Ich habe gestern (12.05.07) etwas vorschnell vielleicht, ein Auto gekauft bzw. eine Rechnung, die besagt: "Sie erwerben von uns nachfolgenden Gebrauchtwagen:". Darin enthalten sind Bezeichnung d. PKWs, Kaufpreis, Verkauf nach § 25a d. Ustg. und Zahlung bei Übernahme. D.h. der Verkäufer erledigt Zulassung etc. und bei Abholung zahle ich die Euros.
Meine Frage: kann ich diese Rechnung bzw. diesen Kauf rückgängig machen? Gibt es bei solch einer Art von "Kaufvertrag" ein Widerrufsrecht?
Bitte dringend um Rückmeldung, damit ich es evtl. heut noch bzw. morgen verhindern kann, diese Fahrzeug auf mich zu zu lassen.
Vielen Dank!
"JQ"
-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 09:57:11
-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 09:59:30
-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 10:00:27
Autokauf-Gebrauchtwagenkauf
13. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2007 | 09:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf-Gebrauchtwagenkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Mai 2007 | 10:50
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Ausgehend davon, dass Sie vor Ort (also beim Händler) den Vertrag unterschrieben haben, sind Sie daran gebunden.
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen in einem derartigen Fall nicht zu.
Ohne Kulanz des Verkäufers, müssen Sie den Wagen abhnehmen.
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten