Autokauf Privat-Privat Reparaturkosten?

14. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
TamyKl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Privat-Privat Reparaturkosten?

Hallo
Habe einen PKW,Bj 1995,181200km,TÜV 05/06 über Ebay angeboten.Textbeschreibung mit allen mir bekannten Mängeln,von Privat OHNE Rückgaberecht,Bastlerfahrzeug,angemeldet.Die Auktion wurde frühzeitig beendet weil sich ein K.meldete.Wollte Ihn für 800€.Nach Probefahrt und Besichtigung(mit Family des K.)einigten wir uns auf 750€ wegen den abgefahrnen Bremsen..?
1Tag später meldete er sich und verlangte die Rücknahme (14 Tage Rückgaberecht???)oder 1/2 der Reparaturkosten.Er war bei einem Gutachter wg. neuem TÜV und dieser sagte das der Wagen am Unterboden durchrostet? sei und daher fahruntauglich...Was ich wirklich nicht wußte(sonst wäre ich selbst bestimmt nicht mehr gefahren)Die Reparatur würde 700-1000€ kosten.
Ich wieß den K. auf den Text bei Ebay hin (Keine Rücknahme,Bastlerfahrzeug usw.)und im Vertrag stehe keine Gewähr.Das würde Ihn nicht interessieren weil er Ihn nicht von Ebay hätte.
Woher hätte er den sonst meine TelNr.? Werden heutzutage keine Beschreibungen mehr gelesen.
Im Vertrag wurde FAHRBEREIT angekreuzt weil er ja auch in meinen Augen fahrbereit war(angemeldet und er fuhr 1A)
Jetzt droht er mir mit Anwalt.
Wäre auch bereit 250€ zu erstatten.
BITTE UM EURE MEINUNG ... HABE KEINE LUST AUF SEINEN ANWALT
Danke Tamy




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Hallo,

FAHRBEREIT bedeuted vor Gericht allerdings unter anderem auch, daß eine HU, bei Vorführung, bestanden wird. Wenn diese Eigenschaft im Vertrag zugesichert wurde, so hat der Käufer ein Anrecht auf Nachbesserung.

Sorry.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 207x hilfreich)

@ micbu

Fahrbereit heisst HU gibbts Neu??

Das wäre mir neu.
Sollte der Verkäufer die HU Neu allerdings bei Ebay schriftlich zugesichert haben, gebe ich Dir Recht.
Aber das habe ich nicht!! so gelesen.
Rückgaberecht gibts nicht. Weder bei Ebay noch so, wenn das nicht schiftlich vereinbart wurde.
Also, auflaufen lassen. Pech gehabt. Alter und Laufleistung entsprechend.
Ende.
Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

@Spezi

der Verkauf wurde außerhalb ebay abgewickelt.
Und ja, die Eigenschaft "Fahrbereit" beinhaltet vor Gericht tatsächlich, daß eine Vorführung zur HU positiv verläuft. Solche Urteile habe ich bereits mehrfach gelesen.


Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
FAHRBEREIT bedeuted vor Gericht allerdings unter anderem auch, daß eine HU, bei Vorführung, bestanden wird. Wenn diese Eigenschaft im Vertrag zugesichert wurde, so hat der Käufer ein Anrecht auf Nachbesserung.




Urteil: »»Fahrbereit« ist nicht »mängelfrei««


– Urteil vom 01.01.2000

Trotz eines Defekts kann ein Gebrauchtwagen im Kaufvertrag als »fahrbereit« deklariert werden. Auf diese Entscheidung des Landgerichts (LG) Aachen weisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) hin.

Der Tenor der Urteils:

»Fahrbereit« ist nicht gleichbedeutend mit »mängelfrei« oder mit dem Fehlen »erheblicher Mängel«.

Erst bei einer durch eine technische Hauptuntersuchung durch den TÜV o.ä. als »verkehrsunsicher« ist die vom Händler im Kaufvertrag versprochene Fahrbereitschaft nicht mehr gegeben. In diesem zu entscheidenden Fall hat das Gericht fest gestellt, dass ein Fahrzeug als »fahrbereit« verkauft werden durfte, obwohl die beiden Airbags auf Grund eines Unfallschadens defekt waren. Der Käufer konnte "nicht die Rückabwicklung" des Kaufvertrags mit der Begründung verlangen, dem Fahrzeug fehle die zugesicherte Eigenschaft »fahrbereit«.



-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."


-- Editiert von Toppi am 15.05.2006 15:44:35

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Sag ich doch. :-)

Denn eine positive HU kann ja durchaus geringe Mängel beinhalten.

Hier wurde aber tatsächlich attestiert "Fahruntauglich".

Zugesichert wurde: Fahrbereit

Also halbe Reparaturkosten zahlen und dann mit einem blauen Auge davongekommen sein ist immer noch besser als die kompletten Reparaturkosten zahlen zu müssen.

Nimm das Angebot an.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Sag ich doch. :-)



Michael, bitte hier nicht die Tatsachen verdrehen!

Zum ersten handelt es sich bei "Tamy" nicht um einen gewerbetreibenden Händler - denn als solcher müsste dieser ein fundiertes Fachwissen haben und dürfte die Gewährleistung grundsätzlich nicht ausschliessen!

Zum anderen hatte hier "Tamy" ausdrücklich auf;

>> abgefahrnen Bremsen

>> Keine Rücknahme, Bastlerfahrzeug usw.

>> von Privat keine Gewähr mit allen mir bekannten Mängeln

darauf hingewissen! Somit muss er auch nicht für irgendwelche Reparaturkosten aufkommen. Warum auch!?



-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

-- Editiert von Toppi am 15.05.2006 17:02:59

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Hi Toppi,

dem stimme ich so nicht ganz zu. Er hat zwar auf verschiedene Mängel hingewiesen. Aber er hat auch die Fahrbereitschaft zugesichert!!! An diese Zusage ist er nun gebunden. Auf zugesicherte Eigenschaften kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Der Ausschluß der Gewährleistung beinhaltet somit nicht die Fahrbereitschaft. Leider hat er dies leichtsinnigerweise zugesichert, ohne anscheinend genügend Sachwissen darüber zu haben.

Welche Tatsachen habe ich denn hier verdreht?

Ich würde in diesem Fall als Käufer keine Sekunde zögern meine Rechtschutzversicherung zu bemühen.




Viele Grüße, Michael

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#8
 Von 
TamyKl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jungs
Erstmal vielen lieben Dank für eure rege anteilnahmen ;-)

Habe mich beim ADAC schlau gemacht ... dieser sagte: Aufgrund des alters vom KFZ,dem TÜV-Ende und der km und dem Preis dürfte man als K. nicht zuviel erwarten.
Als Laie liegt man schließlich nicht jede Woche unterm Auto um zu schaun ob da was rostet.Der K. hat schließlich die möglichkeit gehabt bei der Probefahrt mit mir zum Gutachter zu fahren bzw. den Wagen aufzubocken.... sagte der ADAC

Der K. meldete sich heute nochmals,will plötzlich alles im Guten regeln und wollte mir das Gutachten faxen,ich warte und warte ...es kam aber nichts.

Danke bin für jede Meinung Dankbar
Tamy :-)

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