Hallo zusammen,
ich habe vor etwa zwei Wochen einen Gebrauchtwagen (Baujahr Ende 2023 - knappe 10k gelaufen) bei einem Vertrags Händler gekauft mit Lieferdatum 10.10.2025, da noch Inspektion und TÜV anstanden.
Bei der Besichtigung war das Auto in einwandfreiem Zustand, Zeuge war mit dabei und hat sich das Fahrzeug ebenfalls angesehen.
Am Freitag habe ich den Wagen abgeholt. Der Wagen selbst stand Verkaufsraum bei schummriger Sicht.
Der Verkäufer fuhr den Wagen nach Abschluss der Formalität heraus und übergab mir den Schlüssel und ich fuhr nachhause.
Nach der Heimfahrt habe ich das Auto in der Garage abgestellt. Kurze Zeit Spät, zeigte ich einem Freund das neue Auto und der sah sofort eine deutliche Beule hinten links (etwa auf 110cm vor dem Rücklicht), außerdem ist die linke hintere Felge zerkratzt auf gleicher höhe zerkratzt.
Für mich scheint es so, als wäre in den 2 Wochen wo der Wagen beim Händler stand dort irgendwas passiert. Vielleicht ein Werkzeugwagen dagegen gekracht oder sowas.
Ich habe den Händler sofort per E-Mail informiert und Fotos geschickt (circa 3h nach Abholung).
Da es sich um einen Händlerkauf handelt, frage ich mich, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte. Ist hier überhaupt rechtlich eine Möglichkeit zu sehen, hier auf Nachbesserung bzw. auf Entschädigung zu pochen? Im Kaufvertrag selbst ist die Übergabe für den 10.10.2025 vorgesehen gewesen. Unfallfrei und laut Vorbesitzer ohne Mängel.
Danke im Voraus für jeden Rat!
Autokauf: Beule, Felgenschaden nach Abholung – wie vorgehen?
13. Oktober 2025
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Frage vom 13. Oktober 2025 | 09:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf: Beule, Felgenschaden nach Abholung – wie vorgehen?
#1
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 10:14
Von
Status: Student (2471 Beiträge, 561x hilfreich)
Zitat :und der sah sofort eine deutliche Beule
Wie willst Du nachweisen, dass die Beule schon bei der Abholung vorhanden war, wo sie doch anscheinend deutlich sichtbar war?
Den Rest kannst Du Dir denken.
Wenn der Händler da nichts auf Kulanz machen will - Pech gehabt.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 10:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie willst Du nachweisen, dass die Beule schon bei der Abholung vorhanden war, wo sie doch anscheinend deutlich sichtbar war?
Den Rest kannst Du Dir denken.
Wenn der Händler da nichts auf Kulanz machen will - Pech gehabt.
Mir ist bewusst, dass der Nachweis schwierig ist – ich versuche hier auch, realistisch zu bleiben.
Ich habe den Wagen im Verkaufsraum bei eher gedämpftem Licht übernommen, er wurde vom Verkäufer rausgefahren, und ich bin direkt nach Hause.
Die Email an den Händler wurde etwa 3 Stunden nach Abholung geschrieben (davon alleine 1h Fahrtzeit), von daher ist die zeitliche Differenz zwischen Übernahme und Bekanntmachen des Schadens doch sehr gering.
Außerdem ist die Beule so hoch, dass man schon argumentieren könnte, dass es kein Parkrempler, Einkaufswagen etc. sein konnte, zumal dann auch eher der Kotflügel etwas abbekommen hätte.
-- Editiert von User am 13. Oktober 2025 10:23
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 10:50
Von
Status: Unparteiischer (9528 Beiträge, 2020x hilfreich)
Zitat :Ich habe den Wagen im Verkaufsraum bei eher gedämpftem Licht übernommen, er wurde vom Verkäufer rausgefahren, und ich bin direkt nach Hause.
Heisst aber nicht, dass man sich den Wagen nicht doch nochmal vor Ort hätte anschauen sollen
#4
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 11:02
Von
Status: Legende (19842 Beiträge, 7209x hilfreich)
Zitat :Beule, Felgenschaden nach Abholung
Das war der Fehler, dass du dir den Wagen nicht nochmals angeschaut hast - einmal umrunden hätte gereicht und du hättest den Wagen nicht so abgenommen..
Insofern ist das kein rechtliches Problem mehr.
