Autokauf, Gewerblicher Händler, Gewährleistung, welche Rechte habe ich?

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Woelfchen667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Autokauf, Gewerblicher Händler, Gewährleistung, welche Rechte habe ich?

Guten Abend zusammen!

Ich habe Anfang Januar diesen Jahres ein Gebrauchtes Auto bei einem gewerblichen KfZ-Händler gekauft. Dazu muss man sagen, dass es mein zweites Auto ist und ich sehr blauäugig an die Sache ran gegangen bin. Da ich nicht z.B. hab unters Auto schauen lassen. Das Auto hatte bei Kauf noch 20 Monate TÜV! Aber dazu später mehr. Ich versuche mich mal kurz zu fassen.

Also, Auto Anfang Januar gekauft, Bar bezahlt und abgeholt. Am Tag der Abholung musste ich noch etwas warten, da mir noch eine "neue" (das stelle ich sehr in Frage) Batterie eingebaut werden sollte. Ich hab weder gehandelt, noch unters Auto schauen lassen. Eine Probefahrt habe ich gemacht und mir schien (ich bin ein Fahranfänger, besitze jetzt gerade seit 2 Jahren mein Führerschein) nichts großartig auffällig.

Also Auto mitgenommen und "Spaß gehabt". Dann meinten einige Leute mein Auto wäre sehr laut, es wäre wohl irgendwo was undicht, da das Auto aber einen Sportauspuff hatte, dachte ich, es käme daher, also nichts weiter bei gedacht. Dann ca. 2 Monate später hatte ich einen kleinen Auffahrunfall. Mir fuhr jemand hinten in meine linke Tür. Es wurde nur die Tür beschädigt. Schaden wurde über die Versicherung abgewickelt. Ich ersetzte meine Tür selbst, das einzige Überbleibsel sind ein paar Schrammen über dem Radlauf. Kein weiterer Schaden verblieb, die Elektrik in der Tür lief einwandfrei und wurde in die neue Tür eingebaut.

Dann 2-3 Wochen nach dem Unfall, vibrierte es im Innenraum und das Auto war noch viel lauter als zuvor. Zudem trat "Motorsägen" auf. Der Vater meiner Freundin (der sich ganz gut auskennt) meinte dann, mein Auspuff wäre irgendwie lose. Ich brachte es in eine Werkstatt und mir wurde gesagt, der Auspuff wäre komplett durchGEROSTET. Ich hab es dann für über 300€ reparieren lassen. Ich dachte das würde auch die Drehzahlschwankungen beheben. Dem war aber nicht so.

Also brachte ich es ein paar Tage danach nochmal in die Werkstatt und merkte explizit das Motorsägen an. Dann wurde mir gesagt DIE BATTERIE (die Anfangs noch "erneuert" wurde!) wäre defekt und ebenso die Lichtmaschine und es würde 800€ kosten. Ich rief sofort den Händler an und beschrieb ihm die Situation.

Dieser hat alles abgetan und meinte der durchgerostete Auspuff wäre Verschleiß, genauso wie die Batterie und die Lichtmaschine, das wäre normal. Aber doch bitte nicht nach 2-3 Monaten nach Kauf!? Er meinte dann ich soll ihm das Auto mal vorbeibringen, er würde sich das mal angucken. Er rief mich an und sagte er würde eine neue Batterie einbauen und die Lichtmaschine nicht ersetzen, sonder nur reparieren und würde mir aus Kulanz nur das Geld für die Batterie berechnen. Die Motordrehzahlschwankungen erwähnte ich auch explizit! Er unterstellte mir sogar, dass ich wohl an der Lichtmaschine rumgefummelt hätte. Dabei entgegnete ich ihm, dass ich ehrlich gesagt nicht mal wüsste, wo sich diese befindet...

Als das Auto dann fertig war, habe ich natürlich gleich gefragt, ob die Schwankungen jetzt behoben wurden, er meinte ja, sie konnten keine Schwankungen mehr feststellen. Also fuhr ich erstmal nachhause. Und noch auf der selben Fahrt traten sie wieder auf. Ich hab immer Beweisvideos von dem Fehler gemacht und ihm auch per WhatsApp zugesandt.

