Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, jemand kauft ein Fahrzeug über ein großes Internetauktionshaus. In der Artikelbeschreibung steht beispielsweise "dass die Klimaanlage lt. Werkstatt neu befüllt werden muss".
Der Käufer kauft das Fahrzeug, ohne die angebotene Besichtigung und Probefahrt zu machen.
In der Artikelbeschreibung steht, dass eine Gewährleistung, Rücknahme usw. als Privatverkäufer ausgeschlossen wird und sich der Bieter nach Abgabe eines Gebotes damit einverstanden erklärt.
Nun wird dem Vekäufer im Nachhinein wegen einer angeblich defekten Klimaanlage arglistige Täuschung usw. unterstellt. Auf die notwendige Befüllung wurde in der Artikelbeschreibung hingewiesen, somit ist klar, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht kühlt.
Wie solllte dieser auf diese Unterstellung reagieren? Unterstellungen sind eine unschöne Sache, Rechtsstreitigkeiten aber auch ...
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Autokauf Ebay - Käufer kauft ohne Besichtigung und Probefahrt und macht jetzt Stress
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Gekauft wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung?
Dann ist dem auch so.
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Hallo,
aus der Artikelbeschreibung geht hervor, dass das Fahrzeug täglich nach Absprache Probe gefahren und besichtigt werden kann.
Nachverhandlungen nach Auktionsende werden ausgeschlossen.
Als Privatverkäufer werden keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche auf Sachmängel gewährt. Der Bieter erkennt das mit Abgabe eines Gebotes bzw. Kaufes an und verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche.
Man findet sicher immer eine Lücke wenn man danach sucht, vor allem wenn Privatleute solche Zeilen aufsetzen und nicht sicher sind wie man sich am besten absichert.
Wen einem arglistige Täuschung oder gar Betrug nachgewiesen werden kann wäre die Aufregung ja zu verstehen, aber so?
Gruß
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Hallo
quote:Diese passage ist recht unerheblich, bzw irrelvant.
aus der Artikelbeschreibung geht hervor, dass das Fahrzeug täglich nach Absprache Probe gefahren und besichtigt werden kann.
Du hast angegeben, dass laut Werkstatt kein Kühlmittel mehr vorhanden ist, dass passt dann soweit auch für dich. Gewährleisstung und Garantie hast du ebenso ausgeschlossen. Sollten andere Defekte vorliegen, müsste dir dein K jetzt erstmal beweisen, dass du dann davon auch gewusst hast. Die Beweispflicht liegt aber ganz deutlich bei ihm...
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quote:<hr size=1 noshade> quote:aus der Artikelbeschreibung geht hervor, dass das Fahrzeug täglich nach Absprache Probe gefahren und besichtigt werden kann.
Diese passage ist recht unerheblich, bzw irrelvant.
Du hast angegeben, dass laut Werkstatt kein Kühlmittel mehr vorhanden ist, dass passt dann soweit auch für dich. <hr size=1 noshade>
Nimmt der K die Besichtigung/Probefahrt nicht wahr, kann man ihm zu Recht entgegenhalten, sichtbare Mängel seien ihm i.S. § 442 BGB grob fahrlässig unbekannt geblieben.
Das macht schon Sinn.
Was die Klima angeht ist die Frage nicht das fehlende Kühlmittel, sondern weshalb es fehlt.
Wenn eine Leckage besteht, ist es nicht mit Nachfüllen getan. Dann droht eine teure Reparatur.
Wenn das arglistig verschwiegen wurde, greift der Gewährleistungsausschluss nicht, siehe § 444 BGB .
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-- Editiert flawless am 25.07.2012 15:18
Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Natürlich war nicht bekannt weshalb das Mittel fehlt bzw. ob und welche Komponenten defekt sind.
Arglistig getäuscht wurde hier niemand, daran hatte der Verkäufer auch kein Interesse, ebenso wenig wie an einer daraus resultierenden zermürbenden und nervenaufreibenden juristischen Auseinandersetzung o. ä.
Gruß
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quote:
Natürlich war nicht bekannt weshalb das Mittel fehlt bzw. ob und welche Komponenten defekt sind.
Das ist - mit Verlaub - nicht besonders glaubwürdig.
Denn es fand ja durchaus nach eigener Aussage eine fachliche Begutachtung des Mangels statt, dessen Ergebnis dem Verkäufer mitgeteilt wurde.
Deweiteren ist es nicht besonders lebensnah, das man sich nicht dafür interessiert den Mangel bzw. dessen Ursache zu beheben (Wertsteigerung bei Verkauf).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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