Hallo !
Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tip geben.
Wir haben uns vor 14 tagen einen gebrauchten Subaru gekauft bei einer werkstatt bei uns in der Nähe.
Wir wußten das das Auto keinen TÜV hat. Auf vielfachen Nachfragen wurde uns gesagt das die Bremsen repariert werden müßten und eben der Rost muß beseitig werden . Weiterhin haben wir nach weiteren Mängel gefragt es wurde uns gesagt das das Fahrzeug keine weiteren Mängel hat.
Wir haben die Bremsen instantsetzten lassen Rost und Lackschäden beseitig das Auto dem TÜV vorgefahren und auch durchgekommen.
Kaum wurde das Fahrzeug mehere Kilometer gefahren stellte sich jetzt ein Getriebeschaden heraus??
Kann ich vom Verkäufer der im übrigen das Auto auf dem Namen des letzten Halters verkauft hat , Geld zurückfordern ?? Den reparieren will er das nicht .
Autokauf bei einer Werkstatt ??
14. Juli 2004
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Frage vom 14. Juli 2004 | 13:16
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Autokauf bei einer Werkstatt ??
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2004 | 13:37
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 67x hilfreich)
wer war der Verkäufer, die Werkstatt oder wurde ( wie sehr beliebt) im Kundenauftrag verkauft??
#2
Antwort vom 14. Juli 2004 | 13:43
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo !
Verkauft hat es die Werkstatt allerdings sagt er uns erst hinterher das es im Auftrag des Vorbesitzers sein sollte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juli 2004 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 205x hilfreich)
im Nachhinein kann sie der Verkäufer nicht darauf berufen.
Es muss vor und bei Kauf für den Käufer ersichtlich sein, das es sich um einen Privatverkauf handelt.
In Ihrem Fall, muss die Werkstatt den Schaden beseitigen.
Erst nach 6 Monaten, müssten Sie ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Gruß Spezi
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