Darauf meldete er sich erstmal nicht mehr. Nach erneuter Nachfrage sagte er mir, ich solle das Auto in einer Fachwerkstatt prüfen lassen und ihnen dann mitteilen was kaputt sei, sie würden es dann reparieren. Also fuhr ich zu Mercedes (ist ein Mercedes Benz C 180 Kompressor, Kaufpreis 5600€, angeblich nur 80000Km runter, machte eigentlich einen sehr guten Eindruck auf den ersten Blick).

Der sagte mir dann, dass man einen "großen Check" machen müsste, da die kleine Fehlerauslesung nicht ausreicht. Er erwähnte einen Fehler, der sich nicht löschen ließ und meinte, der Fehler würde irgendwo zwischen Lichtmaschine und Steuergerät sitzen und es wäre ein Schaden von ca. 1500€. Dieser Test kostete mich erneut 80€.

Das teilte ich dann dem Händler mit, samt Protokoll und Rechnung. Ich sollte das Auto erneut vorbeibringen, das tat ich. Nach zwei Tagen (und Rückfragen von mir, wie der Stand ist) hieß es dann plötzlich, er wäre mit dem Auto selber zwei mal bei Mercedes gewesen, weil sie den Fehler nicht gefunden hätten, diese haben dann ein defektes Kabel entdeckt, dass die Schwankungen ausgelöst haben soll. Ich habe das Auto dann gestern abholen können.

Der Händler selbst war erstmal nicht da, nur sein Mechaniker, der mir dann erklärte was ER (also wohl doch nicht Mercedes selbst) alles an dem Auto gemacht hätte, alles in sehr mangelhaftem Deutsch... ich konnte kaum folgen. Er hätte alle Birnen erneuert (da frag ich mich wozu?) er hat mir eine Lösung in den Tank gekippt für den "Einspritzer"? Er sagte immer nur "injektion, injektion...". ich hab ehrlichgesagt, keine Ahnung... dann hätte er die "billig Einparkhilfe" (angeblich vom Vorbesitzer) von der Verbindung getrennt, da das wohl auch stören würde und riet mir, mit dem Auto nicht wie ein "Opa" zu fahren.

Zwischenzeitlich kam der Händler wohl von einer Probefahrt wieder und winkte mir nur von weitem und wechselte kein Wort mit mir, er blieb nur auf Abstand. Ich fuhr dann nachhause und selbstverständlich war der Fehler noch immer da, wäre ja auch zu schön gewesen. Dann trat ich sofort wieder per WhatsApp in Kontakt mit dem Händler und sendete ihm wieder ein Beweisvideo von den Schwankungen. Ich bat um Behebung des Fehlers. Er meinte dann sie wissen nicht, was der Fehler sei. Dann bat ich vom Kauf zurück zu treten voll/anteilig (auch wegen dem Unfall, aber von dem weiß er noch nichts). Er will es jetzt nochmal probieren und sagte mir schonmal, ich solle mir mal seine anderen Wagen ansehen (wohl wegen Tausch?).

Diese sind im Preise aber alle höher und am liebsten möchte ich keines mehr von diesem Händler. Jetzt schiebt er den Termin vor sich her. Gestern sagte er noch Dienstag, heute sagte er dann am 17. Juni... ich will einfach nur noch das Auto bei ihm abgeben und mein Geld zurück... besteht irgendwie die Möglichkeit, dass ich das durch kriege...? Ich bat ihm noch an, den Fehler in einer Fachwerkstatt (Mercedes) beheben zu lassen, auf seine Kosten. Das lehnte er sofort ab weil Mercedes ja zu teuer wäre. Er will es anscheinend am liebsten selbst machen. Aber nach all den Versuchen, traue ich es ihm und seinen Mechanikern einfach nicht zu...

Ich bitte um eure Hilfe... ich bin mir nicht ganz sicher, was für Chancen ich habe, mein Geld (wenn auch nur anteilig, wegen dem Unfall) wieder zu bekommen. Wenn er von dem Unfall hört, wird er sich sicher komplett quer stellen. Ich hatte schon nachgefragt in der Werkstatt, die meinen, es sei unmöglich, dass der Schaden durch meinen Unfall ausgelöst wurde.

Ich danke euch! Wenn Ihr/Sie noch Fragen haben, beantworte ich diese gern!

Mit freundlichen Grüßen

Edit: Mir wurde eine Garantie für ein Jahr angeboten (für 400 oder 500€) diese habe ich abgelehnt, aber im Kaufvertrag steht, ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf alle nicht-Verschleißteile!

-- Editiert von Woelfchen667 am 07.06.2019 21:57

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8 Antworten
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#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hm,
nach dem Lesen des Textes würde ich Dich ja mal bitten, das wesentliche vom unwesentlichen zu trennen, denn da sind so viele Vorgänge, die mit der rechtlichen Frage nichts zu tun haben dabei, dass man sich echt mühsam alles zusammensuchen muss.....


Das alles und noch ein paar Sätze in den anderen Abschnitten sind völlig belanglos für Deine Frage:

Zitat:
Zwischenzeitlich kam der Händler wohl von einer Probefahrt wieder und winkte mir nur von weitem und wechselte kein Wort mit mir, er blieb nur auf Abstand. Ich fuhr dann nachhause und selbstverständlich war der Fehler noch immer da, wäre ja auch zu schön gewesen. Dann trat ich sofort wieder per WhatsApp in Kontakt mit dem Händler und sendete ihm wieder ein Beweisvideo von den Schwankungen.


Zitat:
Der Händler selbst war erstmal nicht da, nur sein Mechaniker, der mir dann erklärte was ER (also wohl doch nicht Mercedes selbst) alles an dem Auto gemacht hätte, alles in sehr mangelhaftem Deutsch... ich konnte kaum folgen. Er hätte alle Birnen erneuert (da frag ich mich wozu?) er hat mir eine Lösung in den Tank gekippt für den "Einspritzer"? Er sagte immer nur "injektion, injektion...". ich hab ehrlichgesagt, keine Ahnung... dann hätte er die "billig Einparkhilfe" (angeblich vom Vorbesitzer) von der Verbindung getrennt, da das wohl auch stören würde und riet mir, mit dem Auto nicht wie ein "Opa" zu fahren.


Zitat:
Also Auto mitgenommen und "Spaß gehabt". Dann meinten einige Leute mein Auto wäre sehr laut, es wäre wohl irgendwo was undicht, da das Auto aber einen Sportauspuff hatte, dachte ich, es käme daher, also nichts weiter bei gedacht. Dann ca. 2 Monate später hatte ich einen kleinen Auffahrunfall. Mir fuhr jemand hinten in meine linke Tür. Es wurde nur die Tür beschädigt. Schaden wurde über die Versicherung abgewickelt. Ich ersetzte meine Tür selbst, das einzige Überbleibsel sind ein paar Schrammen über dem Radlauf. Kein weiterer Schaden verblieb, die Elektrik in der Tür lief einwandfrei und wurde in die neue Tür eingebaut.


Deine Rechte:
Der Händler muss in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass die Mängel bei Übergabe nicht vorhanden waren.

Zitat:
(ist ein Mercedes Benz C 180 Kompressor, Kaufpreis 5600€, angeblich nur 80000Km runter, machte eigentlich einen sehr guten Eindruck auf den ersten Blick).


Welches Baujahr denn ?

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#2
 Von 
Woelfchen667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und vielen Dank schonmal für die Hilfe. Ich habe das erwähnt um einen Eindruck vom Verhalten des Händlers zu geben. Weil ich nicht glaube, dass er mir wirklich helfen will bzw. wir uns nicht so einigen, dass ich mein volles Recht bekomme. Er will mir ja z.b. eventuell ein anderes Auto von sich anbieten, aber nachher hat das wieder solche Probleme... am liebsten möchte ich mein Geld (wenn auch nur anteilig) wieder zurück.

Also Erstzulassung war 2004.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist man Ihnen schon SEHR entgegen gekommen.

