Autokauf Ebay Privat-Privat

16. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
digimon_02
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Ebay Privat-Privat

Hallo

zu einem Autokauf von Ebay hätte ich gerne euren Rat.

Am 7.5 ersteigerte ich bei Ebay folgendes Fahrzeug:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4547946689&ssPageName=ADME:B:BN:DE:1

Escort Cabriolet 1,6 i Schadstoffarm Euro II mit Servolenkung
Das Fahrzeug ist aus 2 Hand und befindet sich in einem gutem Algemeinzustand.
Wegfahrsperre
Katalysator, Leichtmetallfelgen, Radio / Kassette, Zentralverriegelung
Das Verdeck ist dicht und hat keinerlei Beschädigungen. Bis auf ein paar kaum sichtbare kleine Roststellen an den
hinteren Radläufen ist der Lack in Ordnung. Die Sitze und die Innenausstattung auch o.k. (keine Brandlöcher oder so )
Zum Verdeck gibt es eine Persenning in der gleichen Farbe wie die Sitze.
Info auch unter
Privatverkauf keinerlei Garantie oder Gewährleistung

Nach Abschluß der Auktion telefonierte ich mit dem Verkäufer, zwecks der Abholung des Fahrzeuges und ließ mich über die Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichens vom Verkäufer Tips geben.
Denn ich wollte das Fahrzeug erstmal holen uns später Zulassen.
Auf dem Bild bei Ebay stand das Fahrzeug ohne Kennzeichen da.
Der Verkäufer sagte mir nachdem ich Ihn bei der Hinfahrt zur Abholung über unser Ankommen(Familie unsd ich) informiert hatte, das das Fahrzeug noch zugelassen war und er es nicht abmelden konnte da er einen Fahrzeugschein verwechselt hatte und der richtige Fahrzeugschein gleich mit der Post ankomme.
Was dem auch entsprach.
Er holte mich und meine Familie mit dem Fahrzeug vom Bahnhof ab.
Wir einigten uns, das ich das Fahrzeug dann abmeldete und ich zog dafür vom Kaufpreis 10EUR ab.
Der Verkäufer war damt einverstanden.
Er sagte mir auch das er das Fahrzeug im Auftrag verkaufte.
Nach Abholung des Fahrzeug und anschließender Heimfahrt hatte ich festgestellt das die Bremsanlage pulsiert und schlechte Bremswirkung hatte und das Fahrzeug beim Bremsen stark vibriert und stark nach rechts zieht.
Das eingebaute Radio besitzt einen Keycode welchen der Verkäufer der für eine andere Person das Fahrzeug verkaufte nicht wußte und aussagte das der Vorbesitzer es auch nicht weiß.
Die Heimfahrt erfolgte im Regen und dabei habe ich festgestellt das das Dach undicht ist.
Am nächsten Tag schaute ich mir das Fahrzeug näher an und stellte fest das der Kofferraumdeckel nur an der Rechten aufhängung und am Schloß gehalten wird.
Linke Kofferraumaufhängung ist durch Rost abgebrochen.
In den Unterlagen ist zu erkennen das das Fahrzeug bei ca. 70000km einen kompletten Austauschmotor mit Kupplung uns Zahnriemen bei einer Autoverwertungsanstalt eingebaut bekam.
Dies wurde mir verschwiegen.
Das Fahrzeug besitzt auch keine Euro2 Norm (Schlüßel 24,26) sondern nur E2(Schlüßel 14) was ja zugesichert wurde. Siehe oben.
Klar auch das die kaum sichtbaren Roststellen ziemlich sichtbar sind und unterm Kötflügel sich bereits Durchrostungen befinden.
Ich telefonierte mit dem Verkäufer und nannte Ihm die Mängel und bat Ihm das Fahrzeug gegen Geld zurück erstattung zurück zu nehmen.
Er teilte mir mit das es kein Neuwagen war und er kein Autosachverständiger ist. Er wolle sich aber kundig machen was E2 bedeutet.(Für Ihn bedeutet das Euro2).
Was meint Ihr, wie kann ich Vorgehen.
Nach meiner Ansicht gehört zum guten Allgemein Zustand das die Bremsen einwandfrei funktioniern.
Ist die Heckklappe so hinnehmbar?
Was bedeutet guter Allgemeinzustand?
Stellt das undichte Cabrio-Verdeck einen Mangel da? Zugesichert wurde ja das es Dicht ist.
Kann ich das Fahrzeug zurückgeben, da es ja den zugesicherten Zustand Euro2 nicht erfüllt.

Bin für jede Hilfestellung dankbar.

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

2 Dinge wurden Ihnen in der Tat zugesichert und überlagern den ansonsten gültigen Gewährleistungsausschluß.

- Schadstoffarm Euro II
- Verdeck ist dicht

wobei man möglicherweise über die Auslegung Verdeck ist Dicht stundenlang streiten kann. Vielleicht wollte der Käufer damit nur zum Ausdruck bringen, dass das Verdeck keine Risse und Löcher hat ???
Ein geschickt agierender Anwalt, könnte es so auslegen wollen. Bleibt aber noch die Zusicherung EURO II.

Hier hätte der VK zunächst das Recht der Nachbesserung.
Möglicherweise lässt sich das Fahrzeug mit "geringem" Aufwand in Euro II umschlüsseln, das wäre vorab zu klären, allerdings hätte der VK hierfür die Kosten zu tragen. Verweigert er dies offenkundig, käme u.U. eine Rückabwicklung in Betracht, zu prüfen wäre dann noch, ob dieser Rechtsmangel erheblich genug ist. Bei allen anderen Defekten greift der Gewährleistungsausschluss, es sei denn Sie können dem VK schlüssig beweisen, dass er von diesen Defekten Kenntnisse hatte, dann wäre der Tatbestand der Arglist gegeben und der Gewährleistungsausschluss hinfällig. Diesen Beweis zu führen ist allerdings in der Praxis so gut wie nicht möglich.

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#2
 Von 
Autofuzzi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sehe die Chancen einer Rückabwicklung gar nicht schlecht, da man davon ausgehen kann das es sich bei dem Verkäufer wohl um einen Gewerbetreibenden handelt, der die Sachmangelhaftung umgehen will. Immerhin hat er in den letzten 3 Monaten min. 4 Fahrzeuge über Ebay verkauft. Sprechen Sie ihn mal auf sein Gewerbe an und drohen mit Ihrem Anwalt, falls er einer Rückabwicklung oder Mangelbeseitigung nicht zustimmt.

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