Autokauf Nachbesserung nicht annehmbar

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sir0202
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Nachbesserung nicht annehmbar

Hallo,

Ich bitte um die Hilfe des Forums:
Ich habe am 17.02 ein neues Auto gekauft. Vertraglich ist in der angegebenen Sonderausstattung eine Aussentemperaturanzeige gelistet. Diese so ging ich und das Autohaus aus ist wie normal im Display/Bordcomputer aufrufbar. Nun hat das Auto diese Anzeigemöglichkeit im Display nicht. Dies habe ich 2 Wochen Später nach intensivem Prüfen und Handbuch welzen festgestellt. Ich bat um Nachbesserung oder eine Preisminderung, mir wurde angeboten die Nachbesserung bei einem Autohaus in der Nähe prüfen zu lassen. Diese haben über den Hersteller (Skoda) eine Möglichkeit gefunden, es muss das Display sowie ein Steuerhebel zum umschalten der Anzeige nachgerüstet werden. Kosten wären dann 650 €.
Nun weigert sich das Autohaus bei dem der Skoda gekauft wurde die Kosten hierfür zu tragen. Ein angebot zur Preisminderung wurde auch ausgeschlagen, man will mir lediglich eine Aussentemperatur anzeige einbauen die laut Autohaus in der Nähe Zitat: eine Baumarktlösung ist. Damit ist gemeint eine Aussentemperaturanzeige die im Baumarkt oder Großhandel gekauft wird, ich darf mir dann den Ort im auto zum Anschrauben oder verkleben dieser Anzeige aussuchen. Das ist für mich nicht annehmbar. Ich bin wie das Autohaus auch von einer integierten Anzeige ausgegangen und kann eine deratrige Lösung nichzt akzeptieren. 1. Sieht es schlecht aus. 2. Mindert es ja auch den Wiederverkaufswert des Autos. Ich forderte eine angemessene Nachbesserung oder Preisminderung, darauf wurde mir gesagt das wird nichts ich muss dies quasi anwaltlich einfordern und dann wird man sehen wer recht bekommt. Ich denke bei dieser Sache bin ich doch 100% im Recht und muss mich mit so einer "faulen" Art der nachbesserung nciht abgeben. Oder? Ich bitte um Hilfe, Vielen Dank


MFG


-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Vertraglich ist in der angegebenen Sonderausstattung eine Aussentemperaturanzeige gelistet.

Genaue Formulierung/Aufmachung?

Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.03.2011 09:50:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Ich habe am 17.02 ein neues Auto gekauft.

Wirklich ein neues Auto? Interessant zu wissen wäre auch der Kaufpreis des Fahrzeugs...

Generell denke ich, dass ein durchschnittlicher Autokäufer herstellerspezifische Teile/Funktionen erwartet und auch erwarten kann, sofern diese für das betreffende Fahrzeugmodell herstellerseitig verfügbar bzw. bestellbar sind.

Eine "Bastellösung" würde ich in an deiner Stelle nicht akzeptieren. In Konsequenz würde die Argumentation des Verkäufers ja bedeuten, dass Käufer jederzeit statt Originalzubehör Nachrüstkram von Fremdherstellern hinzunehmen hätten. Nur mal ein paar Beispiele:

- Aufgesetzte Nachrüst-Fensterheber
- Sitzheizungsmatten mit Zig.-Anzünder Anschluss
- Nachrüst-Tempomat mit Bedienteil am Armaturenbrett statt im Lenkrad
- mobiles "Taschennavi" statt Festeinbau
- an den Stoßfänger angeschraubte Nebelscheinwerfer statt in den Stoßfänger integrierte
- Ledersitzbezüge (ja, das gibt es tatsächlich!)

Eine Ausnahme würde ich nur dann sehen, wenn für den Käufer schon vor dem Kauf erkennbar ist, dass es sich eben nicht um Originalteile handelt.

Da das Autohaus wohl nicht kooperativ ist, setze schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Nach fruchtlosem Ablauf oder ernsthafter Verweigerung seitens des Autohauses bleibt Dir wohl nur der Gang zum Anwalt. Viel Glück!


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen