AutoKauf mit Mängeln von Händler gekauft - Mängeln nicht behoben, wobei Verträglich vereinbart

9. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip533487-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AutoKauf mit Mängeln von Händler gekauft - Mängeln nicht behoben, wobei Verträglich vereinbart

Wir haben ein gebrauchtes Auto im November 2020 gekauft hat bei eine Autohändler. Am Tag des Autokaufs wurden schaden gefunden, was im Vertrag angemerkt wurde, dass dies repariert wird bevor der Wagen ausgeliefert wird. Die Lieferkosten und sogar Garantie für 1 Jahr wurde ausgemacht und bezahlt von uns.

Autohändler hat den Wagen unrepariert geliefert, dafür hat er versprochen Geld für die Reparaturkosten zu überweisen, damit wir die Reparatur selbt machen. Dies wurde auch nicht getätigt.

Auto ist schon im November gekauft worden. Danach ein Monat lang wurde mehrmals telefoniert und jedes Mal hat er es irgendein Grund gefunden warum er das noch nicht gemacht hat. Seit Dezember ist es nichts passiert. Wir haben schriftliche Whatsapp Nachrichten, wo ersichtlich ist, dass er uns verspricht die Reparaturkosten + Garantiekosten zurückzuzahlen.

Das Teil was er reparieren sollte würde angeblich 300 € Kosten (laut Verkäufer) und noch versprach er Garantie kosten zurückzuzahlen (400€) was auch nicht geschah. Wir haben allerdings am 19.05 einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt bekommen, der wir die bekannten Fehlern aufgelistet hatten. Allerdings laut dem Kostenvorschlag sind das über 1400 € an Kosten die anfallen.

Wie gesagt wir haben alles schriftlich und Vertraglich sogar unterschrieben. Wir haben zu viel Zeit und Energie verschwendet.

Da wir kein Rechtschutzversicherung haben, wollen wir den Fall wenn möglich selbst klähren. Wir könnten wahrscheinlich online einen Mannantrag stellen (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag) lohnt sich das ?
Was würden Sie uns empfehlen ? Weil wenn der Mahnantrag abgelehnt wird, und er weigert zu zahlen, laut ADAC https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/ hätten wir sogar das Recht auf Kaufpreisminderung.

Wir sind für jede Hilfe sehr Dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von ip533487-23):
Wie gesagt wir haben alles schriftlich und Vertraglich sogar unterschrieben.

Da müsste man erst mal prüfen, was genau da alles festgehalten wurde.



Zitat (von ip533487-23):
Allerdings laut dem Kostenvorschlag sind das über 1400 € an Kosten die anfallen.

Da müsste man erst mal alles rausrechnen, was nicht unter die Sachmängelhaftung fällt.



Zitat (von ip533487-23):
Wir könnten wahrscheinlich online einen Mannantrag stellen (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag) lohnt sich das ?

Könnte man, aber lohnt sich aber wohl nicht, denn zu 99% würde der Verkäufer widersprechen - dann müsste man vor Gericht weitermachen.



Zitat (von ip533487-23):
Was würden Sie uns empfehlen ?

Erst mal fachlich prüfen lassen, was sich überhaupt mit Erfolgsaussicht durchsetzen liese.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Ihr hättet erst einmal nicht 6 Monate warten sollen.
Ich würde das ganze trotzdem einem Anwalt geben. Der kann euch ehr sagen, wie die Chancen aussehen. Und am Ende zahlt dann der Verlierer! Vielleicht kostet das erste Anhören paar Euro, vielleicht auch nichts.
Nichts machen, hier fragen, oder selber was versuchen BRINGT GAR NICHTS !!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

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