Autokauf.. Vertragswerkstatt

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf.. Vertragswerkstatt

Hallo.. Habe eine Frage.

Ich habe mir vor drei Wochen einen gebrauchten Golf gekauft. Ich habe eine Restsumme einhalten da ich von einer Reparatur ausgegangen bin dies wurde im Kaufvertrag vermerkt und mit dem Verkäufer vereinbart dass dies in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wird nun hatte die vertragswerkstatt keinen Termin frei und ich habe die Reparatur in einer freien Werkstatt ausführen lassen dies will der Verkäufer nicht akzeptieren und fordert die einbehaltene Summe zurück ist dies rechtens
.

Problem nach Autokauf?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Was genau steht im Vertrag bezüglich der Reparatur? War die Vereinbarung auch schriftlich oder nur mündlich?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gültige /Rechnung einer VW Vertragswerkstatt.......

War ein Privatverkauf

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

es gibt neben der rechtschreibung und der grammatik auch so etwas wie satzzeichen wie zum beispiel punkt und komma die das lesen erheblich erleichtern gut man kann es auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig und es macht überhaupt keinen spass mehr sich mit der geschichte zu beschäftigen ich bin wirklich nicht kleinlich aber so den ein oder anderen punkt oder mal ein komma wäre echt hilfreich gewesen hier ist es so das man für den einbehalt eine konkrete bedingung vereinbart hat und die nicht eingehalten hat also pech gehabt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry.. Hatte den Text ins Handy gesprochen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte dies dem Verkäufer per WhatsApp mitgeteilt. Aus dem Chat ist ersichtlich dass er dies akzeptiert hat. Nun ist sein Vater vom Urlaub zurückgekommen und akzeptiert dies nicht. Den Vertrag hatte ich ja mit dem Sohn abgeschlossen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Was der Vater meint, kann einem egal sein. Der ist nicht Vertragspartner. Also ignorieren.

Der Sohn kann es akzeptieren, wenn er das schon rechtsverbindlich getan hat, dann ist alles in Ordnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte ihn darüber informiert, dass ich es in einer freien Werkstatt habe machen lassen. Per WhatsApp Chat ist ersichtlich, dass er dies mit okay bestätigt hat.

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#8
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte ihm die Rechnung auch zugeschickt. Er hat dies nicht bemängelt. Dies passt aber anscheinend seinem Vater nicht, da er das Auto bezahlt hatte.

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#9
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es eben nur darum, ob er das ganze bemängeln kann, da ich nicht in einer vertragswerkstatt war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ah so, Sie haben ihn im Nachhinein darüber informiert, dass die Rechnung nicht von einer Vertragswerkstatt sondern von einer freien Werkstatt kommen würde? In diesem Falle würde ich das lapidare "OK" nicht zwangsläufig als Zustimmung werten. Kann man vielleicht, kann man aber auch lassen. So ganz ein Selbstläufer ist das nicht. Man kann es auch als "zur Kenntnis genommen" interpretieren.

Korrekterweise hätten Sie vorher bestätigen lassen sollen, dass die Rechnung von einer freien Werkstatt auch akzeptiert wird, zumal Sie ja eine Vertragswerkstatt ausgemacht haben..

Zitat (von go524191-3):
Gültige /Rechnung einer VW Vertragswerkstatt.......
ist ja eigentlich eindeutig...

-- Editiert von fb367463-2 am 29.08.2019 23:36

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte in dieser freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen, und habe ihm den Kostenvoranschlag so geschickt. Er hatte dies per WhatsApp mit okay bestätigt und sich nicht mehr gemeldet. Ich habe die Reparatur dann durchführen lassen und ihm die Rechnung geschickt. Dies hat er auch nicht bemängelt. Nur eben jetzt der Vater.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Das liest sich nach einer einvernehmlichen Vertragsänderung auf "Freie Werkstatt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was der Vater meint, kann einem egal sein. Der ist nicht Vertragspartner. Also ignorieren.


Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go524191-3
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin noch am abwarten ob nicht noch ein Brief vom Rechtsanwalt kommt. Traue dem Braten nicht.

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