Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Händler bzw. Autohaus gekauft. Dieser meinte, er kann mir dies aufgrund der Kilometer etc., jedoch leider nur ohne Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung verkaufen, weswegen ich einen Abschnitt abschreiben musste, in dem ich mich als Gewerbetreibender ausgebe und auf jegliche Garantie etc. verzichte. Ich fragte ob das nicht betrug sei und der Verkäufer meinte, dies ist eine ganz normale Formalität die vor Gericht gilt. Es wurde mir mitgeteilt, dass das Auto so nichts hat ausser die Reifen deren Profil abgefahren sind und die Stoßstange, die aufgrund von Kratzern vom Vorbesitzer mal getauscht oder lackiert wurde.. Anstatt den angebotenen 4750€, wurde ein Kaufpreis von 4700 € für das Fahrzeug ausgemacht und 400 € extra für neuen TÜV (Standardpreis, egal was anfällt). Es wurde eine "verbindliche Bestellung" gemacht wo meine Barzahlung, Fahrzeugdaten etc. festgehalten wurden. Ich bekam Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Eine Woche später wurde mir dann mitgeteilt dass das Auto fertig ist und Radlager und Bremsbacken erneuert wurden. Es wurde mir dann per Email der TÜV Bericht zugesandt, sodass ich das Fahrzeug anmelden konnte. Als ich das Fahrzeug dann mit meinen Nummernschildern abholen wollte, wurde nocheinmal kurz ein Kaufvertrag vorgelegt (Datum identisch mit der "verbindlichen Bestellung" mit den wichtigsten Daten wie Kilometer, Fahrzeugnummer, 2 Schlüssel, und verzicht auf Gewährleistung etc. vorgelesen. Habe dann unterschrieben und die Fahrzeugschlüssel bekommen.
Nach 2 Tagen habe ich bemerkt dass das Fahrzeug tropfend Öl verliert. Laut ATU (Simmering) Kosten ca. 1500-2000€.
3 Tage später Lichtmaschine defekt. Fahrzeug ist stehen geblieben. Bei Nachfrage beim Händler, meinte dieser, er kann das Fahrzeug wenn dann leider nur für 3000 € für Export zurück kaufen.
Ich wollte mich nun heute für einen Rechtsanwalt vorbereiten.
Hier fiel mir ein Absatz, des 1 Woche später unterschriebenen Kaufvertrages in die Augen, welcher mir den Boden unter meinen Füßen weggerissen hat.
Unter dem verzicht auf Gewährleistung, steht dass das Auto ein repariertes Unfallfahrzeug ist, die Steuerkette dringend gewechselt werden muss und die hintere rechte Tür beschädigt ist und Rost aufweist.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug nicht auf Schäden etc- überprüft
Der Käufer verpflichtet sich für alle genannten und auch in Zukunft auftretenden Schäden und Reperaturen die Kosten selbst zu tragen.
Nichts von all dem wurde mir je mitgeteilt.
Mündlich wurde mir das alles vorenthalten.
Ich musste mir extra einen Kredit aufnehmen, welchen ich die nächsten 5 Jahre abbezhalen muss.
Ich weiss jetzt ehrlich gesagt rein garnichts mehr was ich jetzt noch tun könnte ;(
Ich wurde eindeutig strategisch betrogen.