Autokauf, nun Mangel entdeckt

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lukas230
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf, nun Mangel entdeckt

Hallo, habe am Donnerstag einen opel gekauft beim Händler. Leider nicht das kleingedruckte gelesen aufgrund Jugendlicher Naivität. Im Vertrag wurde Gewährleistung ausgeschlossen und ich habs unterschrieben. Im Kaufvertrag steht allerdings, als Verkäufer, der gewerbliche Händler, sogar mit Firmenstempel. Damit ist doch der Kauf gewerblich gewesen und ich habe doch noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung oder?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das siehst du richtig, in diesem Fall ist der Ausschluss der Gewährleistung schlichtweg unwirksam und der Verkäufer haftet 2 Jahre für Sachmängel, welche beim Kauf bestanden haben.
Aber Vorsicht: nicht alles, was kaputt ist, ist auch automatisch ein Mangel. Normaler, altersüblicher Verschleiß fällt z.B nicht darunter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Lukas230):
ch habe doch noch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung oder?

Nein, denn die wurde vor über 15 Jahren abgeschafft - und durch die komfortablere gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.


Man hat kein Gewerbe und auch nicht vorgepielt, das man ein Gewerbe habe?
Dann wird der Händler damit vor Gericht scheitern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat kein Gewerbe und auch nicht vorgepielt, das man ein Gewerbe habe?
Es steht doch nirgendwo, dass der Käufer eine gewerbetreibende Person sei. Der VERKÄUFER ist Händler.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Lukas230):
Im Kaufvertrag steht allerdings, als Verkäufer, der gewerbliche Händler, sogar mit Firmenstempel.
Steht im Kaufvertrag eventuell "Verkauf erfolgt im Auftrag"? Dann ist der Händler nämlich nur Vermittler.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lukas230
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nope, er steht im Vertrag mit Stempel als Verkäufer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es steht doch nirgendwo, dass der Käufer eine gewerbetreibende Person sei.

Ja, genau deshalb ja die Nachfrage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.099 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.