Guten Tag zusammen,
ich habe am 01.04.2024 einen Auto besichtigt und bin es probe gefahren. Das Auto hat mir gefallen und habe mit dem Händler gehandelt und wir haben uns für 9500€ + Inzahlungnahme meines Autos geeignet.
Anschließend habe ich gefragt, ob ich bei Ihm eine Finanzierung anstoßen kann, da ich es ohne eine Kreditfinanzierung es mir nicht leisten könnte. Leider hat er eine Finanzierunganfrage bei Ihm abgelehnt und meinte ich solle selbst es organisieren und Ihm 500€ Anzahlung jetzt geben.
Ich habe ausdrücklich den Verkäufer gesagt, dass ich nicht weiß ob ich eine Finanzierung genehmigt bekomme und ob ich mit dem Konditionen zufrieden sein werde. Und anschließend habe ich gesagt, was wird passieren wenn ich keinen Kredit genehmigt bekomme, werde ich dann meine Anzahlung zurückbekommen. Daraufhin hat er mir mündlich bestätigt, dass ich meine Anzahlung bei negativer Kreditprüfung zurückbekommen werde.
Ich habe mir auch keine Gedanken gemacht und das Geld per VISA Debitkarte angezahlt. Ich habe nur eine Quittung mit einem Fahrzeugscheinkopie erhalten. Es wurde keine Schriftliches Kaufvertrag abgeschlossen.
Sobald ich zuhause war habe ich Online diverse Kredite angefragt und leider eine Ablehnung erhalten und es dann auch direkt dem Verkäufer mitgeteilt.
Am 02.04.2024 habe ich nochmal bei meiner Bank angefragt und habe festgestellt, dass ich aktuell keinen Kredit bekomme und habe dann per Nachricht es dem Verkäufer mitgeteilt und gebeten dass er meine Anzahlung an meine IBAN zu überweisen.
Der Verkäufer meinte sobald das Geld bei Ihm eingeht, werde er es überweisen. Seit dem 02.04.2024 hat er mich verwiesen, dass er das Geld noch nicht erhalten hat und es mir überweisen wird sobald es bei Ihm eingeht. Am 22.04.2024 teilte er mit das ich gar nichts bekommen werde.
Nun hat er das Auto auch weiter verkauft und zudem meine Anzahlung einkassiert. Und alle Kommunikationswege gesperrt.
Wie kann ich vorgehen, wie kann ich meine Anzahlung zurückfordern? Habe ich Recht auf meine Anzahlung?
Autokauf: 500€ Anzahlung zurückfordern - da Kredit nicht genehmigt worden ist
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatWie kann ich vorgehen, wie kann ich meine Anzahlung zurückfordern? :
Das sollte man gerichtsfest machen, idealerweise durch einen Anwalt.
ZitatHabe ich Recht auf meine Anzahlung? :
Da kommt es ganz darauf an, mit welcher Begründung der Händler den Einbehalt rechtfertigt.
Kannst du folgendes nachweisen?ZitatWie kann ich vorgehen, wie kann ich meine Anzahlung zurückfordern? Habe ich Recht auf meine Anzahlung? :
ZitatDer Verkäufer meinte sobald das Geld bei Ihm eingeht, werde er es überweisen. :
Alles steht und fällt mit dem was nachweisbar ist.
Insbesondere die Auflösung des Vertrages sollte nachweisbar sein, denn ansonsten würde immer noch der Kaufvertrag bestehen und von beiden Seiten erfüllt werden müssen.
Hier gibt es viele Szenarien die man würde konstruieren können. Noch bestehender Kaufvertrag / Verweigerung der Erfüllung und Anspruch auf Schadenersatz/ Vertrag wurde in beiderseitigen Einverständnis aufgelöst....
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ZitatKannst du folgendes nachweisen? :
Also ich habe einen Beleg von Verkäufer, wo er die 500€ Anzahlung erhalten hat. + Ein Ausdruck von meiner Bank und als Zeuge mein Bruder.
Als ich im persönlichem Gespräch war mit dem Verkäufer, war mein Bruder als Zeuge mit dabei.
Unmittelbar ein Tag später nach der Anzahlung habe ich den Kunden per WhatsApp Chat mitgeteilt, dass ich keinen passenden Kredit gefunden habe und daher es nicht kaufen kann und mit einer Bitte, dass ich die Zahlung an meine IBAN wie abgesprochen zurückzusenden.