#5
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 11:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das war der Fehler, dass du dir den Wagen nicht nochmals angeschaut hast - einmal umrunden hätte gereicht und du hättest den Wagen nicht so abgenommen..
Insofern ist das kein rechtliches Problem mehr.
Und hätte der Verkäufer nicht darauf hinweisen müssen, dass sein zu verkaufenes Auto schäden hat?
#6
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 11:22
Von
Status: Schüler (483 Beiträge, 64x hilfreich)
Zitat :Und hätte der Verkäufer nicht darauf hinweisen müssen, dass sein zu verkaufenes Auto schäden hat?
Nein, auf offensichtliche " Schäden" muß man nicht extra hinweisen.
Ausserdem dürfte es sich nicht um Schäden im eigentlichen Sinne handeln, sondern eher um normale Gebrauchsspuren. Ist halt ein Gebrauchtwagen.
#7
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 14:07
Von
Status: Legende (19842 Beiträge, 7209x hilfreich)
Zitat :Und hätte der Verkäufer nicht darauf hinweisen müssen, dass sein zu verkaufendes Auto schäden hat?
Naja - du hattest den Wagen ausgesucht und angeschaut gehabt. Der MA des Autohauses muss keine Kenntnis darüber gehabt haben, dass in der Zwischenzeit etwas passiert war, und womöglich hätte er die Macken bei Kenntnis auch ausbessern lassen.
Zitat :Ausserdem dürfte es sich nicht um Schäden im eigentlichen Sinne handeln, sondern eher um normale Gebrauchsspuren. Ist halt ein Gebrauchtwagen.
Das wohl kaum: Bei der Besichtigung des Wagens gab es diese Beschädigungen noch nicht - sie sind zwischen Besichtigung und Auslieferung hinzugekommen.
#8
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 15:45
Von
Status: Schüler (483 Beiträge, 64x hilfreich)
Zitat :Bei der Besichtigung des Wagens gab es diese Beschädigungen noch nicht
Das behauptet der TE.
Zitat :sie sind zwischen Besichtigung und Auslieferung hinzugekommen.
Das ist auch nur eine Vermutung; im Zweifel müsste der TE dies nachweisen.
#9
Antwort vom 13. Oktober 2025 | 18:12
Von
Status: Legende (19842 Beiträge, 7209x hilfreich)
Zitat :Das behauptet der TE.
Und du hast andere Informationen?
#10
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 17:14
Von
Status: Student (2726 Beiträge, 447x hilfreich)
Ich weiss ja nicht, aber ist nicht eigentlich der Händler über die Beweislastumkehr bei Sachmängeln drin?
Der ist derjenige, der nachweisen muss, dass das Fahrzeug zum Übergabezeitpunkt mangelfrei im vertraglichen Sinn war.
Gebrauchsspuren wie ein Kratzer an der Felge sind das eine, die könnten vertragsgemäß sein,
Dellen im Kotflügel, bei einem als mangelfrei(!) verkauften Gebrauchtfahrzeut...da sieht das möglicherweise wieder anders aus.
#11
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 09:56
Von
Status: Philosoph (12743 Beiträge, 4596x hilfreich)
Zitat :Ich weiss ja nicht, aber ist nicht eigentlich der Händler über die Beweislastumkehr bei Sachmängeln drin?
Natürlich.
Zitat :Der ist derjenige, der nachweisen muss, dass das Fahrzeug zum Übergabezeitpunkt mangelfrei im vertraglichen Sinn war.
3 mal darfst Du raten, was der TE bei Abholung / Übergabe des Wagens unterschrieben hat....
-- Editiert von User am 16. Oktober 2025 09:57
#12
Antwort vom 16. Oktober 2025 | 10:47
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6066x hilfreich)
Korrekt, aber es gilt auch gemäß §477 (1):Zitat :Ich weiss ja nicht, aber ist nicht eigentlich der Händler über die Beweislastumkehr bei Sachmängeln drin?
"...es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar."
Da der TE selbst schreibt:
Zitat :....eine deutliche Beule hinten links....
Ist man als K durchaus in Erklärungsnot, warum man diese deutliche Beule !auf der Fahrerseite! nicht gesehen haben möchte. Ich denke schon, dass wir hier eine Unvereinbarkeit haben und der VK somit erstmal raus ist aus der Haftung, bis der K das Gegenteil beweisen kann.
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