Autokauf-Gebrauchtwagenkauf

13. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
juanita63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf-Gebrauchtwagenkauf

Ich habe gestern (12.05.07) etwas vorschnell vielleicht, ein Auto gekauft bzw. eine Rechnung, die besagt: "Sie erwerben von uns nachfolgenden Gebrauchtwagen:". Darin enthalten sind Bezeichnung d. PKWs, Kaufpreis, Verkauf nach § 25a d. Ustg. und Zahlung bei Übernahme. D.h. der Verkäufer erledigt Zulassung etc. und bei Abholung zahle ich die Euros.

Meine Frage: kann ich diese Rechnung bzw. diesen Kauf rückgängig machen? Gibt es bei solch einer Art von "Kaufvertrag" ein Widerrufsrecht?

Bitte dringend um Rückmeldung, damit ich es evtl. heut noch bzw. morgen verhindern kann, diese Fahrzeug auf mich zu zu lassen.

Vielen Dank!

"JQ"

-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 09:57:11

-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 09:59:30

-- Editiert von juanita63 am 13.05.2007 10:00:27

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ausgehend davon, dass Sie vor Ort (also beim Händler) den Vertrag unterschrieben haben, sind Sie daran gebunden.

Ein Widerrufsrecht steht Ihnen in einem derartigen Fall nicht zu.

Ohne Kulanz des Verkäufers, müssen Sie den Wagen abhnehmen.

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