Kurz daraufhin habe ich Telefonisch kontakt aufgebaut und hat er mir bestätigt, das er die Zahlung zurücksenden wird.
Im WhatsApp Chatverlauf hat der Verkäufer folgendes als Sprachmemo gedeutet: Dass er die Zahlung noch nicht erhalten hat und erst nach erhalt mir einen Datum geben kann für die Zurücküberweisung.
Als ich am 22.04.2024 Rücksprache mit meiner Bank gehalten habe und es den Verkäufer mitteilte, hat er zugegeben, dass das Geld da sei und mich dabei beleidigt, beschimpft und meinte ich solle das Geld nun das Geld vergessen. (Ist auch Nachweisbar als WhatsApp Memo).
Und gestern habe ich bis zum 07.05.2024 einen Frist-Brief / E-Mail mit einer Zahlungsfrist bis zum 07.05.2024 gesendet.
Daraufhin hat er jetzt per Mail geantwortet, dass er Inspektion, Bremsen etc. gewechselt/durchgeführt hat und diese arbeiten von der Anzahlung streichen möchte.
Allerdings habe ich unmittelbar nach der Anzahlung es Ihm gemeldet und er könnte in der Zeit niemals die Arbeiten vorgenommen haben können. Zudem habe ich keine der genannten Leistungen erhalten.
Hallo,
imho wird es dem Händler schwerfallen, ohne schriftlichen Vertrag den Einbehalt der Anzahlung durchzusetzen. Denn konkludent vereinbart wird das allein nicht die Gabe der Anzahlung nicht.
Die Sprachnachrichten dürften übrigens gute Beweismittel dafür sein, dass es gerade nicht so vereinbart war, also unbedingt sichern (ist eher selten, dass man Tonaufzeichnungen hat, welche man auch vor Gericht verwenden darf ).
Was er verlangen könnte wäre Schadenersatz, konkret die Differenz des Verkaufserlös. Da er das Fahrzeug aber bereits verkauft hat wird er kaum nachweisen können, dass der erzielte Preis zwingend war (wenn er überhaupt weniger bekommen hat natürlich).
Da das kein Schaden ist steht ihm dafür auch kein Schadenersatz zu. Schließlich hat (hätte) er entsprechend mehr Geld von dem anderen Käufer bekommen (können/müssen).Zitat:Daraufhin hat er jetzt per Mail geantwortet, dass er Inspektion, Bremsen etc. gewechselt/durchgeführt hat und diese arbeiten von der Anzahlung streichen möchte.
Außerdem schuldet ein Händler im Normalfall sowieso ein einwandfreies Fahrzeug, daher macht er die beschriebenen Arbeiten schon im eigenen Interesse (Stichwort: Sachmängelhaftung). Offensichtlich ist das bei ihm Standard (was ja nicht schlecht ist), und damit bereits in den Preisen enthalten.
Stefan
Also aktuell stellt es für mich so dar, dass du als Käufer die Erfüllung des Kaufvertrags verweigert hast. Ein nachweisbares Rücktrittsrecht scheint es nicht zu geben. Dem Verkäufer würde somit Schadenersatz zustehen.
In welcher Höhe, .......... das würde der Verkäufer nachweisen müssen.
Klar sind auch mündliche Vereinbarungen bindend, allerdings sind mündliche Vereinbarungen halt nur schwer nachzuweisen.
Das kann durchaus ein Schaden sein, denn diese Kosten muss man ja vom Verkaufspreis abziehen.ZitatDa das kein Schaden ist steht ihm dafür auch kein Schadenersatz zu. :
-- Editiert von User am 24. April 2024 16:08
Hallo,
Na eben nicht, denn die Leistungen hat er auch an den anderen verkauft.Zitat:Das kann durchaus ein Schaden sein, denn diese Kosten muss man ja vom Verkaufspreis abziehen.
Hätte er etwas auf speziellen Wunsch des TS gemacht (rosa lackiert, oder realistischer: eine Anhängerkupplung eingebaut), dann sähe es anders aus. Die genannten Arbeiten wären aber so oder so angefallen, und haben den Wert des Fahrzeuges auch entsprechend erhöht. Daher ist das kein Schaden.
Stefan
Diese Leistung ist aber Teil des erzielten Verkaufspreises. Evtl. war das sogar eine Bedingung des Käufers um das Auto überhaupt zu kaufen.ZitatNa eben nicht, denn die Leistungen hat er auch an den anderen verkauft. :
Diese Leistung wurde ja nicht separat verkauft. Dann würde ich dir zustimmen aber davon war ja keine Rede.
Hallo,
Richtig, aber doch in beiden Fällen.Zitat:Diese Leistung wurde ja nicht separat verkauft.
Daher bleibt als Schadenersatz allenfalls die Differenz zwischen den Preisen (und imho nicht mal das, weil der Händler beweisen müsste, dass er der maximal erzielbare Preis bekommen hat - 2 oder 3 Wochen suchen reicht da wohl kaum aus).
Was noch denkbar wäre sind Standkosten. Wenn aber bezüglich der Übergabe nichts genaues vereinbart wurde(?), dann fällt auch das flach.
Stefan
Vielen Dank an alle Antworten und Unterstützungen.
Also das mit Service Neu, TÜV NEU, 8 Fach Bereift stand in der Anzeige selbst.
Allerdings habe ich nach meiner Anzahlung nach Sommerreifen gefragt, er meinte es gibt keine. Daraufhin habe ich gesagt, schauen Sie hier in der Anzeige steht das 8 Fach Bereift ist. Daraufhin meinte er es gibt keine, aber wird ausschau halten evtl. Würde ich noch welche bekommen.
TÜV wollte er auch nicht machen, weil es noch 16 Monate TÜV hatte und er meinte es ist nicht nötig. Also wie es ist in der Anzeige stand müsste er so oder so Bremsen machen lassen, da es sonst keinen TÜV bekommen hätte.
Ich hatte keinerlei sonderwünsche. Die Aktionen standen in der Anzeige selbst.
Folgende Punkte hatten mich auch gestört:
In der Anzeige stand auch Baujahr 2013 und im Fahrzeugschein 2012. Ein paar Ausstattungen waren nicht wie beschrieben vorhanden. Ich hatte alles hingenommen und wollte es trotzdem haben weil ich insgesamt 800KM strecke hinterlegt hatte.
Allerdings war ich mit der Inzahlungannahme und der Bedingung, dass ich mein Geld wieder zurück bekomme, wenn es mit der Bank schief laufen sollte, zufrieden war.
Hätte ich eine Kredit genehmigt bekommen und mit der Bedingungen zufrieden wäre würde ich es trotzdem kaufen. Habe aber leider keine genehmigt bekommen und habe unmittelbar einen Tag später schriftlich und telefonisch den Verkäufer informiert. Er hat auch keine Einwände im Telefongespräch oder Chat gehabt und meinte, dass er es schade findet und ich meine Anzahlung zurück erhalten werde.
Es steht und fällt alles damit was nachweisbar ist.
ZitatDem Verkäufer würde somit Schadenersatz zustehen. :
Der Kauf war doch anscheinend unter dem Vorbehalt, dass er einen Kredit bekommt. Und einfach mal die Anzahlung einbehalten, so funktioniert das ja nun auch nicht.
ZitatInsbesondere die Auflösung des Vertrages sollte nachweisbar sein, denn ansonsten würde immer noch der Kaufvertrag bestehen und von beiden Seiten erfüllt werden müssen. :
Also wenn dann, müsste doch der Verkäufer hier die Auflösung des Vertrags nachweisen. Das Auto wurde ja immerhin weiterverkauft.
ZitatWie kann ich vorgehen, wie kann ich meine Anzahlung zurückfordern? Habe ich Recht auf meine Anzahlung? :
Meiner Ansicht nach ja. Schriftlich und eben notfalls per Anwalt. Ist das überhaupt ein seriöser Autohändler? Hätte da meine Bedenken.
ZitatUnd einfach mal die Anzahlung einbehalten, so funktioniert das ja nun auch nicht. :
Im Falle des TS (und vielen anderen) schon.
Er hat jetzt die Arbeit und die Probleme.
Ja klar, es scheitert aber anscheinend daran genau das auch nachweisen zu können.ZitatDer Kauf war doch anscheinend unter dem Vorbehalt, dass er einen Kredit bekommt. :
Nein, der Verkäufer kann sich auf eine endgültige Verweigerung der Abnahme berufen.ZitatAlso wenn dann, müsste doch der Verkäufer hier die Auflösung des Vertrags nachweisen :
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