Nabend zusammen,
Person A bemüht den Konfigurator eines KFZ-Vermittlungsportals und reicht den unterschriebenen Vermittlungsauftrag per E-Mail ein. In den AGBs wird ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, dessen Frist inzwischen abgelaufen ist.
Wenige Tage später erhält A einen Kaufvertrag eines Autohauses. Das Bestellformular wird unterschrieben zurück gesandt. Lt. der angehängten AGBs wird (natürlich) auch ein 14tägiges Widerrufsrecht eingeräumt, dessen Frist allerdings erst mit Lieferung des Autos beginnt. Bei Rückführung würde eine Summe X anfallen.
Welches Widerrufsrecht ist nun bindend?
Und ja, A weiß, dass Verträge für beide Seiten bindend sind. A ist nur etwas verärgert, weil der unverbindliche Liefertermin nach hinten geschoben wurde.
Im Anschluss an den Kaufvertrag wurde mitgeteilt, dass der unverbindliche Liefertermin lt. Lieferant November 2019 sei. Jetzt soll das Auto wahrscheinlich Ende Januar 2020 beim Lieferanten eintreffen.
Dank vorab!
-- Editiert von Metzger80 am 14.10.2019 20:36
Autokauf - Widerruf möglich?
14. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 14. Oktober 2019 | 20:35
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 25x hilfreich)
Autokauf - Widerruf möglich?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119456 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatWelches Widerrufsrecht ist nun bindend? :
Das was zum jeweiligen Vertrag gehört.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 07:36
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Dafür ist er auch unverbindlich. Wäre er verbindlich, wäre es ein verbindlicher Liefertermin.Zitatweil der unverbindliche Liefertermin nach hinten geschoben wurde :
Du hast ein Widerrufsrecht für den Vermittlungsauftrag und eines für den Kaufvertrag mit unterschiedlichen Startzeitpunkten.ZitatWelches Widerrufsrecht ist nun bindend? :
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2019 | 09:57
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Es kann gut sein, dass für den 2. Vertrag gar kein Widerrufsrecht besteht! Wenn der bestellte Wagen nach Kundenwünschen frei konfiguriert wurde, dann kann es sein, dass dies bereits als kundenspezifische Herstellung gewertet werden kann und somit gar kein Widerrufsrecht existiert. Das sind dann aber immer Einzelfallentscheidungen. Je mehr ein Kunde selbst konfiguriert, desto größer ist die Gefahr, dass das Widerrufsrecht dadurch erlischt.ZitatWelches Widerrufsrecht ist nun bindend? :
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