Autokauf beim Gebrauchtwarenhändler

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bartr347
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf beim Gebrauchtwarenhändler

Hallo.
Ich habe mir vor kurzem mit meiner Freundin einen Ford transit von 2011 gekauft. Beim Gespräch bei der Besichtigung mit dem Händler wurde vereinbart, dass der TÜV erneuert wird und ebenso wurde ein Kaufbetrag ausgehandelt. Aber der Händler sagte er würde ihn nur als Bastlerfahrzeug verkaufen, da er keine Garantie geben möchte. Ok dem haben wir so zugestimmt weil das Auto optisch gut aussah und auch der Motor rund lief. Am nächsten Tag ist dann meine Freundin hin um zu bezahlen und die Fahrzeugpapiere sowie TÜV-bescheinigung für die Zulassung abzuholen. Sie hat dann den vollen Betrag gezahlt, der auch vereinbart wurde. Allerdings hat sie eine Rechnung bekommen (und unterschrieben) auf der ein deutlich geringerer Preis stand als der eigentlich gezahlte. Außerdem standen auf der Rechnung willkürliche Daten zum Auto, die nicht mit denen des gekauften Fahrzeugs übereinstimmen (Baujahr, KM-stand) und das es einen Totalschaden hätte. Sie hat sich das alles nicht durchgelesen und unterschrieben. Ich habe dann kurz darauf den Händler kontaktiert und gefragt was es damit auf sich hat (habe gefragt ob er steuern sparen will). Bekam dann einen Anruf in dem er mich fragte, ob ich ihn erpressen will und das ich solche Fragen nicht stellen sollte und er sich an alles gehalten hat und wir es so besprochen hatten mit dem Preis. Meiner Frage ist er dabei ausgewichen und sagte er möchte sich dazu nicht äußern. Jetzt frage ich mich was seine Intention dahinter ist und ob das ein Problem für uns darstellt. Das Fahrzeug an sich ist top.
Gruß
Bart347

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bartr347):
Jetzt frage ich mich was seine Intention dahinter ist

Das "übliche": Steuerhinterziehung, Betrug, umgehen der gesetzlichen Mängelhaftung.



Zitat (von Bartr347):
und ob das ein Problem für uns darstellt.

Solange sich das
Zitat (von Bartr347):
Das Fahrzeug an sich ist top.

nicht ändert, nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bartr347
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Habe mir schon sowas gedacht und als er dann am Telefon sagte wenn sie ein Problem damit haben können sie gerne die volle Summe zurück haben, meinte er wahrscheinlich die Summe, die auf der Rechnung steht und nicht die, die wir gezahlt haben.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich frage mich immer was das für Leute sind, die so einen dummen Quatsch mit machen. Jetzt weiß ich es - es ist Bartr347 und seine Freundin.....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Bartr347):
die auf der Rechnung steht und nicht die, die wir gezahlt haben.
vermutlich.

Und wenn man dann doch meint, die gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung geltend zu machen, müsste man dem Gericht (wenn es denn soweit kommt) schon glaubhaft machen, warum die Rechnung über den 20k€ Ford Transit denn über einen 5k€ Dacia ausgestellt ist.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Und das vor allem auch, ohne sich dabei selbst verdächtig zu machen :3 Dass man keinen Dacia, sondern einen Ford gekauft hat, ist für sich genommen vielleicht gar nicht mal soo schwer, glaubhaft zu machen.

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#6
 Von 
Bartr347
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Um jetzt mal konkrete Summen zu nennen haben wir einen Kaufbetrag von 7500€ ausgemacht und auf der Rechnung (die ich selbst, weil nicht dabei sondern meine Freundin unterschrieben hat) steht 1500€ und komplett andere Fahrzeugdaten. Als ich meine Freundin fragte, wieso sie sich das nicht durchliest und hinterfragt sagte sie sie hat angefangen fragen zu stellen und der nette Händler wurde direkt sehr laut und aggressiv. Sie hat sich also gefürchtet und deswegen unterschrieben. Am Telefon habe ich diese Art dann selbst mitbekommen, so hat er natürlich vorher nie gesprochen. Und er hatte direkt Angst ich wolle ihn erpressen. Ich weiß noch nicht, ob ich rechtlich gegen die Sache vorgehen soll. Villeicht reicht ja ein anonymer Tipp beim Finanzamt um dem Kerl das Handwerk zu legen.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Möglicherweise will er sich nur absichern wegen der Gewährleistung, auf die du anscheinend doch tatsächlich bereit warst, zu verzichten. Wäre das der einzige Punkt, wäre die Frage nur, ob du also zu diesem Wort stehen möchtest. - Und ehrlich gesagt, falls sich der Verdacht aufdrängen würde, dass der Händler sehr wohl bewusst eine Schrottlaube verkauft, gibt es natürlich keinen Grund, selbst Wort zu halten, wenn der andere einen veralbert hat. Ansonsten, falls man ihn für ehrlich hält, warum nicht Wort halten..

Aber leider ist das wahrscheinlich nun mal nicht der einzige Punkt :D Sehr ärgerlich. Ich drücke dir die Daumen, dass du die richtige Entscheidung triffst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Bartr347):
Das Fahrzeug an sich ist top.


