Autokauf - Zug um Zug

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Autokauf - Zug um Zug

Allgemeine Frage zum Autokauf

Wie läuft das rechtlich sicher für mich ab, wenn ich ein Auto von Händler kaufen möchte?

Wenn das um eine fünfstellige Summe geht, lege ich das Geld ja nicht einfach so auf den Tisch und nehme die Papiere im Gegenzug entgegen. Ich muss das Geld ja an-/überweisen.

Frage: Passiert dies vor der Übereignung der Fahrzeugpapiere oder danach?

Passiert es vorab, laufe ich doch Gefahr, dass der Händler Insolvenz anmeldet und ich das Auto nie bekomme.
Ist es andersrum, hat eben er die Gefahr.

Wie macht man das üblicherweise für beide Seiten sicher?


PS: Dieses Problem besteht doch immer, wenn ein Geschäft Zug um Zug nicht unmittelbar abzuwickeln ist. Kann doch nicht sein, dass ein Insolvenz verwalter da immer dazwischen grätschen kann?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Frage: Passiert dies vor der Übereignung der Fahrzeugpapiere oder danach?

Da einigt man sich vorher drauf.



Zitat (von Veannon):
Wenn das um eine fünfstellige Summe geht, lege ich das Geld ja nicht einfach so auf den Tisch und nehme die Papiere im Gegenzug entgegen.

Warum?



Zitat (von Veannon):
Kann doch nicht sein, dass ein Insolvenz verwalter da immer dazwischen grätschen kann?

Doch. Genau wie seine Kumpel "Schicksal" und "Pech gehabt"



Zitat (von Veannon):
Wie macht man das üblicherweise für beide Seiten sicher?

Er legt die Papiere auf den Tisch, Du klappst Deinen Laptop auf, machst eine Blitzüberweisung, er sieht die Ankunft auf seinem Konto und schiebt Dir die Papiere rüber.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Er legt die Papiere auf den Tisch, Du klappst Deinen Laptop auf, machst eine Blitzüberweisung, er sieht die Ankunft auf seinem Konto und schiebt Dir die Papiere rüber.


Und das ist tatsächlich so üblich? Verrückt. Hab ich noch nie so gehört. Aber dann ist das wohl die einzige Chance, wenn sich der Händler nicht drauf einlässt die Papiere vorab heraus zu rücken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich muss nochmal nachfragen.
Der bloße, beidseits unterschriebene, Kaufvertrag genügt nicht, um die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen, sofern ich bezahlt habe - meinen Teil als erfüllt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Der bloße, beidseits unterschriebene, Kaufvertrag genügt nicht, um die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen, sofern ich bezahlt habe -..


Doch natürlich, vorausgesetzt natürlich, dass Fahrzeug ist auch sofort verfügbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Veannon):
Der bloße, beidseits unterschriebene, Kaufvertrag genügt nicht, um die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen, sofern ich bezahlt habe -..


Doch natürlich, vorausgesetzt natürlich, dass Fahrzeug ist auch sofort verfügbar.


Ah. Ja. Okay. Verstehe.
Also wenn es eine Bestellung ist und das Fahrzeug erst in x Monaten beim Händler steht, verstehe ich, dass dazwischen viel passieren kann und man besser nicht sofort bezahlt.

Wenn aber Fahrzeug und Zulassung beim Händler liegen, das Fahrzeug also dem Händler gehört (und nicht dessen Bank), der Kaufvertrag unterschrieben ist und ich dann das Geld überweise, kann da eigentlich nichts passieren?
Klar, es könnte ein Baum aufs Auto fallen oder der Händler mit dem Geld einfach verschwinden, aber das Auto würde beispielsweise nicht zur Insolvenzmasse zählen?

Die mir verfügbaren Banken bieten keine Echtzeitüberweisung. Und der Händler ist zu weit entfernt, um da hin und her zu fahren, um die Papiere zu holen. Ich bin darauf angewiesen, dass er mir diese zusendet, damit ich das Auto anmelden kann.
Zudem ist es ein offizielles Autohaus und kein Hinterhofhändler - eigentlich sollte da nichts passieren. Eigentlich...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Und das ist tatsächlich so üblich?

Nein. Hattest Du aber auch nicht gefragt, Du wolltest die Variante "sicher" wissen.


Üblich ist die Variante "Risiko" also Zahlung ein paar Tage / Wochen / Monate im voraus (Überweisung, Lastschrift oder Bar).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
oder der Händler mit dem Geld einfach verschwinden
Woher kommt eigentlich der Zweifel an der korrekten Erfüllung des Kaufvertrages?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Denkbar (aber auch nicht üblich) wäre auch eine Risikoteilung durch Anzahlung bei Bestellung und Restzahlung bei Lieferung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Also wenn es eine Bestellung ist und das Fahrzeug erst in x Monaten beim Händler steht, verstehe ich, dass dazwischen viel passieren kann und man besser nicht sofort bezahlt.


Natürlich ist das besser, für den Kunden.
Normalerweise stellen sich da aber dann die Händler quer, denn die haben auch keine Lust auf einem vom Kunden konfiguriertem Fahrzeug sitzenzubleiben.

In der Regel ist es doch eher so, dass Kunden, unter Nennung von abenteuerlichsten Begründungen, davon Abstand nehmen (wollen), ein bestelltes Fahrzeug abzunehmen, als das die Händler die Auslieferung verweigern oder reihenweise pleite gehen.

Zitat (von Despi):
Denkbar (aber auch nicht üblich)


Hinterlegung des Kaufpreises bei Gericht, oder per Treuhandkonto über einem Notar geht auch.
Der Händler hat die Sicherheit das Geld bei Lieferung zu erhalten, der Käufer die Sicherheit, dass im Falle einer Insolvenz das Geld nicht weg ist.
Allerdings ist das Alles doch eher realitätsfern.

-- Editiert von spatenklopper am 12.08.2020 11:21

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Veannon):
oder der Händler mit dem Geld einfach verschwinden
Woher kommt eigentlich der Zweifel an der korrekten Erfüllung des Kaufvertrages?


Die Formel lautet: Geld * Seriösität d. Verkäufers

Bei geringen Beträgen habe ich weniger Zweifel. Der Wunsch nach Sicherheit steigt proportional zur Menge des Geldes. Auch wenn so ein Geschäft in 99,9% der Fälle gut geht, würde es mich erheblich treffen, wenn bei mir der Ausnahmefall eintritt, welcher die Regel bestätigt.
Demnach war das hier der Versuch eine Möglichkeit zu finden, das Risiko (für mich) zu minimieren.

Ich danke für die Tipps, Hinweise und Ratschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Die Formel lautet: Geld * Seriösität d. Verkäufers


Also eigentlich lautet die Formel dafür Geld * Ausfallhäufigkeit ;)
Ich würde kein Geschäft eingehen, bei dem ich auch nur einen Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% verliere ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ich würde kein Geschäft eingehen, bei dem ich auch nur einen Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% verliere


Hast Du keine Kinder? :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Veannon):
Die mir verfügbaren Banken bieten keine Echtzeitüberweisung. Und der Händler ist zu weit entfernt, um da hin und her zu fahren, um die Papiere zu holen. Ich bin darauf angewiesen, dass er mir diese zusendet, damit ich das Auto anmelden kann.



Vielleicht bin ich auch nur zu alt und analog. :grins:


Man hole sich bei seiner Zulassung Überführungskennzeichen - Man hole sich einen Bundesbankscheck in Höhe des Kaufpreises und ausgestellt auf den Verkäufer - Man begebe sich zu seinem Wunschfahrzeug und tausche Papier gegen Fahrzeug - Der Käufer hat sein Fahrzeug und der Verkäufer hat für 8 Tage praktisch Bargeld in der Hand.
;) :)

So haben wir das zumindest früher bei hochpreisigen Fahrzeugen gemacht.

Hieß früher aber auch noch LZB Scheck glaube ich.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 20.08.2020 14:11

-- Editiert von charlyt4 am 20.08.2020 14:12

-- Editiert von charlyt4 am 20.08.2020 14:13

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von NaibaF123):
Ich würde kein Geschäft eingehen, bei dem ich auch nur einen Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99% verliere


Hast Du keine Kinder? :cheers:


Ich kann dir gerade nicht folgen, aber Kinder liefern ja für jeden Euro einen gewissen Gegenwert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen