Hallo!
Ich habe am 28.04.2020 einen gebrauchten Opel Astra H GTC mit frischem TÜV von einem Autohaus gekauft. Nach mehreren Problemen mit dem Auto, welche angeblich ausgebessert wurden (wurden sie nicht), ist nun aufgefallen, dass im Motor teile verbaut sind die nicht eingetragen oder gänzlich verboten sind. Es wurde eine neue Ansaugung, Rohr und Ansaugstutzen von einem namhaften Tuner und ein Blowoffventil verbaut. Das Auto hätte so NIE im Leben tüv bekommen dürfen. Der Meister beim Händler versicherte mir das Ventil wäre halt kein Original Teil aber das wäre schon ok. Offensichtlich wusste er ganz genau was dort verbaut ist.
Kann ich den Händler wegen Betrug anzeigen und Rückabwicklung verlangen?
Autokauf, Betrug?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Weshalb das Auto hat doch TüV bekommen.
Was ist denn das Problem mit dem Auto.
Fährt es nicht?
Das Auto hätte aber gar keinen TÜV bekommen dürfen, da Umbauten vorgenommen wurden, über die ich nicht informiert wurde und welche nicht eingetragen sind. Teilweise gibt es für die verbauten Teile keine ABE und sie sind gänzlich verboten. Als Laie habe ich diese nicht erkannt. Ich vermute der tüv Prüfer beim Händler hat wohl mehrere Augen zugedrückt oder wurde geschmiert? Wer weiß. Jedoch bin ich seit Autokauf ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis gefahren, ohne mein Wissen. Ich habe den Händler bereits um Rückabwicklung gebeten und ihn auf die Teile angesprochen, das Ganze ignoriert er gekonnt. Er hat mir die verbauten Teile nach meiner Beschwerde sogar gezeigt und behauptet, dass es eben einfach keine original Teile sind aber das kein Problem sei.
-- Editiert von tazzlol am 24.05.2020 12:37
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ZitatKann ich den Händler wegen Betrug anzeigen und Rückabwicklung verlangen? :
Klar.
Ich würde hier Strafanzeige gegen den Verkäufer und gegen den TÜV-Prüfer stellen.
Dann würde ich den Verkäufer gerichtsfest zu Rückabwicklung auffordern.
Des weiteren noch den TÜV über den Sachverhalt detailliert informieren.
Eine Kopie der Bestätigung der Strafanzeige würde ich noch beiden Schreiben beilegen.
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