Ich habe bei einem Autohändler einen Kaufvertrag geschlossen über einen Neuwagen. Er wollte meinen zu einem guten Preis in Zahlung nehmen. Nun ist der Händler Insolvenz, die Lieferung noch offen.
Das Problem:
Andere Händler dieses Autoherstellers übernehmen den Vertrag so nicht, da er für sie nicht lukrativ ist, wegen der Inzahlungnahme meines KfZ.
Wenn der Vertrag so nicht erfüllt werden kann, habe ich ja das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das möchte ich auch tun, wenn ich nicht die Konditionen aus dem KV erhalte.
Muss ich den Vertrag direkt mit dem Händler, den es ja nicht mehr gibt (Weder das Laden-Geschäft noch eine Telefonnummer) auflösen oder kann ich dies auch mit dem Auto-Hersteller machen, dem ich schon das Problem geschildert habe?
Ich möchte in dem Fall nicht falsch reagieren, so dass ich nachher gar nicht mehr aus dem Vertrag raus komme.
Danke schon an dieser Stelle für die Antwort.
Autohändler Insolvenz - Lieferung offen
12. August 2004
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Frage vom 12. August 2004 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohändler Insolvenz - Lieferung offen
#1
Antwort vom 12. August 2004 | 18:05
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 182x hilfreich)
Schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, gegenüber dem Autohaus mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.
Ganz Wichtig per Einschreiben Rückschein
Irgendwann wird sich der Insolvenzverwalter mit der Sache auseinander zu setzen haben. Als Begründung führen Sie die gleichen Gründe an wie hier auch schon getan.
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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
-- Editiert von krull14 am 12.08.2004 19:23:55
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