Autohaus verweigert Haftung

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
prozessgretel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Autohaus verweigert Haftung

Hallo Forum,

Mitte Juni 2018 habe ich einen PKW bei einem gewerblichen Kfz-Händler erworben. Das Fahrzeug ist 12 Jahre alt und hatte zum Zeitpunkt des Kaufs 130.000 Km gelaufen. Es handelt sich um ein super gepflegtes Fahrzeug mit einem 2 Liter Dieselmotor. Bei der Probefahrt war die Klimaanlage außer Funktion. Sie wurde vor dem Vertragsschluss noch neu befüllt.
Anfang August war die Klimaanlage ohne Funktion. Wahrscheinlich ist sie wieder leer. Am 12. August "starb" mein Diesel-Partikel-Filter (DPF). Der Turbolader wurde durch die Motorelektronik deaktiviert. Seitdem fahren wir ohne Turbo! Eine sofort aufgesuchte Fachwerkstatt sagte uns, dass wir problemlos weiter fahren können.
Krankheitsbedingt ist es mir erst jetzt möglich mich darum zu kümmern.
Den Kfz-Händler hatte ich im August mit Hinweis auf die Sachmängelhaftung kontaktiert. Er lehnte jede Haftung für den DPF ab und schrieb, dass ich wegen der Klimaanlage gern bei ihm vorbei kommen könne. Wie lustig, bei nur 500 Km Distanz.
Was kann und muss ich tun, damit er die Reparaturkosten, oder zumindest einen Anteil davon, übernimmt?

Gruß

Prozessgretel

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Am 12. August "starb" mein Diesel-Partikel-Filter (DPF). Der Turbolader wurde durch die Motorelektronik deaktiviert. Seitdem fahren wir ohne Turbo! Eine sofort aufgesuchte Fachwerkstatt sagte uns, dass wir problemlos weiter fahren können.
Was heisst der DPF ist gestorben?

Ist er kaputt, oder einfach nur Voll, bzw zu? Sollte er einfach nur voll bzw zu sein, dann ist das einfach dein Problem/Pech, denn so ein Filter ist nunmal irgendwann voll. Dass ist dann normaler Verschleiss und ist dann keine Sache für die Sachmängelhaftung, sondern bleibt einzig und alleine Dir überlassen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat:
Was kann und muss ich tun, damit er die Reparaturkosten, oder zumindest einen Anteil davon, übernimmt?


Einen Brief schreiben, ihn darin auffordern die Reparaturkosten in angemessener Frist zu übernehmen bzw. den Wagen selbstständig zu reparieren, darauf hoffen, dass der Händler nicht den Beweis antritt, dass es sich bei einem zugesetzten DPF mit 12 Jahren/130tkm um vollkommen erwartbaren Verschleiß handelt.
Dann schaut man, dass man den Wagen möglichst günstig die 500km transportiert bekommt und stellt dem Händler dies in Rechnung. Hier kann es sinnvoll sein dieses vorgehen vorher anzukündigen, damit der Händler ggf. dazu bewegt wird stattdessen einfach die Rep.Kosten hier vor Ort zu zahlen.

Alternativ (hinsichtlich des DPF) sich selbst eingestehen, dass man ein altes Auto gekauft hat, welches nunmal kein Neuwagen mehr ist. Gerade kurzstreckengeplagte Diesel (was man bei den Eckdaten stark annehmen kann) glänzen halt nicht mit ewig haltenden DPF. Der Turbo dürfte aus motorschutz-/umweltschutztechnischen Gründen nicht mehr laufen. Wird der DPF i.O. gebracht, fährt der Wagen idR wieder normal. Entsprechend wäre das schonmal kein Mangel.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Was kann und muss ich tun, damit er die Reparaturkosten, oder zumindest einen Anteil davon, übernimmt?


Dass hat Dir der Händler doch schon geschrieben. dort nach Terminabsprache aufschlagen und ihn die Klimaanlage reparieren lassen. Reparieren, nicht nur neu befüllen.

Den DPF kannst du auch vor Ort wechseln oder ausbrennen lassen, falls letzteres überhaupt möglich ist.

DPFs setzen sich im Laufe der Zeit zu. Bei 130.000 KM/h wäre es nicht ungewöhnlich, wenn dies auch bei Deinem PKW seit Juni zur vollständigen "Verstopfung" geführt hat.
Bist Du viel Stadtverkehr gefahren und selten schnell auf der Autobahn?
Wieviel Km bist Du seit Abholung vom Händlerhof überhaupt gefahren?
Einen Anspruch gegen den Händler sehe ich nicht.

Zitat (von prozessgretel):
Wie lustig, bei nur 500 Km Distanz.
Die Distanz kanntest Du vorher.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
DPFs setzen sich im Laufe der Zeit zu. Bei 130.000 KM/h wäre es nicht ungewöhnlich, wenn dies auch bei Deinem PKW seit Juni zur vollständigen "Verstopfung" geführt hat.


Stimmt, bei 130.000KM/h kommt es vermutlich zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch - und damit einhegehend wohl auch zu vermehrt auftretenden Rußpartikeln :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Seitdem fahren wir ohne Turbo!

Nein. Ihr fahrt wenn überhaupt im Notlauf.
Dh. es wird nur sehr geringer Ladedruck aufgebaut. Das Problem muß aber keinesfalls zwangsläufig vom DPF kommen denn es gibt vom Abgastemperaturfühler über das Abgasrückführventil (AGR) bis zum Differenzdrucksensor oder einfach nur einem gerissenen Schlauch ziemlich viele Ursachen dafür. Trotzdem kann der DPF natürlich "voll" sprich mit Asche bis zum Grenzwert beladen sein bei der Laufleistung.
Egal um was es sich aber genau handelt- das hier:

Zitat:
Eine sofort aufgesuchte Fachwerkstatt sagte uns, dass wir problemlos weiter fahren können

ist nicht nur Blödsinn sondern uU. auch gefährlich! Wenn der Motor im Notlauf fährt findet keine Regeneration vom Partikelfilter mehr statt dh. der sich ansammelnde Russ wird nicht verbrannt. Dadurch steigt der Gegendruck extrem an was den Lader beschädigt falls er es noch nicht ist & im schlechtesten Fall brennt euch die Karre wegen Hitzeentwicklung des DPF.
Also schleunigst mal ne kompetente Werkstatt aufsuchen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

P.s.

Der weitere Betrieb mit defektem DPF ist nicht nur schädlich für den Motor, sondern auch rechtlich nicht zulässig,
da das Fahrzeug so die vorgeschriebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten kann.

Zitat (von fb367463-2):
Dieses Urteil gefällt Ihnen vermutlich,


Ich glaube kaum, oder ist der TE der Händler?

Erschwerend kommt hinzu, dass der TE das defekte Fahrzeug bereits seit 3 Monaten einfach weiter nutzt.
Damit dürfte man sich jegliche Ansprüche (sofern überhaupt welche bestanden hätten) selbst zunichtegemacht haben.

-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2018 11:17

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Was kann und muss ich tun, damit er die Reparaturkosten, oder zumindest einen Anteil davon, übernimmt?
Ich sehe bis jetzt keinen Grund warum der Händler für den verstopften DPF aufkommen sollte. Das ist wahrscheinlich dein Privatvergnügen. Was sagt denn das Serviceheft wann dieser normalerweise zu tauschen ist?
Die Klimaanlage sollte zu Lasten des Händlers gehen. Das hat er ja auch bereits angeboten. Die dazu NOTWENDIGEN Kosten sind vom Händler zu tragen. Also z.B. die Spritkosten für die Hin- und Rückfahrt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen