Hallo,
Ich habe vor Kurzem einen Gebrauchtwagen für mich und meine Mutter gekauft (23 Jahre und leicht gläubig). Bereits nach 6 Wochen trat ein Fehler auf. Der Mechanikermeister den ich kenne meint, dass ein Ventil kaputt sei, was bei diesem Wert des Wagen einem Totalschaden gleichkommt (VW Polo 1,4 Tdi mit 160.000 Km). Folgendes Problem ist nun da: Eigentlich wäre ja nun der Händler mit der Gewährleistung verpflichtet, das Fahrzeug zu reparieren.
Leider ist im Kaufvertrag folgender Satz enthalten:
"Verkauf an Gewerbetreibende unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Ich bin jedoch Privatmann und habe den Händler beim Kauf auch darauf hingewiese. Ich habe nachweißlich keine Gewerbe. Jetzt kann man natürlich fragen, warum ich so dumm war, den Kaufvertrag trotzdem zu unterschreiben? Ich weiß es auch nicht! Ich habe mich von dem Fahrzeug einfach blenden lassen, weil es in meinem Augen sehr gut da stand.
Nun ist die Frage, habe ich eventuell überhaupt irgendeine Chance, meine Gewährleistungsansprüche zu erhalten?? Gibt es bereits Gerichtsurteile diesbezüglich??
Wer kann mir weiterhelfen?? Ich lebe leider noch bei meiner Mutter und kann mir auch keinen Anwalt leisten.
Bitte verurteilt mich nicht, ich weiß wie dumm es war und kann es nun nicht mehr ändern.
Ich bin total fertig, da ich für dieses Auto so lange gespart habe. Entschuldigt die schlechte Rechtschreibung.
Ps: Bei Name steht nur mein Name und nicht eine Firma.
Hoffe ihr könnt mir helfen
-- Editiert von fb518053-44 am 21.06.2019 21:42
Autokauf Betrug
21. Juni 2019
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Frage vom 21. Juni 2019 | 21:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Betrug
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatIch habe vor Kurzem :
Definiert in Tagen / Monaten?
"Verkauf an Gewerbetreibende unter ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Das ist ein bekannter Umgehungstatbestand, da machen die Gerichte nicht mit. Also nicht ins Bockhorn jagen lassen.
#2
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldige die fehlende Information. Der Wagen wurde vor ca. 6 Wochen gekauft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDer Wagen wurde vor ca. 6 Wochen gekauft. :
Prima, dann hat man ja noch alle Chancen.
Ich würde erstmal ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Vermutlich kommt dann als Antwort so was wie "Verschleiß". Davon nicht irritieren lassen.
Das würde erst mal unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen, denn die Eigenschaft „Verschleißteil" verhindert das nicht. Das gekaufte hat übrigens die Eigenschaft zu 100% aus Verschleißteilen zu bestehen – einzig die Dauer bis der Zeitpunkt des Verschleiß eintritt unterscheidet sich.
Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also aufpassen, gibt es einen Beweis oder nur eine Behauptung?
Wenn es normaler Verschleiß wäre, dann würde man auf den Kosten sitzen bleiben.
Nachbessern muss der Verkäufer auch nur mit einem Gebrauchtteil gleicher Art und Güte.
Wenn für z.B. 50% der Kosten jedoch ein Neuteil eingebaut würde, kann das für beide Seiten eine vorteilhaftere Variante sein.
#4
Antwort vom 21. Juni 2019 | 22:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die ausführliche Antwort. Zu erwähnen ist noch, dass es ein Gebrauchtwagenhändler war. Gibt es eine Vorlage für solche Schreiben? Leider habe ich keine Ahnung, wie ich ein solches Schreiben sinnvoll aufsetze
#5
Antwort vom 22. Juni 2019 | 12:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatGibt es eine Vorlage für solche Schreiben? :
Natürlich nicht, da es ja auf den individuellen Sachverhalt ankommt.
Wie Harry schon richtigerweise erwähnte, spielt der Verkauf an Gewerbetreibende keine große Rolle.
Gleichwohl sehe ich den Ausgang nicht ganz so positiv, da ein defektes Ventil bei dieser Laufleistung eines Kleinwagens und dazu noch Diesel nach meiner Erfahrung durchaus als Verschleiß angesehen werden kann. Grade beim Polo ist doch bekannt, dass die Wehwechen so ab 120000 aufwärts zunehmen.
Unabhängig davon, wenn nur das Ventil defekt ist, ist es kein Totalschaden; dass lässt sich doch reparieren.
Berry
#6
Antwort vom 22. Juni 2019 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
ZitatLeider habe ich keine Ahnung, wie ich ein solches Schreiben sinnvoll aufsetze :
ZitatIch würde erstmal ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit :
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Diese 3 Sätze wirst du doch sicher in der Ich-Form schreiben können, oder?
Zustellnachweis ist Versand des Schreibens mit Einschreiben/Rückschein.
Was für ein defektes Ventil macht denn einen Totalschaden?
Frag den Schrauber bitte nochmal.
Welcher Fehler war das?ZitatBereits nach 6 Wochen trat ein Fehler auf. :
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