Autokäufer erhöht Preis

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokäufer erhöht Preis

Hallo zusammen,
Ich habe neulich ein Auto angezahlt und der Verkäufer hat mir eine Quittung ausgestellt (kaufvertrag wirde keiner unterschrieben, nur mündlich und über die quittung festgehalten), auf der alles steht (auto, anzahlung, festbetrag 950€, ...), sogar TÜV neu.

Der Verkäufer sagte mir dass der preis fest ist, er neuen tüv auf das auto macht und die kosten welche beim tüv anfallen natürlich er übernehmen wird.
Er rief mich dann eine woche später ca an und meinte ihm sind mehr kosten entstanden und ich soll ihm 300€ mehr zahlen ?! Ich hab natürlich gesagt dass ich das nicht zahlen werde, da wir einen betrag ausgemacht hatten.
Ich hab eigentlich kein bedürfnis deswegen vor gericht zu ziehen, aber das auto hätte ich trotzdem gerne um den preis.

Nun will er entweder vom kaufvertrag zurück treten oder ich soll den aufpreis zahlen ...

Könnt ihr mir weiter helfen ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
(auto, anzahlung, festbetrag 950€, ...)


Die 950 Euro sind der vereinbarte Verkaufspreis? Wenn das so auf der Quittung steht, hast du meiner Meinung nach gute Karten.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
Nun will er entweder vom kaufvertrag zurück treten oder ich soll den aufpreis zahlen ...
Auf beides hat er kein Anrecht. Du kannst selbstverständlich auf Einhaltung des Vertrages bestehen.

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#3
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, 950€ ist der Festpreis inkl. TÜV neu ... zumindest war es so ursprünglich vereinbart.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
....nur mündlich und über die quittung festgehalten), auf der alles steht (auto, anzahlung, festbetrag 950€, ...), sogar TÜV neu.


Das ist doch ein Kaufvertrag, halt einer ohne Vordruck und damit hast du sogar noch 2 Jahre Gewährleistung auf das Fahrzeug ;)

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#5
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
Danke für die schnelle Antwort, 950€ ist der Festpreis inkl. TÜV neu ... zumindest war es so ursprünglich vereinbart.

Steht das denn so auch auf deiner Quittung für die ANZAHLUNG?
Ansonsten ohne Vorvertrag, haste schlechte Karten. Aussage gegen Aussage...

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#6
 Von 
Sewotzki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei welchem Händler kauft man den ohne vernünftigen Kaufvertrag ein Auto?

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#7
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Anzahlung 300, restbetrag bei abholung" steht auf der quittung.

Ich habe ihn nach einem kaufvertrag gefragt, er meinte den machen wir bei abholung des autos, wenn auch das auto frisch tüv hat. Ich war davon überzeugt dass die quittung ausreicht um den mündlichen (rechtskräftigen) kaufvertrag zu beweisen, bzw. dachte das reicht soweit ...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
"Anzahlung 300, restbetrag bei abholung" steht auf der quittung.

Tja, das war dann Pech.
Hätte der der Endpreis auch drauf gestanden, wäre manimVorteil gewesen.
Aber so ist der noch offen, der Käufer hat nun ein Beweisproblem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kali1234):
"Anzahlung 300, restbetrag bei abholung" steht auf der quittung.

Tja, das war dann Pech.
Hätte der der Endpreis auch drauf gestanden, wäre manimVorteil gewesen.
Aber so ist der noch offen, der Käufer hat nun ein Beweisproblem.


Wie im ersten beitrag beschrieben steht der endpreis, bzw der ausgemachte gesamtbetrag von 950 auch auf der quittung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
Wie im ersten beitrag beschrieben steht der endpreis, bzw der ausgemachte gesamtbetrag von 950 auch auf der quittung.

Es wäre echt toll, wenn Rückfragen mal vernünftig beantwortet würden ...


Also: Was genau steht alles auf der Quittung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wäre echt toll, wenn Rückfragen mal vernünftig beantwortet würden ...


Also: Was genau steht alles auf der Quittung?



War nicht böse gemeint, bin froh um die hilfe.

Auf der Quittung steht:
950 Gesamtbetrag
300€ anzahlung, rest bei abholung
Mein Name/Adresse
Fabrikat/Modell des Autos & Baujahr
Ort der vereinbarung & Datum
"Privatverkauf - brief kommt per post & TÜV neu"
Und die unterschrift des Verkäufers

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Perfekt.


Der Kaufvertrag ist die Quittung und der besagt das das dort bezeichnete Auto 950 EUR kostet und der "TÜV neu" im Preis enthalten ist



Zitat (von Kali1234):
Nun will er entweder vom kaufvertrag zurück treten oder ich soll den aufpreis zahlen ...

Dafür gibt es nur keine Rechtsgrundlage.
Das dem Verkäufer zu vermitteln, dürfte nicht leicht werden.



Als erstes würde ich mal die Abholung vereinbaren (bzw. versuchen), mindestens per E-Mail.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kali1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank, das bestärkt mein vorhaben !

Habe eine woche lang versucht es ihm zu erklären & gesagt dass ich anwaltliche hilfe in anspruch nehmen werde, wenn man sich nicht anderst einig wird, aber er lässt sich nicht darauf ein ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Kali1234):
aber er lässt sich nicht darauf ein ...
Das sind halt Erfahrungen die er machen muss. Das ist ja die Abgrenzung zum wissen. Einige Dinge weiß man, andere muss man erfahren.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ist der Verkäufer ein Händler? Wenn ja, dann versucht er - so ganz nebenbei - offenbar um die Gewährleistung herum zu kommen ("Privatverkauf")

Signatur:

"Valar Morghulis"

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