Auto vor einem halben Jahr gekauft jetzt sind Mängel da

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)
Auto vor einem halben Jahr gekauft jetzt sind Mängel da

Ein Kumpel hat für seine Tochter vor nem halben Jahr einen Golf 4 für 2250Euro gekaft.

Es war die Karre vor kurzem in der Werkstatt jetzt kommt raus die Kupplung is schrott und muss neu gemacht werden.

Das Ding wurde von Privat an Privat gekauft der Kaufvertrag war so ein Standardding von ner großen Autowebsite.

Beim Kauf hat der Verkäufer gesagt es sei 2016 der Motor ausgetauscht worden und auch ne Kupplung eingebaut worden die Neuwertig ist.
Im Kaufvertrag steht der Satz:
Das Fahrzeug ist mit dem Origninalmotor / einem Austauschmotor mit folgender Gesamtfahrleistung ausgestattet: (dann kommt ein Feld zum ausfüllen)
Da ist "einem Austauschmotor" eingekringelt worden.

Dann steht ein Feld im Kaufvertrag:
Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keine Unfallschäden / folgende Unfallschäden
in dem Feld zum ausfüllen steht dann "siehe Anlage / wie besprochen"

jetzt hat der Kumpel wegen der Sache mit dem Verkäufer am Telefon gesprochen, der verkäufer hat dann die Werkstattrechnung vorgelesen., dort steht aber drin:
Schadensfeststellung Motor defekt nach Rücksprache mit dem Kunden Motor a+e Motor gebraucht ausgewechselt Anbauteile umgebaut kupplung geprüft schadensbedingte Motorwäsche, Probefahrt.

dann kommt noch ein Posten:
Kupplunug getauscht sehr gute gebrauchte

Das ganze war jetzt etwas mehr als 2Jahre her.
Der Verkäufer hatte die Rechnung und andere Papiere bei dem Gespräch und auch beim Treffen der Vertragsabmachung und Übergabe dabei aber mein Kumpel und seine Tochter haben die wohl nicht genau angeguckt und auch am Ende nur den Kaufvertrag alleine mitgenommen.

Jetzt die Frage:
Hat mein Kumpel da Chancen wegen der Kupplung und Motor etwas ersetzt zu bekommen oder den Vertrag rückgängig zu machen?

Weil es wurde ja gesagt es wurde eine neuwertige Kupplung eingebaut was sie ja wohl nich war und der Motor war ja wohl nicht generalüberholt also kein Austauschmotor.

Ich selber hab die Befürchtung das da keinen Blumentopf zu gewinnen ist weil ja alles auf der Rechnung steht und die mit anderen Papieren ja Teil der Anlagen zu Kaufvertrag geworden sind und wer halt da nicht rein guckt/mitnimmt dann halt selber schuld ist.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



74 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Es war die Karre vor kurzem in der Werkstatt jetzt kommt raus die Kupplung is schrott und muss neu gemacht werden.

Zum einen ist das ein Ver******teil und für normalen Verschleiß muss der Verkäufer nicht haften.
Zum anderen müsste der Kumpel beweisen, das die Kupplung bereits beim Kauf fehlerhaft war und nicht von ihm kaputt gemacht wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Hat mein Kumpel da Chancen wegen der Kupplung und Motor etwas ersetzt zu bekommen oder den Vertrag rückgängig zu machen?
Nein. Dein Kumpel hat ein altes Auto gekauft und auch bekommen. Alles so wie es auch vertraglich geregelt wurde.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Also kommt man auch nicht weiter das gesagt wurde die Kupplung wäre "neuwertig"?

Und bei dem Motor geht auch nix?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Weil es wurde ja gesagt es wurde eine neuwertige Kupplung eingebaut was sie ja wohl nich war und der Motor war ja wohl nicht generalüberholt also kein Austauschmotor.


1. Woher willst du denn wissen das die Kupplung nicht neuwertig war? Die Tochter kann sie theoretisch auch nach 2 Wochen schon selber hingerichtet haben wenn man will - das wäre auch kein Problem bei entsprechender Fahrweise.
Die Kupplung könnte auch vollständig Neu gewesen sein- selbst in dem Fall würde man da nichts machen können. Denn sie ist nunmal wie oben schon steht ->ein Verschleissteil .

2. " Austauschmotor" bedeutet erstmal nur das ein funktionierender Motor anstatt des Orginalen eingebaut wurde. Es bedeutet aber nicht das er auch gleichzeitig komplett überholt ist, das hätte man gesondert vermerken müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Und bei dem Motor geht auch nix?

