Autokauf Verkäufer verschwieg Reimport

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481761-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Verkäufer verschwieg Reimport

Mein Lebensgefährte hat am 15.10.16 einen Skoda Yeti bei einem Autohaus gekauft. Der Wagen war gebraucht und laut Autohaus und Fahrzeugschein mit Erstzulassung 29.7.2010.
Jetzt waren wir bei wir kaufen dein auto.de zur Bewertung. Dort wurde festgestellt das es sich um einen reimport Fahrzeug aus Tschechien handelt. Erstzulassung 13.8.2009. somit wurde uns verschwiegen das es ein reimport Fahrzeug ist, eine falsches Erstzulassungsdatum sowie die richtige Anzahl der Vorbesitzer. Was können wir hier tun. Für uns ist dies eindeutig Arglistige Täuschung. Weder im Brief, schein oder Kaufvertrag ist etwas darüber vermerkt. Können wir das Autohaus verklagen, wir wollen eigentlich nur das Geld zurück das Auto kann das Autohaus gerne wieder haben

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb481761-13):
Dort wurde festgestellt das es sich um einen reimport Fahrzeug aus Tschechien handelt.

Und schon verifiziert ob das stimmt?



Zitat (von fb481761-13):
Können wir das Autohaus verklagen

Klar. Jederzeit. Wäre nur ungünstig und teuer, wenn das dann nicht funktionieren würde.



Zitat (von fb481761-13):
Für uns ist dies eindeutig Arglistige Täuschung.

Dafür müsste man beweisen das der Verkäufer davon wusste bzw. hätte wissen müssen.

Als erstes müsste "Reimport" auch mal ein Mangel sein, der bezüglich der Sachmängelhaftung relevant wäre.

Habe mal kurz geschaut, sieht nicht so günstig aus:
OLG Hamm 09.06.2016 und 02.08.2016 (28 U 66/16 ): Keine Aufklärungspflicht und kein Mangel, wenn es sich bei einem verkauften Gebrauchtwagen um einen Reimport handelt
OLG Köln 23.6.2014 (19 U 3/14 ): In dem Umstand, dass der Wagen ursprünglich für Belgien produziert und von dort aus nach Deutschland reimportiert worden ist, liegt keine Beschaffenheit, die dem Fahrzeug selbst unmittelbar anhaftet, also kein Mangel und kein Rücktrittsgrund
LG Kiel 17.2.2012 (12 O 277/11 ): Kein Mangel und daher kein Rücktrittsrecht des Käufers, wenn dieser nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der gekaufte PKW ein sogenannter EU-Import aus einem anderen Mitgliedstaat war
Kammergericht 29.08.2011 (20 U 130/11 ): Die Eigenschaft des Reimports ist keine Beschaffenheit, die dem Fahrzeug selbst unmittelbar anhaftet, also kein Mangel und kein Rücktrittsgrund
LG Berlin 09.5.2011 (28 O 41/11 ): In dem Umstand, dass der Wagen ursprünglich für Dänemark produziert und von dort aus nach Deutschland mit lediglich dänischem Serviceheft reimportiert und verkauft worden ist, liegt keine Beschaffenheit, die dem Fahrzeug selbst unmittelbar anhaftet, also kein Mangel und kein Rücktrittsgrund
OLG Jena 23.10.2008 (1 U 118/08 ): Keine Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers über die Eigenschaft des (hochpreisigen) PKW als Reimport mit einer gegenüber dem deutschen Modell abweichenden Ausstattung



Zitat (von fb481761-13):
eine falsches Erstzulassungsdatum

Welches wurde denn in den vertraglichen Vereinbarungen genannt?



Als erstes sollte man mal das Autohaus damit konfrontieren und schauen was die dazu sagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

zwecks der Zulassung, auch nochmal die Frage, hat Euch die Seite wirklich das Datum der Erstzulassung genannt, oder nicht evtl eher das Datum der Produktion, also BJ? Ich kan mir da eher letzteres vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

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