Antwort. Bei der Polizei habe ich mich schon erkundigt. Der dort Diensthabende sagte sobald er mir alles Papiere dafür überlassen hat darf er ohne Vertrag oder irgend etwas Schriftlichem dieses Fahrzeug nicht holen. Da er sonst einen Diebstahl begeht. Den Namen und die Anschrift hat er sich notiert und sagte sobald ich merke das jemand am Fahrzeug ist, soll ich auf der Wache anrufen dann kommt sofort ein Streifenwagen. Danke für die Antwort!

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#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

16 Jahre altes Auto, viele Mängel, kein schrifltlicher Kaufvertrag, Auto nicht komplett bezahlt, ...

Wo soll man da anfangen ....



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#10
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Also mal ehrlich. Du kaufst ein 16 Jahre altes Auto für 400,-€, und erwartest tatsächlich, dass dieses Mängelfrei ist?

Kann es sein, dass der Verkäufer Dir das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft hat?

Findest Du nicht, dass der Händler sehr großzügig war, als er Dir alle Papiere gegeben hat, ohne dass das restliche Geld da war?

Sicherlich darf er Dir keine Prügel androhen, aber irgendwo kann man den Verkäufer auch verstehen. Der kommt Dir entgegen, und Du kommst gleich nach ein paar Tagen mit den Mängeln. Was soll der den denken? Ich würde denken, dass das von Anfang an so geplant war. Und dann wäre ich auch sauer.

Ich an Deiner Stelle würde dem die restliche Kohle geben, wenn nötig irgendwo leihen, und schauen, dass ich die Sache vom Tisch habe.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ihr beide habt einen Kaufvertrag, wenn auch mündlich geschlossen. Ob dabei die Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder wie viel offen ist müsste der Beweisen der was will.

Ich frage mich was du dir vorstellst: Der haut dir auf den Kopf wenn du nicht zahlst.
Oder auch nicht. Rechtlich macht der genauso wenig wie du, weil sich das nicht lohnt.


Angsthasen zahlen, Männer nicht.

Uwe


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#12
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

@ AtzePLaya:
für mich hört sich das so an, als ob du das Geld auch gar nicht hast. Insofern kann der VK auch ganz schön sauer sein. Auto holen, aber nicht zahlen - keine feine Art.
Üblicherweise zahlt man und dann geht evtl. die Diskussion los was mit der Gewährleistung ist. Wer sich aber Ware geben lässt ohne zu bezahlen oder ohne Geld zu haben, tja der muß mit dem Fausrecht rechnen. Die Argumentation mit der Ausbildung kann dem VK doch egal sein!

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" Gruss aus Offenbach"

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#13
 Von 
AtzePLaya
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So melde mich mal wieder zu Wort! Meines Erachtens ist Deutschland ein Rechtsstaat also Selbstjustiz ist verboten! Und das ich nicht zahlen würde steht hier gar nicht zur frage weil ich immer alles gezahlt habe! Bloß wurde sich auf einen anderen Preis geeinigt. Der dann aber fast verdoppelt wurde weil es den so passte.
Mir aber zugesichert wurde das,das auto einwandfrei funktioniert mir dann aber die gesamte elektronik ausfiel und die lenkung auf der Autobahn fest wurde! Und das finde ich grob fahlässig! Eine Fachwerkstatt von Ford stellte mängel fest die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen würden!

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Meines Erachtens ist Deutschland ein Rechtsstaat also Selbstjustiz ist verboten!

Stimmt, es existiert aber ein Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt etc. - gerade weil man in einem Rechtsstaat lebt.
Genauso gibt es Gewährleistung.

Und vertragsfreiheit.

Also wäre zu klären:
Gewährleistung?
Oder Bastlerauto?
Falls Gewährleistung, handelt es sich um typischen Verschleiß oder Mängel?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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