Autokauf Wirtschafflicher Totalschaden

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nanny94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf Wirtschafflicher Totalschaden

Hallo. Wir haben uns vor ca. 3Monaten einen Audi A6 V6 2,8 l mit unserem alten Auto beim Händler getauscht. Bei der Probefahrt war alles super,und er kam durch den TÜV im Sommer. So nun haben wir gesagt da er 14Jahre alt ist,wir wollen ihn uns schick machen mit Folierung usw und vorher soll mal ein Mechaniker drüber schauen was man aus dem Auto noch so rausholen kann. Jetzt kommt der Blitz der uns gewaltig getroffen hat... so wie der Zustand des Autos ist hätte er niemals Tüv bekommen : Dritte Stopplicht .wischerarm hinten .steinschlag wss. Brenner recht falsch . Hält aber ! Bremsbelag/Scheiben ha Verschleiß Grenze . Qwerlenker va obere 4 mal . Stoßdämpfer vr undicht .feder hr gebrochen .beide wechseln .reifen brüchig Verschleiß Grenze .koppelstangen va .heckklappen Dämpfer .leichter Motoröl Verlust m/g i o noch.
Der Mechaniker meinte auch das der TÜV Bericht geschmiert ist.

Was können wir jetzt machen?!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Nanny94):
Was können wir jetzt machen?!
Nachbesserung im rahmen der Sachmängelhaftung schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung beim Händler (ich unterstelle mal es war ein Kauf B2C, also gewerblicher Händler an Privat) einfordern. Der Händler muss dann nachbessern bzw. kann nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Kauf bestanden hat.

Jetzt mal im einzelnen auf die Mängel:

Zitat (von Nanny94):
Dritte Stopplicht
Was immer das bedeuten mag. Sollte es heißen: Drittes Bremslicht ohne Funktion/defekt --> Sachmangel Händler müsste nachbessern (wenn es sich nicht um eine Glühbirne handelt)

Zitat (von Nanny94):
wischerarm hinten
Was immer das bedeuten mag. Sollte es heißen: Wischerarm hinten ohne Funktion/defekt --> Sachmangel Händler müsste nachbessern

Zitat (von Nanny94):
steinschlag wss
Keine Sachmangel bzw man hat diesen Mangel mitgekauft bzw. er ist erst innerhalb der drei Monate entstanden --> Händler muss nicht nachbessern.

Zitat (von Nanny94):
Brenner recht falsch
Was immer das bedeuten mag...

Zitat (von Nanny94):
Bremsbelag/Scheiben ha Verschleiß Grenze
Die Sachmängelhaftung gilt nicht für bestimmungsgemäßen Verschleiß --> Händler muss nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
Qwerlenker va obere 4 mal
Was immer das bedeuten mag. Querlenker unterliegen nach 14 Jahren und ggf. entspr. Laufleistung jedoch auch einem bestimmungsgemäßen Verschleiß, welcher dessen Austausch notwendig macht. --> Händler muss höchstvermutlich nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
Stoßdämpfer vr undicht
Stoßdämpfer unterliegen nach 14 Jahren und ggf. entspr. Laufleistung jedoch auch einem bestimmungsgemäßen Verschleiß, welcher dessen Austausch notwendig macht. --> Händler muss höchstvermutlich nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
feder hr gebrochen
Federn unterliegen nach 14 Jahren und ggf. entsp. Laufleistung jedoch auch einem bestimmungsgemäßen Verschleiß, welcher dessen Austausch notwendig macht. --> Händler muss höchstvermutlich nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
reifen brüchig Verschleiß
Keine Sachmangel bzw man hat diesen Mangel mitgekauft Reifen unterliegen ebenso einem Alterungsprozess und sind damit "Verschleiß" --> Händler muss nicht nachbessern.

