Hallo,
und zwar haben wir uns einen Opel Astra BJ.2005 bei einem Händler in Lüneburg gekauft. Lüneburg sind von uns aus Hin und Rückfahrt 200km entfernt.
Das erste Mal zum Händler hin Auto ausgesucht Vertrag gemacht (1 Jahr Gewährleistung/ Wintereifen/ 2. Schlüssel/ Tüv/AU neu/ Inspektion neu mit dabei bei Abholung) und Anzahlung geleistet.
Dann gefragt wann wir das Auto holen können keine genaue Angabe sie würden sich melden.
1 Woche hintergelaufen wann das Auto fertig ist.
Dann war es nach 1 Woche fertig wir wieder 100km hin gefahren.
Wollten Auto abholen kein Zweitschlüssel da und keine Winterreifen.
( Auf den Vertrag drauf hingewiesen Winterreifen liegen in einem Lager wohl ganz unten müssten wir in ca. 4 Wochen nochmal herkommen.) Restgeld bezahlt und dann auf den Heimweg gemacht.
Dann geht nach 50km die Abgaskontrolleuchte an.
Wir wieder beim Händler angerufen den Fall geschildert, er meinte das wurde an der zu schwachen Batterie und Rost an der Lamdasonde liegen wir müssten den Fehler nur löschen lassen dann wäre es weg.
Gut ich zu Opel Fehler löschen lassen auf eigene Kosten( Fehler ist Gemsich zu mager) nach 50km Lampe geht wieder an.
Wir wieder den Händler angerufen nach langem hin und her das Auto muss wieder nach Lüneburg zur Werkstatt. Wir wann ja müssten wir in ein paar Tagen nochmal anrufen wegen dem Leihwagen er weiß nicht ob einer da ist.
Ich machs jetzt kurz Auto hingebracht ( Leihwagen war ein Golf4 BJ.1998 Kleinwagen und natürlich restlos leer wir haben einen Kombi gekauft) nach 1 Woche wieder abgeholt auf Rückfahrt geht die Lampe wieder an.
Wir haben jetzt wieder 10 Mal da angerufen und dann kommt immer wieder ruf nochmal in ein paar Tagen wegen Leihwagen oder es sind andere Mitarbeiter dran wo man die Situation andauernd neu schildern muss.
Wir sind es echt leid und das bedeutet auch andauernd noch Kosten ( ingesamt für das Auto schon 1000km gefahren)
kann ich von kauf zurücktreten oder wie soll ich weiterverfahren?
-- Editiert xxjackiexx am 10.11.2014 12:59
Autokauf bei Händler Rückfahrt Auto defekt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Fehler auslesen lassen zur Dokumentation.
Mängelrüge mit Fristsetzung nach Datum und Zugangsnachweis (z.B Einschreiben).
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich habe im Internet zu dem Händler gelesen das jemand dieses Verfahren auch angewendet hat sich aber einer bis ende der frist gemeldet hat und ihn weiter vertröstet hat.
Wie soll ich dann weiterverfahren?
mfg
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Frist setzt man ja zur Beseitigung des Mangels.
Vertrösten ist aber keine Beseitigung des Mangels.
Dann wäre der Gang zum Anwalt angesagt, der dann alles weitere in die Hand nimmt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Dann dankeschön erst mal für ihre Antwort. Ich werde dann mal ein Schreiben aufsetzen und per Einschreiben dort hinschicken.
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Wenn ich mich recht erinnere, brauchst du das Auto nicht zum Händler bringen. Wie er an das Auto kommt, ist sein Problem.
Weiterhin solltest du in dem Schreiben auch erwähnen, dass du nach Ablauf der Frist das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lässt und ihm die Kosten in Rechnung stellen und bei Bedarf einklagen wirst.
Gruß
Uwe
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Hallo, letzte Woche Montag war das Auto ein zweites Mal beim Händler. Wir haben ihn Montag hingebraucht und heute abgeholt. Bemerkung: Wir haben ein Kombi als Leihwagen gab es einen VW Lupo.
Bei der Abholung gab man uns einen Zettel das das Auto bei Opel Lüneburg war vom 08.12.-12.12.14 und keine erkannbaren Mängel oder Fehler an dem Auto wären. Und die Lampe dann wohl spinne.Dann haben sie anscheinend den Fehler gelöscht.
Heute auf der Heimfahrt ging die Lampe wieder an. Ich bin echt verzweifelt. Und ich habe auch keine Lust mehr weitere Spritkosten auf mich zu nehmen.
Was soll ich jetzt noch machen?????
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quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich jetzt noch machen????? <hr size=1 noshade>
Fehler auslesen lassen zur Dokumentation.
Ichgehe davon aus, das ihr sowohl diesen alsauch dne anderen erfolglosen Versuch dokumentiert habt? Belege vom Händler und so?
quote:<hr size=1 noshade>Und ich habe auch keine Lust mehr weitere Spritkosten auf mich zu nehmen. <hr size=1 noshade>
Die muss der Händler zahlen.
quote:<hr size=1 noshade>Bemerkung: Wir haben ein Kombi als Leihwagen gab es einen VW Lupo. <hr size=1 noshade>
Das war nett, denn es besteht kein Anspruch auf einen Leihwagen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich mich recht erinnere, brauchst du das Auto nicht zum Händler bringen. Wie er an das Auto kommt, ist sein Problem. <hr size=1 noshade>
Das ist falsch, wurde bereits vom BGH behandelt: http://lexetius.com/2011,2215
Allerdings muss der Händler nach §439 Abs. 2 BGB selbstverständlich die für den Transport anfallenden Kosten tragen. Nur zur Sicherheit: Dabei unterliegt der Käufer natürlich der Schadensminderungspflicht, wenn das Auto fahrbereit ist, dann muss man es hinbringen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Hallo,
wenn man sich im KFZ Bereich ein wenig auskennt, weiss man, dass der Fehler der durch die Lamdasonde ausgelöst wird nicht unbedingt ein wahrer Fehler sein muss.
Es kan hier sehr gut sein, dass (vorallem bei dem Alter) die Lamdasonde selber einen Schuss hat, daher dan immer wieder den Fehler auslöst.
Meisst ist das durch einen Wechsel besagter Sonde dann erledigt. Man müsste nur abklären, wie die Lamdasonde allgemein eingestuft wird, als Verschleissteil, oder eben nicht. DEr KM Stand des fahrzeugs wäre da auch nicht schlecht, wenn du uns den mal verrätst.
quote:Und dieser Lupo hat Euch icht von A nach B gebracht oder anderwo hin? Welche Dinge musstet ihr in der zutreffenden Zeit UNBEDINGT transportieren, die einen Kombi vorraussetzen?
Wir haben ein Kombi als Leihwagen gab es einen VW Lupo
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Kilometerstand ist 143000 km
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