Was ist mit dem Motor? Läuft der nicht richtig?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)


Zitat (von NikSeib):
Die Energie besser in der Reparatur stecken und wieder in Ruhe das Auto nutzen.
So ist es.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Wie viel Laufleistung hat das Fahrzeug überhaupt?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go500560-58):
Und bei dem Motor geht auch nix?

Was ist mit dem Motor? Läuft der nicht richtig?


so wie ichs verstanden hab läuft der Motor, aber er möchte jetzt eben den Kauf rückgängig machen und meint weil im Kaufvertrag Austauschmotor eingekringelt war, es aber kein generalüberholter Austauschmotor ist eben einen Grund zu haben das machen zu können.

Die von ihm is wohl wenn es mit der Kupplung als Grund nicht klappt dann eben mit dem Motor.

Zitat (von cirius32832):
Wie viel Laufleistung hat das Fahrzeug überhaupt?!

bei Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs steht rund 123000km
bei Gesamtfahrleistung für den Motor steht nix.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wenn ein Austauschmotor vereinbart war und ein Austauschmotor drin ist, dann ist der Vertrag korrekt erfüllt.

Wenn ein generalüberholter Austauschmotor vereinbart war und nur ein Austauschmotor drin ist, dann ist der Vertrag nicht korrekt erfüllt.

Wenn ein Austauschmotor vereinbart war und ein Austauschmotor drin ist, dann ist der Vertrag auch dann korrekt erfüllt, wenn der Kumpel sich unter einem Austauschmotor einen generalüberholten Austauschmotor vorgestellt hat.
Ausnahme: der Verkäufer hätte irgendwie den Irrtum erregt, das bei ihm ein Austauschmotor ein ein generalüberholter Austauschmotor wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

der Kumpel hat mir sein schreiben gezeigt was er raus gejagt hat:

"Des weiteren wurde laut Kaufvertrag ein Austauschmotor eingebaut. Per Definition handelt es sich bei einem Austauschmotor um einen generalüberholten Motor. Dieses Kriterium erfüllt das erworbene Fahrzeug nicht."

Da ist halt ein anderer gebrauchter Motor eingebaut worden. Im Vertrag ist halt bei der Auswahl:

Das Fahrzeug ist mit dem Originalmotor / einem Austauschmotor mit folgender Gesamtfahrleistung ausgestattet: (dann kommt ein Feld zum ausfüllen)

der Austauschmotor eingekringelt.

-- Editiert von Moderator am 19.10.2018 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Per Definition handelt es sich
bei einem Austauschmotor um einen generalüberholten Motor.
Das ist einfach nur falsch.
Leute, wenn man sich für knapp über 2000€ einen Wagen kauft, dann kann man einfach keinen Neuwagen erwarten. Dein Kumpel hat das bekommen was vertraglich vereinbart wurde. Was erwartet er für diesen Betrag? Ein Neufahrzeug? Dein Kumpel ist dabei sich beim Verkäufer lächerlich zu machen. Wäre ich Verkäufer, dann würde ich jede Mail vom Käufer ungesehen löschen und jeden Brief ungelesen zerreißen und wegwerfen.
Das ist völlig vergebene Mühe von deinem Kumpel. Entweder soll er klagen oder sich jede andere Mühe sparen.
Die Aussichten bei einer Klage diese zu gewinnen sind annähernd 0%.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mup11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Preis ist ja auch lächerlich, dieses Auto war keine 1000€ wert. Dass grosse Risiko Motor/Getriebe bleibt immer.Deshalb fragen die meisten Aufkäufer sofort in gebrochenem Deutsch "motor getriebe ok?" weil alles andere nicht so ins geld geht.

-- Editiert von Moderator am 05.10.2018 21:54

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mup11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Der beschriebene Kaufvorgang war Interessiert mich alles nicht, bitte nehmt mein Geld

Wie lange hat der Vorbesitzer den Wagen auf sich angemeldet gehabt, ich tippe mal garnicht.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von mup11):
Der Preis ist ja auch lächerlich, dieses Auto war keine 1000€ wert.

Das kann man Anhand der vagen Beschreibung per Ferndiagnose feststellen? Respekt!

Zitat (von mup11):
Dass grosse Risiko Motor/Getriebe bleibt immer.Deshalb fragen die meisten Aufkäufer sofort in gebrochenem Deutsch "motor getriebe ok?" weil alles andere nicht so ins geld geht.

Aha

Zitat (von mup11):
Der beschriebene Kaufvorgang war Interessiert mich alles nicht, bitte nehmt mein Geld

Lesen Sie eigentlich mal was Sie so schreiben?

