Autokauf - Widerruf möglich?

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Metzger80
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 25x hilfreich)
Autokauf - Widerruf möglich?

Nabend zusammen,

Person A bemüht den Konfigurator eines KFZ-Vermittlungsportals und reicht den unterschriebenen Vermittlungsauftrag per E-Mail ein. In den AGBs wird ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, dessen Frist inzwischen abgelaufen ist.

Wenige Tage später erhält A einen Kaufvertrag eines Autohauses. Das Bestellformular wird unterschrieben zurück gesandt. Lt. der angehängten AGBs wird (natürlich) auch ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, dessen Frist allerdings erst mit Lieferung des Autos beginnt. Bei Rückführung würde eine Summe X anfallen.

Welches Widerrufsrecht ist nun bindend?

Und ja, A weiß, dass Verträge für beide Seiten bindend sind. A ist nur etwas verärgert, weil der unverbindliche Liefertermin nach hinten geschoben wurde.
Im Anschluss an den Kaufvertrag wurde mitgeteilt, dass der unverbindliche Liefertermin lt. Lieferant November 2019 sei. Jetzt soll das Auto wahrscheinlich Ende Januar 2020 beim Lieferanten eintreffen.

Dank vorab!

-- Editiert von Metzger80 am 14.10.2019 20:36

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119456 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Metzger80):
Welches Widerrufsrecht ist nun bindend?

Das was zum jeweiligen Vertrag gehört.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Metzger80):
weil der unverbindliche Liefertermin nach hinten geschoben wurde
Dafür ist er auch unverbindlich. Wäre er verbindlich, wäre es ein verbindlicher Liefertermin.

Zitat (von Metzger80):
Welches Widerrufsrecht ist nun bindend?
Du hast ein Widerrufsrecht für den Vermittlungsauftrag und eines für den Kaufvertrag mit unterschiedlichen Startzeitpunkten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Metzger80):
Welches Widerrufsrecht ist nun bindend?
Es kann gut sein, dass für den 2. Vertrag gar kein Widerrufsrecht besteht! Wenn der bestellte Wagen nach Kundenwünschen frei konfiguriert wurde, dann kann es sein, dass dies bereits als kundenspezifische Herstellung gewertet werden kann und somit gar kein Widerrufsrecht existiert. Das sind dann aber immer Einzelfallentscheidungen. Je mehr ein Kunde selbst konfiguriert, desto größer ist die Gefahr, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen