Autokauf Privat

22. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hüls
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Privat

Hab mir ein Auto von Privat gekauft, und dabei habe ich festgestellt, daß dieser Öl und Kühlflüssigkeit verliert. Ich habe im Kaufvertrag vereinbart, daß dies weg sein muß bei der Übergabe.

Bei Übergabe wurde mir versichert, daß es nicht mehr leckt, der Fehler sei gefunden, jedoch mußte ich auf dem Weg nach Hause feststellen, daß der Fehler nicht beseitigt wurde.

Was kann ich tun?

Wäre für jeden Tip dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dem Wagen fehlt eine vom Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft!
Dass die Eigenschaft zugesichert war, kannst du durch die Vereinbarung im Kaufvertrag beweisen.

Die Vorgehensweise und mehr zum Rechtlichen findest du hier/rechts unter -> Besonderheiten beim Autokauf, Kaufrecht

-> hat mir selbst übrigens prima weitergeholfen ;-)

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