Zitat (von mup11):
Wie lange hat der Vorbesitzer den Wagen auf sich angemeldet gehabt, ich tippe mal garnicht.
Spielt doch überhaupt keine Rolle. Der Drops ist gelutscht.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

hmm da bestätigt ihr mir was ich ihm auch schon gesagt hab, Pech gehabt.

Macht es nen Unterschied wie lang der Vorbesitzer die Karre hatte?
Da müsst ich später mal anrufen und fragen aber ich glaub das Auto ist von 2003 und der Verkäufer hatte das Auto seit 2010 oder 2011

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mup11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

War nicht böse gemeint, aber Nachweiße sind wichtig, und die wurden ja nur kurz überflogen, der Verkäufer braucht nach dem Verkauf keine alten Rechnungen mehr. Für mich ist der Austauschmotor sofort eine Wertminderung, und keine Steigerung. Es gibt Fachwerkstätten und Pfuscher. Bei einem 15 Jahre alten Auto gehen alle alarmsignale an (was den Umgang der Vorbesitzer mit dem Wagen betrifft Kupplung hält locker 300k km. Es gibt händler, die reparieren notdürftig und geben dass auto dann an "privatleute" die diesen Verkaufen um die gewährleistung/garantie zu umgehen. Ist aber bei 8 jahren Haltedauer ausgeschlossen, wahrscheinlich hat der Verkäufer gemerkt es geht dem ende zu und hat das Fahrzeug abgestoßen. "Kupplunug getauscht sehr gute gebrauchte" so einen Vermerk kann doch bloß eine Hinterhofwerkstatt machen.

-- Editiert von Moderator am 05.10.2018 21:56

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich sag mal danke ich den Kumpel vorher getroffen und eben gesagt was ich mir schon dachte das man bei der Aktionen keinen Blumentopf gewinnen kann.

Er meint sein Anwalt hat gesagt er wird das Ding gewinnen und den Kauf rückgangig machen können und seine Kohle wieder bekommen.
Ihr befürchte aber das ihn da der Anwalt verkohlt und jetzt nur noch mehr Geld in den Ofen gehauen wird.

Naja mal gucken wie das ganze ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Er meint sein Anwalt hat gesagt er wird das Ding gewinnen

Das wäre ungewöhnlich, das ein Anwalt das so sagt.
Normalerweise verwenden diese den Konjunktiv bei solchen Aussagen.



Zitat (von go500560-58):
Ihr befürchte aber das ihn da der Anwalt verkohlt

Nun, eventuell hat der Anwalt auch ein Detail gefunden das uns unbekannt ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Hab ich mich auch gefragt aber seine Aussage war halt die Kupplung war nicht neuwertig wie garantiert und es war kein Austauschmotor wie garantiert darum gibts nachdem die Nachbesserung abgelehnt wurde das ganze Geld zurück wenn er das Auto zurück gibt.

Und genau das kann doch nicht sein? ich erinnere mich als ich mal einen Jahreswagen bei einem Händler gekauft hatte und der dann nach einigen Wochen einen Schaden hatte wir haben uns damals geeinigt wir machen den Vertrag rückging ich hatte dann sowieso noch was besseres woanders gefunden.
Aber ich hab nicht komplett alles bekommen weil ich ja das Auto für eine gewisse Zeit hatte und nutzen konnte, ich hatte die Antwort bekommen ja das ist normal so am Ende war der Abzug nicht wirklich hoch damit alles ok.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
Hab ich mich auch gefragt aber seine Aussage war halt die Kupplung war nicht neuwertig wie garantiert

Dein Kumpel scheint einer von der ganz schlauen Sorte zu sein. Nochmal-selbst wenn die Kupplung ganz Neu gewesen wäre zum Kaufzeitpunkt ist das überhaupt nicht nachweißbar! Denn mit nur ein bisschen schlechten Willen kann man die statt in 100-200tsd.km auch in 5min. komplett hinrichten.
Also dein Kumpel scheint Hellseher zu sein. Allerdings nicht besonders gut.

Zitat:
und es war kein Austauschmotor wie garantiert

Auch wieder so ein Knaller. Es gibt nur 2 Möglichkeiten! Entweder ist in einem Fahrzeug der Orginalmotor verbaut oder ein Austauschmotor.
Austauschmotor heißt in dem Fall soweit nicht genauer vertraglich vereinbart schlicht ein anderer funktionsfähiger und auch kein komplett überholter wie Oben schonmal geschrieben.

Zitat:
ich erinnere mich als ich mal einen Jahreswagen bei einem Händler gekauft hatte .

Händler ist Händler und damit Gewerblich. Das ist eine ganz andere Baustelle. Der Händler kann die Gewährleistung nicht umgehn. Jedenfalls nicht offiziell.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich glaub ja auch der Anwalt stinkt!