Zitat (von Woelfchen667):
Dieser hat alles abgetan und meinte der durchgerostete Auspuff wäre Verschleiß, genauso wie die Batterie und die Lichtmaschine, das wäre normal. Aber doch bitte nicht nach 2-3 Monaten nach Kauf!?
Herrje, die Möhre ist 15 Jahre alt! Nur weil jemand ein Auto mit TÜV kauft, bedeutet das doch nicht, daß damit Auspuff, Batterie und Lichtmaschine neu sind.... Die sind immer noch von schlimmstenfalls 2004, natürlich. Der TÜV ist nur eine Momentaufnahme, keine Haltbarkeitsgarantie.

Zitat (von Woelfchen667):
Weil ich nicht glaube, dass er mir wirklich helfen will bzw. wir uns nicht so einigen, dass ich mein volles Recht bekomme.

Was genau meinen Sie denn, was Ihr "volles Recht" sein soll? :???: Sie haben ein Auto aus 2004 gekauft, also haben Sie das Recht auf ein Auto im durchschnittlichen Zustand nach diesen 15 Jahren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Woelfchen667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort fb367463-2,

also das Auto soll den Tüv ohne Mängel im August 2018 bestanden haben. Es hätte da bereits doch schon einiges an Rost zu diesem Zeitpunkt da gewesen sein müssen. Aber gut, kann ja sein, dass er trotzdem irgendwie durchgekommen ist.

Mein Fehler war, ich hab nicht unters Auto geschaut/drunter schauen lassen. Beim Verkaufsgespräch fragte ich lediglich, wie es mit dem Rost aussieht (hörte, dieses Modell sei anfällig dafür). Es wurde natürlich beteuert es sei, das neuere Modell und selbst die Radläufe wären ausgekleidet und es gäbe absolut keinen Rost am Auto. Leider verließ ich mich darauf.

Ich beschwere mich ja auch noch nichtmal wegen dem Auspuff... aber über diese extremen Drehzahlschwankunen. Der Meister von Mercedes meinte, der Fehler liegt irgendwo zwischen Lichtmaschine und Steuergerät (das Steuergerät ist, soweit ich weiß, kein Verschleißteil) und der Schaden beläuft sich auf über 1500€. Es wird einfach immer wieder behauptet, der Fehler wäre nicht feststellbar oder behoben.

Ansonsten bin ich zufrieden mit dem Auto, aber ich sehe es als mein Recht, dass wenn ich mir ein Auto für diesen Preis kaufe, dass zumindest die normale Grundfunktionktion nicht schon nach ein 3 Monaten nicht mehr vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Woelfchen667):
Aber doch bitte nicht nach 2-3 Monaten nach Kauf!?

Nö, aber 14 Jahre nach der Herstellung gibt es halt schon mal Verschleiß.

Das gekaufte hat übrigens die Eigenschaft zu 100% aus Verschleißteilen zu bestehen – einzig die Dauer bis der Zeitpunkt des Verschleiß eintritt unterscheidet sich.

Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also aufpassen, gibt es einen Beweis oder nur eine Behauptung?

Wenn es normaler Verschleiß wäre, dann würde man auf den Kosten sitzen bleiben.



Zitat (von Woelfchen667):
aber im Kaufvertrag steht, ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf alle nicht-Verschleißteile!

Genauer Wortlaut?



Zitat (von Woelfchen667):
Wenn er von dem Unfall hört, wird er sich sicher komplett quer stellen.

Ja, das ist stark zu vermuten.



Zitat (von Woelfchen667):
und die Lichtmaschine nicht ersetzen, sonder nur reparieren

Er muss den Mangel beseitigen - ob durch Austausch, Reparatur oder Voodoo bleibt ihm überlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Woelfchen667
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort Harry van Sell!

Also hab ich das richtig verstanden, dass der Händler den Fehler beheben muss und wenn er dem nicht nachkommt, habe ich das Recht darauf, das Auto zurück zu geben? Dann muss ich ihn ja über den Unfall informieren, wäre es rechtens dann einen gewissen Anteil vom Kaufpreis abzuziehen? Also ich gebe das Auto zurück und bekomme dann z.B. nur 5000€ zurück?

