Auto von privat gekauft - viele Einbauten nicht eingetragen

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Imker
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Auto von privat gekauft - viele Einbauten nicht eingetragen

hallo
ich habe mir vor zwei monaten einen gebrauchten landrover defender gekauft. hat damals alles einwandfrei funktioniert. tüv und asu war neu und ohne jegliche hinweise.
nun bin ich zu der firma ex-tec nach amberg gefahren, da ich mein auto mit diversen teilen wie seilwinde und dachträger umbauen wollte. die firma ex-tec gilt als spezialist für umbauten bei defender.
ich hatte einen termin mit dem geschäftsführer Herr Mösbauer.
ich wollte mich über diverse teile informieren. herr mösbauer stellte aber nach dem er den Fahrzeugschein gelesen hatte folgendes fest. die stoßstange, die spurverbreiterung, die erhöhte Luftansaugung, die reifen größe, die ersatzrad halterung auf der motorhaube, die neuen vorderen sitze sowie der einbau der alten vorderen sitze nach hinten sind nicht in den Fahrzeugschein eingetragen. nach einer kurzen probefahrt stelle herr mösbauer fest, das am auspuf irgend etwas nicht stimmt. es stellte sich heraus, das der dämpfer einfach herausgeschnitten und durch ein stück rohr ersetzt wurde.
zu meiner person. ich fahre seit meinem zwanzigsten lebensjahr immer nur Firmen autos. was zwar nicht schlecht war.
aber vom auto selber habe ich wenig ahnung.
ich hatte mir sogar bevor ich den Vertrag unterschrieben hatte den brief sowie den fahrzeugschein nochmal durchgelesen. ob alles eingetragen ist. der verkäufer hatte nur das chip tuning, kleineres lenkrad und und eine andere reifengröße eintragen lassen.
zu dem reifen auf der motorhaube sagte er nur, solange es keinen stört ist es erlaubt. aber das es pflicht ist, es eintragen zu lassen, von dem hat er nichts erwähnt.

was kann ich nun tun? herr mösbauer hat festgestellt, das für alle teile, die der verkäufer verändert hat keine abe nummer vorhanden ist, d.h. ich muß alle teile abbauen und durch neue ersetzen. ich benötige eine neue auspuf anlage. da eine anlage wie meine nicht erlaubt ist. obwohl der tüv neu gemacht worden ist. ich kenne mich ja mit autos nicht aus, aber beim tüv würde man doch vermuten, der würde so etwas doch wissen.
als vertrag wurde ein standart vertrag von kfz-auskunft.de verwendet. in diesem vertrag ist nur eingetragen, das das fahrzeug unfallfrei ist.
der schaden nur für die teile läuft sich auf 3000 - 4000 euro.

Was kann ich nun tun?

Vielen dank




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Imker,

also vorweg gesagt, würde ich hier keine Namen nennen - aber das nur am Rande....

Da du das Auto von privat gekauft hast, sehe ich wenig Chancen (gekauft wie besehen - Gewährleistung ausgeschlossen etc.).

Sicherlich kann und muss man als Käufer eines Kfz nicht alles sehen oder alles wissen, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... außerdem bist du ja jetzt im Bilde... Wobei du die Aussagen von Herrn M. nochmals überpfüfen solltest.

Ansonsten würde ich bald zusehen, die Änderungen herbeizuführen bzw. vom TüV abnehmen zu lassen, hält die Polizei dich an und du solltest Pech haben, dass die Herren schlecht drauf sind, können sie dir das Fahrzeug u.U. sogar stilllegen.

Vielleicht wissen andere hier aber noch mehr...



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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 206x hilfreich)

Sehe ich genau so.
Ich würde zu dem Tüv fahren, der das Auto neu abgenommen hat.
Hier nachfragen ob alles richtig ist. Schließlich war der Tüv doch neu?? oder??

Gruß Spezi

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#3
 Von 
Schocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also du hättest vielleicht eine Chance, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er arglistig die Mängel an dem Fahrzeug verschwiegen hat.
Das würde zur Anfechtung des Kaufvertrages und zur Rückabwicklung (Geld und Auto zurück) gem. §§ 142 I, 123 I BGB führen.

Normalerweise wird es schwer sein, jemanden Arglist nachzuweisen, aber in diesem Fall ist es, wie ich finde, evident, dass der Verkäufer dich über die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges getäuscht hat.

Gruß

Micha

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#4
 Von 
Schocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, es führt natürlich nicht zur Anfechtung, sondern berechtigt... ;-)

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