Die Kupplung is vor zwei Jahren eingebaut worden und der Wagen vor nem halben Jahr gekauft ich seh da auch das man da nix holen kann.

Der Kumpel und der Anwalt meinen ein Austauschmotor ist halt nur einer der auch generalüberholt wurde was der ja nicht wurde also Mangel.

Die Antwort in 13 sagt ja auch eindeutig da ist nichts zu holen oder gibts inzwischen ne Entscheidung vom BGH die das OLG Urteil aufhebt?

Aber nehmen wir mal an man kriegt das Rücktrittsrecht durch dann gibt es doch nciht alles zurück sondern bekommt eben nen Betrag X abgezogen weil man das Auto ein halbes Jahr gefahren hat?
Oder ging das bei meinem Wagen damals nur weil es ein Händler war?


Ich sehs halt kommen das der sich von dem Anwalt einlullen lässt der ne Klage einreicht und fett baden geht vielleicht sogar noch mit Berufung und am Ende kommt nochmal das doppelte an Kosten für Gericht und Anwälte drauf als die Reparatur kostet.
Ich seh leider nich wie ich den von dem Gleis runter bekomme

-- Editiert von go500560-58 am 28.09.2018 22:36

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
dann gibt es doch nciht alles zurück sondern bekommt eben nen Betrag X abgezogen weil man das Auto ein halbes Jahr gefahren hat?

Kommt darauf an.

Entweder das wird dann da gleich mit entschieden oder man führt dafür noch einen Prozess.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):

Der Kumpel und der Anwalt meinen ein Austauschmotor ist halt nur einer der auch generalüberholt wurde was der ja nicht wurde also Mangel.


1. https://autokaufrecht.info/2012/02/zur-auslegung-der-bezeichnung-austauschmotor-bei-einem-privatverkauf/

das ist die eine Sache die der Anwalt "eigentlich" wissen sollte.

2. Nur mal angenommen der Motor wäre tatsächlich Generalüberholt worden und erst wenige tausend bis 10tsd. Km gelaufen beim Kaufzeitpunkt- selbst dann greift hier die Sachmängelhaftung beim Privatverkauf nicht ohne weiteres wenn sie korrekt ausgeschlossen wurde. Der Käufer müßte dem VK nachweisen das der Schaden schon vorlag. Das wäre selbst mit Gutachter schwierig .
Denn - und das ist auch das gute an der Ausschlussmöglichkeit der SMH-der Käufer hat den Wagen ein halbes Jahr benutzt! Er kann somit einen Schaden auch selbst herbeigeführt haben und nun wäre der VK unberechtigt in der Pflicht. Somit könnte jeder der Privat ein KFZ gekauft hat nach einiger Zeit ankommen, schwupps das Öl ablassen & einen neuen Motor verlangen...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

Mein Kumpel hat gesagt es gibt was neues in der Sache

Am Montag hat er einen gelben Umschlag wie sonst immer von den Behörden kommen im Briefkasten gehabt.
Der Verkäufer hat geantwortet und kurz gesagt:
Alles also Reparatur und auch Rückabwicklung wird abgelehnt, Kupplung ist Verschleißteil daher kann es keine Garantie nach zwei Jahren geben.
Beim Motor kam auch die Antwort: Austauschmotor gleich nicht mehr original Motor und eben auch das Urteil was hier schon genannt wurde.

Sein Anwalt hat das schreiben jetzt auch der meinte aber was der Verkäufer schreibt is quatsch man könnte trotzdem die Rückgabe erzwingen man müsste halt nur klagen die Sache gewinnt man ganz leicht.
Ich hab das Gefühl der Anwalt stinkt und will halt einfach die Gebühren haben kann man in so ner Sache was machen wenn der Fall dann so wie ihr gesagt habt baden geht?

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go500560-58):
daher kann es keine Garantie nach zwei Jahren geben.

Zum einen geht es ja nicht um Garantie, zum anderen soll der Kauf laut Überschrift ja erst vor einem halben Jahr passiert sein?

Wann übrigens genau? Denn die Beweislastumkehr endet nach 6 Monaten - und zwar taggenau.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go500560-58
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 14x hilfreich)

na so wie ich das erklärt bekommen hab wurde die Kupplung im September 2016 eingebaut und die Karre selber jetzt im April 2018 verkauft jetzt war mitte September die Kupplung schrott.

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Es ist nicht relevant wann das Ding eingebaut wurde. Relevant ist wann gekauft wurde.

Das mit der Beweislastumkehr kannst Du übrigens vergessen, war ja von privat an privat.
Da trägt der Käufer die volle Beweislast von Anfang an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123