Ich habe den Text mal abfotografiert, ich hoffe, man kann es lesen.

[link=]






-- Editiert von Woelfchen667 am 08.06.2019 20:49

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich habe exemplarisch diese Seite gefunden... Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von möglichen Ursachen :(
https://www.deine-autoreparatur.de/drehzahl-schwankt-im-leerlauf/

Sie werden für den Unfall bzw die nachfolgenden Beschädigungen natürlich schon einen ordentlichen Abzug erleben - die Frage, ob Sie jetzt den Händler suchen lassen und ggf auch mit dem Ergebnis, daß es sich nicht um einen Mangel, sondern Verschleiß handelt oder ob Sie den Wagen versuchen zurück zu geben, kann Ihnen so aus der Ferne keiner abnehmen. Leider.

Es ist halt wirklich so, daß man ein Auto dieses Alters nur kaufen sollte, wenn man a) selbst viel Ahnung hat oder b) einen Freund mit viel Ahnung hat oder, sogar noch besser c) VOR dem Kauf zusätzlich zum Gebrauchtwagencheck fährt sowie d) einen gut ausgestatteten Geldbeutel hat, denn an so alten Autos ist immer was zu Schrauben... Und so ein Auspuff kann durchaus gut aussehen, bis er "plötzlich" durchrostet oder gleich abfällt. Wenn man dann mal reinschaut, sieht man, daß der Rost innen schon Jahre Partys gefeiert hat, bis er dann durchbrach. So ging es mir mit meinem 67er Ford Taunus 17m. Da steckt man echt nicht drin... Oder man nimmt zur Besichtigung auf der Hebebühne einen Schraubendreher mit und guckt mal, ob man ein Loch in den Topf kloppen kann.

[Natürlich ist es toll, so einen Hobel zu fahren - aber wenn man sich den nicht als Youngster leisten kann, sollte man seine Träume an die Realität anpassen - Sie sehen ja, was Sie davon haben. Übertrieben gesagt hätten Sie für den Preis einen Dacia Jahreswagen bekommen - nicht so cool, aber in jeder Hinsicht geldsparender. Okay, genug gegroßmütterlicht ;) ]

Sie haben ja nun schon einiges in die Kiste gesteckt - fahren Sie doch mal zu besagtem Gebrauchtwagencheck und entscheiden Sie dann, ob Sie das Geld auch noch rein stecken wollen. Der ist zwar auch nicht kostenfrei, aber auf keinen Fall sinnlos. Macht beispielsweise der ADAC. Das würde ich tun in Ihrer Situation.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Woelfchen667):
Also hab ich das richtig verstanden, dass der Händler den Fehler beheben muss und wenn er dem nicht nachkommt, habe ich das Recht darauf, das Auto zurück zu geben?

Dir sollte wirklich bewusst sein, dass sich dein Anspruch auf einen Wagen in einem durchschnittlichen Zustand für 14 Jahre beschränkt! Wenn die Fehler auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, dann hast du auf gar nichts ein Anrecht.
Beispiel:
Wenn die LiMa 14 Jahre alt ist und nun aufgrund von normalem Verschleiss nicht mehr funktioniert, dann braucht der Händler gar nichts zu machen.
Wenn die LiMa jetzt aber z.B. aufgrund eines unnatürlich hohen Verschleiss kaputt wäre, dann hättest du ANrecht auf eine 14 Jahre alte, funktionierende, Lichtmaschine. Würde man dir, auf deinen Wunsch, eine neue LiMa einbauen, dann hättest du den Preisunterschied einer neuen zu einer gebrauchten, alten LiMa selbst zu tragen. DU hast kein Anrecht auf ein Neuteil.
Ganz ehrlich: Das was ich bisher von dir gelesen habe lässt auf einen sehr kulanten Händler schliessen, der sich um seine Kunden bemüht. So etwas ist selten! Du hast eine uralte Kiste gekauft, keinen Neuwagen. Die Mängel sind "normal" für dieses Alter. Per Gesetz ist der Händler für Sachmängelhaftung verantwortlich. Meiner Meinung nach macht der Händler das in deinem Fall vorbildlich.

Signatur:

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