Zitat (von Nanny94):
koppelstangen va
Was immer das bedeuten mag. Koppelstangen unterliegen nach 14 Jahren und ggf. entsp. Laufleistung jedoch auch einem bestimmungsgemäßen Verschleiß, welcher deren Austausch notwendig macht. --> Händler muss höchstvermutlich nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
heckklappen Dämpfer
Was immer das bedeuten mag. Dämpfer unterliegen nach 14 Jahren und ggf. entsp. Laufleistung jedoch auch einem bestimmungsgemäßen Verschleiß, welcher deren Austausch notwendig macht. --> Händler muss höchstvermutlich nicht nachbessern

Zitat (von Nanny94):
leichter Motoröl Verlust m/g i o noch
Was immer das bedeuten mag. Hier kommt es drauf an warum Öl austritt. Grundsätzlich ist eine leichte Ölfeuchte bei einem 14 Jahre alten Auto aber auch ein bestimmungsgemäßer Zustand. --> Es kommt drauf an, ob der Händler hier nachbessern muss.

Alles in allem fase ich mal grob zusammen:
Man hat ein altes Auto gekauft und ein altes Auto bekommen.

Zitat (von Nanny94):
Der Mechaniker meinte auch das der TÜV Bericht geschmiert ist.
Mechaniker reden viel, wenn der Tag lang ist. Man müsste also beweisen, dass der Wagen GENAU AM TAG DER HU in einem Zustand war, in welchem eine Plakette hätte unbedingt versagt werden müssen. P.S.: jeder Prüfer hat dann auch noch einen Ermessensspielraum

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Nanny94):
Was können wir jetzt machen?!

Mit dem Gestammel
Zitat (von Nanny94):
Dritte Stopplicht .wischerarm hinten .steinschlag wss. Brenner recht falsch . Hält aber ! Bremsbelag/Scheiben ha Verschleiß Grenze . Qwerlenker va obere 4 mal . Stoßdämpfer vr undicht .feder hr gebrochen .beide wechseln .reifen brüchig Verschleiß Grenze .koppelstangen va .heckklappen Dämpfer .leichter Motoröl Verlust m/g i o noch.

kann ich nicht wirklich was anfangen.


Als erstes müsste man mal schauen, welche der Probleme altersbedingt sind, denn normlaer Verschleiß ist in der Regel nichts das der #Sachmängelhaftung unterliegt.
.
Ein Steinschlag ist z.B. ist bei einem 14 Jahre alten Kfz wohl eine übliche Sache, dazu ist der auch noch im Lack sichtbar. Kann man also von der Liste streichen.
Heckklappen Dämpfer sind dann auch gerne mal hinüber. Kann man also von der Liste streichen.
Beides



Zitat (von Nanny94):
er kam durch den TÜV im Sommer.

Wann genau?
Wann genau gekauft?
Wurde mit "TÜV neu" nachweisbar geworben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde mit "TÜV neu" nachweisbar geworben?

Auch ohne explizite Werbung dürfte es sich bei einem neuen TÜV um eine zugesicherte Eigenschaft handeln. Kann ja jeder Problemlos und ohne Zweifel ablesen, wie lange der noch gilt und daraus eben schließen wann er erteilt wurde.

Sehe ich aber keinen Ansatzpunkt HU hat der Wagen ja wohl noch bzw. hatte sie bei Kauf eindeutig (Plakette + Eintrag in die zul.Besch.)

-- Editiert von NaibaF123 am 27.11.2019 12:43

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Wenn ich das Gestammel des TE richtig verstehe, hat man den Wagen seit drei Monaten. Der TÜV Bericht ist immer nur eine Momentaufnahme, insofern kann je nach Fahrleistung die Bremse jetzt an der Verschleissgrenze sein. Das ist Verschleiss

Hat man vor drei Monaten eine Probefahrt gemacht, sich den Wagen richtig angesehen? Ein kaputtes 3. Bremslöicht dürfte dann ja aufgefallen sein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Ihr seit mit dem Auto ne zeit lang gefahen .....keine Chance ,selber Reparieren und sich den Stress ersparen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Man hat ein altes Auto gekauft



Zitat (von Nanny94):
Wir haben uns vor ca. 3Monaten einen Audi A6 V6 2,8 l mit unserem alten Auto beim Händler getauscht.


Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von NaibaF123):
Man hat ein altes Auto gekauft



Zitat (von Nanny94):
Wir haben uns vor ca. 3Monaten einen Audi A6 V6 2,8 l mit unserem alten Auto beim Händler getauscht.


Berry


das ändert nichts am Inhalt meiner Aussagen.

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