Auto zur Reparatur abgegeben

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509345-35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto zur Reparatur abgegeben

Hallo, es geht um Folgendes:

Ich warte seit 4 Wochen darauf, das mir der Händler mein Auto repariert und sagt wann ich es abholen kann oder er es wiederbringt. Ich hatte das Auto zu dem Zeitpunkt erst etwa 5 Tage, habe ein Jahr Garantie.
Mein Auto ist an einem Abend im Stand einfach ausgegangen, nachdem extrem viel weisser Auspuffqualm aus dem Auspuff kam und man ein Geräusch hören konnte, als wenn irgendwas mit Wasser vollläuft. Der Händler hat dann das Auto abgeschleppt und mir einen, wenn auch schrottigen, Leihwagen gegeben.
Seitdem ist das Auto bei ihm und ich hatte in den ersten Wochen zunächst kaum Rückmeldung bekommen, was denn nun kaputt wäre und wann ich das Auto wiederbekommen würde.
Unter anderem sollten auch die Scheinwerfer gemacht werden, die Spiegelverstellung, das Türschloss und das PDC.
Die Spiegelverstellung sollte eigentlich schon gemacht sein, bevor ich das Auto kaufe und abhole, was aber nicht der Fall war.
Er meinte letzte Woche, Scheinwerfer wären getauscht worden und PDC funktioniert wieder.
Heute meinte er nun nach knapp 4 Wochen, das die Kurbelgehäuseentlüftung eingefroren war und die erneuert werden muss, hat sich aber viel Zeit gelassen mir das zu sagen. Zudem hat er den Motor zerlegt, weil überall Öl rauskäme und alles gereinigt und dann wieder zusammengesetzt werden muss.
Er würde sich wundern wie das passieren konnte und es klang erst so als würde er mir die Schuld geben wollen, obwohl ich ja nichts Falsches gemacht habe. Als das Auto ausging, saß ich ja noch nicht mal im Auto, sondern habe das Eis von den Fenstern gekratzt, da es sehr kalt war.

Wie soll das nun weitergehen, rege mich schon als auf warum, das solange dauert und warum er mir nur zögerlich antwortet.
Ich will auch nicht noch einen Monat mehr warten müssen, sehe ich nicht ein. Denn ich habe schließlich Versicherung und Steuern bezahlt und will nicht als mit dieser Gurke da weiter rumfahren.
Ich wollte erstmal noch eine Weile warten, hatte aber auch schon überlegt, ihm eine Frist von zwei Wochen zu setzen, damit ich notfalls vom Kauf zurücktreten kann wenn das geht.

Gruss.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von fb509345-35):
habe ein Jahr Garantie.

Sonst nichts? Warum keine gesetzliche Sachmängelhaftung?

Wenn es nur die Garantie gibt, dann mal in den Garantiebedigungen nachlesen, ob und was da geregelt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Heute meinte er nun nach knapp 4 Wochen, das die Kurbelgehäuseentlüftung eingefroren war und die erneuert werden muss, hat sich aber viel Zeit gelassen mir das zu sagen.
Sei froh, wenn er dabei überhaupt die Kosten übernimmt und du sie nicht übernehmen musst!

Zitat:
obwohl ich ja nichts Falsches gemacht habe. Als das Auto ausging, saß ich ja noch nicht mal im Auto, sondern habe das Eis von den Fenstern gekratzt, da es sehr kalt war.
Was du da gemacht zhast ist aber zum einen HÖCHST Motorenschädlich und zum anderen sogar nichtmal erlaubt! Du hast etwas falsch gemacht und es kann gut sein, dass du am Ende den Schaden selber bezahlen musst...

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#3
 Von 
fb509345-35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er meinte es fällt alles unter Garantie außer Verschleißteile.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb509345-35):
habe ein Jahr Garantie.

Sonst nichts? Warum keine gesetzliche Sachmängelhaftung?

Wenn es nur die Garantie gibt, dann mal in den Garantiebedigungen nachlesen, ob und was da geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb509345-35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist Schwachsinn, ich darf doch wohl kurz die Scheiben frei machen das macht jeder so. Und ich habe nichts falsch gemacht, so etwas ist mir NIE passiert und ich fahre das Auto auch immer erst warm. Außerdem wär ich dann bestimmt mitten auf der Strasse liegen geblieben.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Heute meinte er nun nach knapp 4 Wochen, das die Kurbelgehäuseentlüftung eingefroren war und die erneuert werden muss, hat sich aber viel Zeit gelassen mir das zu sagen.
Sei froh, wenn er dabei überhaupt die Kosten übernimmt und du sie nicht übernehmen musst!

Zitat:
obwohl ich ja nichts Falsches gemacht habe. Als das Auto ausging, saß ich ja noch nicht mal im Auto, sondern habe das Eis von den Fenstern gekratzt, da es sehr kalt war.
Was du da gemacht zhast ist aber zum einen HÖCHST Motorenschädlich und zum anderen sogar nichtmal erlaubt! Du hast etwas falsch gemacht und es kann gut sein, dass du am Ende den Schaden selber bezahlen musst...


-- Editiert von fb509345-35 am 20.02.2019 20:18

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Das ist Schwachsinn
Der Gesetzgeber sieht das nunmal aber anders! Solltest du anderer Meinung sein, zeige mir bitte die entsprechende Rechtslage!
Zitat:
ich darf doch wohl kurz die Scheiben frei machen
bei stehendem Motor, kein Problem. Bei lauifendem Motor ist das nunmal aber nicht erlaubt!

Zitat:
das macht jeder so
Nur weil das Jeder so macht, ist das noch lange nicht erlaubt! fast Jeder fährt auch mal zu schnell, ist deiner Auffassung nach dann wohl auch erlaubt!!!

Zitat:
ich habe nichts falsch gemacht, so etwas ist mir NIE passiert
Nur weil noch nie was passiert ist, heisst das nicht, dass das so richtig war!

Die Wärmeentwicklung des Motors ist beim laufen im Stand äusserst gering. Hättest du den Motor gestartet und wärst ordentlich losfgefahren, wäre der Schaden evtl nicht entstanden. Sollte sich dies durch einen Gutachter so rausstellen, dann bleibst du auf den Kosten sitzen! Da greift dann keine Gewährleisstung mehr, ebensowenig eine Garantie...



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb509345-35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn die Scheibe beschlagen ist muss ich das Auto doch etwas warm laufen lassen geht gar nich anders. Hab jedenfalls noch nie gehört das dies verboten wäre, habe andere gefragt die wussten auch nicht das es verboten wäre.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Heute meinte er nun nach knapp 4 Wochen, das die Kurbelgehäuseentlüftung eingefroren war und die erneuert werden muss, hat sich aber viel Zeit gelassen mir das zu sagen.
Sei froh, wenn er dabei überhaupt die Kosten übernimmt und du sie nicht übernehmen musst!

Zitat:
obwohl ich ja nichts Falsches gemacht habe. Als das Auto ausging, saß ich ja noch nicht mal im Auto, sondern habe das Eis von den Fenstern gekratzt, da es sehr kalt war.
Was du da gemacht zhast ist aber zum einen HÖCHST Motorenschädlich und zum anderen sogar nichtmal erlaubt! Du hast etwas falsch gemacht und es kann gut sein, dass du am Ende den Schaden selber bezahlen musst...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb509345-35
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das können die mir nur schwer nachweisen und wie gesagt mir ist sowas seit 5 Jahren net passiert. Im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen das es meine Schuld ist und das wird sehr schwer.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Das ist Schwachsinn
Der Gesetzgeber sieht das nunmal aber anders! Solltest du anderer Meinung sein, zeige mir bitte die entsprechende Rechtslage!
Zitat:
ich darf doch wohl kurz die Scheiben frei machen
bei stehendem Motor, kein Problem. Bei lauifendem Motor ist das nunmal aber nicht erlaubt!

Zitat:
das macht jeder so
Nur weil das Jeder so macht, ist das noch lange nicht erlaubt! fast Jeder fährt auch mal zu schnell, ist deiner Auffassung nach dann wohl auch erlaubt!!!

Zitat:
ich habe nichts falsch gemacht, so etwas ist mir NIE passiert
Nur weil noch nie was passiert ist, heisst das nicht, dass das so richtig war!

Die Wärmeentwicklung des Motors ist beim laufen im Stand äusserst gering. Hättest du den Motor gestartet und wärst ordentlich losfgefahren, wäre der Schaden evtl nicht entstanden. Sollte sich dies durch einen Gutachter so rausstellen, dann bleibst du auf den Kosten sitzen! Da greift dann keine Gewährleisstung mehr, ebensowenig eine Garantie...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb509345-35):
Im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen das es meine Schuld ist und das wird sehr schwer.


Das stimmt nicht, wenn wie zuvor beschrieben auf Basis der Garantie der Auftrag erteilt wurde.
im Gegensatz dazu s. Antwort 1.

Es ist nicht nötig immer den kompletten Beitrag zu zitieren. Es reicht und erhöht ide Lesbarkeit nur die Passage zu zitieren, auf die man antwortet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von fb509345-35):
Im ersten halben Jahr muss der Händler nachweisen das es meine Schuld ist

Nö, das wäre nur im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung so.
Bei der Garantie muss er nur das machen, was in den Garantiebedingungen steht.

Aber er scheint ja alles über die Garantie zu machen, Ersatzwagen hat man auch.
Wenn dann mal 6-8 Wochen um sind, könnte man ihn unter Verweis auf § 242 BGB gerichtsfest in Verzug setzen, da auch Garantiereparaturen nicht unbegrenzt dauern dürfen.



Zitat (von fb509345-35):
Und wenn die Scheibe beschlagen ist muss ich das Auto doch etwas warm laufen lassen geht gar nich anders.

Doch, das geht. Der eigenen Mangel an Kompetenz bewahrt einen nicht vor der haftung wenn dadurch Schäden entstehen.



Zitat (von fb509345-35):
Das ist Schwachsinn, ich darf doch wohl kurz die Scheiben frei machen das macht jeder so.

Klar.
Nur hat ohne dabei den Motor laufen zu lassen. Siehe §30 Abs.1 der StVO



Zitat (von fb509345-35):
habe andere gefragt die wussten auch nicht das es verboten wäre.

Ja, es ist betrüblich wie viele Leute eine Fahrerlaubnishaben ohne die StVO zu kennen.
Ich wäre ja dafür das man alle 3-5 Jahre eine neue Prüfung machen sollte.



Zitat (von fb509345-35):
Und ich habe nichts falsch gemacht,

Leute mit Ahnung sehen das allerdings ganz anders:
Fazit: Durch das Warmlaufen des Motors im Stand steigt der Spritverbrauch an, die Umwelt wird extrem belastet und auch das Risiko eines Motorschadens steigt erheblich. Jeder Autofahrer sollte sich diese Punkte vor Augen führen, bevor er den Motor warmlaufen lässt. Verboten ist es allemal.
https://www.adac.de/verkehr/verkehrsvorschriften-verkehrssicherheit/sicher-unterwegs-wetter/motor-warmlaufen-lassen/



Zitat (von fb509345-35):
so etwas ist mir NIE passiert

So eine Aussage, das ist Schwachsinn ...
Ich bin auch noch nie gestorben.
Aber auch wenn mir das also noch NIEEEEE passiert ist, werde ich nicht ewig leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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