Hallo, habe am Donnerstag einen opel gekauft beim Händler. Leider nicht das kleingedruckte gelesen aufgrund Jugendlicher Naivität. Im Vertrag wurde Gewährleistung ausgeschlossen und ich habs unterschrieben. Im Kaufvertrag steht allerdings, als Verkäufer, der gewerbliche Händler, sogar mit Firmenstempel. Damit ist doch der Kauf gewerblich gewesen und ich habe doch noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung oder?
Autokauf, nun Mangel entdeckt
13. Juli 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2020 | 23:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf, nun Mangel entdeckt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juli 2020 | 23:26
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Das siehst du richtig, in diesem Fall ist der Ausschluss der Gewährleistung schlichtweg unwirksam und der Verkäufer haftet 2 Jahre für Sachmängel, welche beim Kauf bestanden haben.
Aber Vorsicht: nicht alles, was kaputt ist, ist auch automatisch ein Mangel. Normaler, altersüblicher Verschleiß fällt z.B nicht darunter.
#2
Antwort vom 13. Juli 2020 | 23:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
Zitatch habe doch noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung oder? :
Nein, denn die wurde vor über 15 Jahren abgeschafft - und durch die komfortablere gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.
Man hat kein Gewerbe und auch nicht vorgepielt, das man ein Gewerbe habe?
Dann wird der Händler damit vor Gericht scheitern ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 14. Juli 2020 | 17:05
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Es steht doch nirgendwo, dass der Käufer eine gewerbetreibende Person sei. Der VERKÄUFER ist Händler.ZitatMan hat kein Gewerbe und auch nicht vorgepielt, das man ein Gewerbe habe? :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 14. Juli 2020 | 18:28
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Steht im Kaufvertrag eventuell "Verkauf erfolgt im Auftrag"? Dann ist der Händler nämlich nur Vermittler.ZitatIm Kaufvertrag steht allerdings, als Verkäufer, der gewerbliche Händler, sogar mit Firmenstempel. :
#7
Antwort vom 14. Juli 2020 | 18:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nope, er steht im Vertrag mit Stempel als Verkäufer.
#8
Antwort vom 14. Juli 2020 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatEs steht doch nirgendwo, dass der Käufer eine gewerbetreibende Person sei. :
Ja, genau deshalb ja die Nachfrage.
Und jetzt?
Schon
268.099
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten