Autokauf Recht auf Wandlung nach 1,5 Jahren

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)
Autokauf Recht auf Wandlung nach 1,5 Jahren

Hallo,

ich habe vor 1,5 Jahren einen Audi A3 als Neuwagen gekauft. Zwischenzeitlich war der Wagen
4x wegen wackelnder Sitzschiene
1x Kofferraumklappe Wackelkontakt (öffnet nicht)
1x ESP und Motordrehzahlgeber defekt
1x EXP Sensor (Fehlimpulse, Auto bremst auf freier Strecke einfachh)
1x aktuell: kompletter Ausfall der gesamten Bordelektronik - der Wagen ging überhaupt nicht mehr, danach Rat der Audi Werkstatt: Fremdstart, trotzdem ging alles an (Lüftung, Scheibenwischer, Licht) was gerade nicht angeschaltet war. Danach wurde der Wagen eingeschleppt und mir hinterher noch unterstellt, ich hätte den daraus folgenden Defekt "Hauptsicherung 150 A" durchgeknallt, selber durch den Fremdstart verursacht. Ich habe diesen gar nicht selber durchgeführt, sondern mein Bruder und der ist Maschinenmechaniker und kennt sich damit aus.
Danach erneut in die Werkstatt weil die eingebaute Freisprecheinrichtung auch nicht mehr ging, man wollte mir gleich eine neue einbauen gegen Bezahlung natürlich weil diese nicht im Neuwagen war. Als ich dies vom Nachrichtentechniker klären ließ, war lediglich eine weitere Sicherung kaputt. Ich fühlte mich echt ein wenig wie beim Werkstatttest und habe kein Vertrauen mehr in das Auto.

ich weiß daß man einen Nutzungsabzug bei Wandlung hat, wie sieht es mit dem Recht auf Wandlung aus. EXP ist ein grober Sicherheitsmangel, wenn der Wagen einfach bremst aufgrund von Fehlmessungen ohne einen Anlaß kann man ja auch mal schnell sich so erschrecken dass man im Graben landet.

Was kann ich zur Begründung meines Wandlungsbegehrens tun?

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