Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???

19. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Kessing
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag möglich???

Hallo,

ist es möglich, von einem mündlichen/telefonischen Kaufvertrag zurückzutreten?
Meiner Freundin wurde von einer Privatperson ein Auto versprochen und ich war Zeuge des Telefonats.
Der Verkäufer hat es aber zwischenzeitlich an einen Dritten verkauft.

Ist dies überhaupt rechtens?

Kann man in diesem Fall Schadenersatz zu fordern???


Danke vorab!!!

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

hallo,
was für einen Schadensersatz ? ? ? ? ?

Mündlich oder Tel. Kaufabsichten sind i.d.R. nur dann was wert, wenn beide Parteien dann auch den Kauf abgeschlossen haben.
Das sollte dann immer schriftlich geschehen.
Was heißt schon Zeuge des Telefonats??
Haben Sie den anderen Gesprächspartner mitgehört?? oder nur die eine Seite??
Wenn Sie über Lautsprecher ect. mitgehört haben sollten, haben Sie das sicher nicht dem Verkäufer VORHER mitgeteilt??
sodass dies nicht vor Gericht gelten wird.
Es ist eh nicht erlaubt, Tel. gespräche mitzuhören oder aufzuzeichnen, ohne das dem gegenüber vorher mitzuteilen.
Also vergessen Sie es. Kaufen Sie sich ein anderes Auto, machen Sie einen Besicht. termin und dann nur mit Schriftl. Vertrag kaufen.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen