Hallo zusammen,
ich habe einen Tag nach der Auslieferung meines neuen Autos mit Tageszulassung feststellt, dass ein Besitzer Zuviel im KFZ-Brief eingetragen ist. Laut Bestellung und Vertrag war nur 1 Vorbesitzer vereinbart und nicht 2.
Bis hierhin könnte es noch ein Versehen sein.
Jedoch habe ich mit dem zweiten Besitzer telefoniert und der hat bestätigt, dass er über den Fehler der falschen Zulassung informiert wurde und deshalb seine richtige Zulassung später als vereinbar bekommt. Er habe mein Auto nie gesehen.
Das Autohaus wusste von der falschen Zulassung und dem Fakt, das mein Auto mit einem Vorbesitzer Zuviel im Brief ausgeliefert wurde.
Hier zur besseren Übersicht eine chronologische Auflistung.
1: 09.08.2019 Zulassung laut Brief auf das Autohaus (der Hersteller) selbst.
2: 16.01.2020 Bestellung als Tageszulassung, in dem Autohaus, mit 1 Vorbesitzer, das Autohaus selbst,
3: 23.01.2020 Auftragsbestätigung vom Autohaus, Bedingungen wie Bestellung, Liefertermin im März 2020
4: 21.02.2020 Zulassung laut Brief auf eine andere Person
(dies war 4 Wochen nach der Auftragsbestätigung bzw. 5 Wochen nach der verbindlichen Bestellung)
5: 20.03.2020 Zulassung auf meinen Namen
6: 26.03.2020 Auslieferung ohne Hinweis auf den zusätzlichen Besitzer im KFZ-Brief. Das Autohaus hat mir den Zwischenbesitzer verschwiegen.
Das Auto ist gerade mal 6 Monate alt , hat erst 16 KM auf dem Tacho und hat 19000 € gekostet. Um welchen Wertverlust durch den zweiten Eigentümer im Brief handelt es sich?
Wie kann man diesen Wertverlust bestimmen? Bzw. was kann ich von dem Autohaus als Ausgleich erwarten?
Danke für die Antworten
Autohaus hat bei Tageszulassung einen Zwischenbesitzer verschwiegen.
2. April 2020
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Frage vom 2. April 2020 | 11:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohaus hat bei Tageszulassung einen Zwischenbesitzer verschwiegen.
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#1
Antwort vom 2. April 2020 | 12:09
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Bestimmen wird den Wert ein Gutachter können. Als Anhaltspunkt dienen sonst gleiche Autos, ohne diesen zweiten Vorbesitzer.ZitatWie kann man diesen Wertverlust bestimmen? :
Die Lieferung einer Mangelfreien Ware, Minderung des Kaufpreises oder irgendwas, was man in beidseitigem einvernehmen vereinbart.ZitatBzw. was kann ich von dem Autohaus als Ausgleich erwarten? :
#2
Antwort vom 2. April 2020 | 12:14
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
So wie ich Dich verstehe, sind die Daten im Kaufvertrag nicht falsch.
Bei dem zusätzlichen Halter handelt es sich - davon hast Du Dich selbst überzeugt - um einen Eingabefehler. Dieser nur eingetragene Halter war nie Besitzer des Fahrzeugs.
ich seh, da man die Sache gut erklären kann, keinen Wertverlust, der über den durch die bisherige Eintragung bedingten erhöht.ZitatUm welchen Wertverlust durch den zweiten Eigentümer im Brief handelt es sich? :
Ich sehe sogar einen Vorteil für Dich, da du ja jetzt eigentlich einen neuen "KFZ-Brief" hast, indem noch eine Eintragung frei ist.
Lass Dir den Sachverhalt schriftlich bestätigen und hefte das Schreiben ab um es bei späterem Verkauf zur Hand zu haben.
Berry
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#3
Antwort vom 16. April 2020 | 09:18
Von
Status: Weiser (16903 Beiträge, 5884x hilfreich)
Es gibt keinen zusätzlichen Besitzer da die andere Person das Auto nie auch nur gesehen hatte.Es gibt lediglich einen zusätzlichen Haltereintrag.Zitat6: 26.03.2020 Auslieferung ohne Hinweis auf den zusätzlichen Besitzer im KFZ-Brief. :
Es gab auch keinen 2. Eigentümer. Ein Halter ist nicht gleichzusetzen mit Besitzer oder Halter.ZitatUm welchen Wertverlust durch den zweiten Eigentümer im Brief handelt es sich? :
Den zusätzlicen Haltereintrag würde ich als geringen Mangel einstufen. Der Wertverlust aktuell für dich dadurch eher gering bis nicht vorhanden. Ich sehe das wie Sir Berry.
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