Habt Ihr das mal feststellen lassen?
Denn sollte es tatsächlich top sein, macht die ganze Geschichte keinen Sinn....

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#9
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ich frage mich immer was das für Leute sind, die so einen dummen Quatsch mit machen. Jetzt weiß ich es - es ist Bartr347 und seine Freundin.....


Dann oute ich mich mal freiwillig: ich hab das auch schon mitgemacht, wenn ich Fahrzeuge beim "Fähnchenhändler" gekauft habe.

Ich weiß worauf ich mich bei einem Gebrauchtwagen einlasse, käme nie auf die Idee hier noch irgendeine Form von Garantie oder Gewährleistung zu haben, und repariere grundsätzlich alles selbst. Was der Verkäufer steuerlich treibt, ist mir egal.

Allerdings hab ich auch mehrfach schon Zeugefragebögen vom zuständigen FA bekommen wenn wieder einer aufgeflogen ist :augenroll:

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Man kann jetzt drüber streiten, ob es moralisch korrekt ist, den Händler unlauteren Wettberwerb treiben zu lassen.
Es hat schon einen Grund, warum es keinen Weg gibt, die Sachmängelhaftung im B2C Geschäft pauschal auszuschließen.

Ich kann zwar durchaus die Leute verstehen, die ein Fahrzeug gerne ohne Haftungsansprüche kaufen würden, diese sollten dann allerdings aus Respekt den ehrlichen Händlern gegenüber, die Betrüger hier nicht unterstützen.

Abgesehen von dem (mutmaßlichen) Steuerbetrug, also den Betrug an uns allen.

Das sind meine 2 Cent.


Zitat (von spatenklopper):
Denn sollte es tatsächlich top sein, macht die ganze Geschichte keinen Sinn....
Es könnte sich, seitens des Händlers, ja durchaus um eine "Sicherheitsmaßnahme" handeln.
Zudem bleibt nach wie vor die Steuer, welche so keineswegs korrekt abgeführt werden kann.

Zitat (von Bartr347):
Sie hat sich also gefürchtet und deswegen unterschrieben.
Eine Reaktion, die sie sich grundsätzlich abtrainieren sollte... Mir fallen spontan keine ähnlichen Situationen ein, in denen eine ausbleibende Unterschrift zum deutlichen Nachteil gereicht werden könne. Das Gegenteil hingegen... naja, wir sehen ja jetzt, was passiert...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bartr347
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Zustand des Fahrzeugs: Das es ein Schrottfahrzeug ist stand nie zur Debatte. TÜV sowie Gasprüfung und Bremsen wurden vor dem Kauf bei Atu vom Händler gemacht. Unter dieser Voraussetzung haben wir auf die Gewährleistung freiwillig verzichtet. Haben dann nach Abholung bei einer Fordwerkstatt eine Inspektion machen lassen, bei der nichts zu beanstanden war. Also zu dem technischen Zustand und den Absprachen zur Mängelbeseitigung kann ich dem Händler nichts vorwerfen. Es geht nur darum, dass er die Naivität meiner Freundin ausgenutzt hat um sich selbst einen finanziellen Vorteil zu erwirtschaften. Und ob wir in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden können weil wir es so mit gemacht haben. Danke für die zahlreichen Antworten und jeder fängt mal klein an und muss die Erfahrung machen ;)

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

was ich nicht nachvollziehen kann ist die Preisdifferenz.
Das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer ist doch nicht blöd, wenn da ein Auto für vielleicht 6.000 angekauft wurde und plötzlich nur noch 1.500 wert sein soll - das wird dann schon hinterfragt. Und wenn das mehrmals vorkommt dann erst recht.

Stefan

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#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
was ich nicht nachvollziehen kann ist die Preisdifferenz.
Das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer ist doch nicht blöd, wenn da ein Auto für vielleicht 6.000 angekauft wurde und plötzlich nur noch 1.500 wert sein soll - das wird dann schon hinterfragt. Und wenn das mehrmals vorkommt dann erst recht.
ich vermute mal, dass anders herum nie ein Fahrzeug für 6k€ angekauft wurde, sondern nur für 1k€ und den Rest gab es dann als "Naturalrabatt" oder eben aus der Barkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
ich vermute mal, dass anders herum nie ein Fahrzeug für 6k€ angekauft wurde, sondern nur für 1k€ und den Rest gab es dann als "Naturalrabatt" oder eben aus der Barkasse.


Wenn man schon das Finanzamt be*******n will, macht es keinen Sinn auf die Vorsteuer zu verzichten. ;)

Zitat (von reckoner):
was ich nicht nachvollziehen kann ist die Preisdifferenz.


Deswegen stehen ja im Vertrag auch komplett andere Fahrzeugdaten.
Zitat (von Bartr347):
Außerdem standen auf der Rechnung willkürliche Daten zum Auto, die nicht mit denen des gekauften Fahrzeugs übereinstimmen


-- Editiert von spatenklopper am 09.10.2020 12:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich vermute mal, dass anders herum nie ein Fahrzeug für 6k€ angekauft wurde, sondern nur für 1k€ und den Rest gab es dann als "Naturalrabatt" oder eben aus der Barkasse.
Da könntest du recht haben.
Wobei man dann schon zwei Mittäter braucht.

Zitat:
Wenn man schon das Finanzamt be*******n will, macht es keinen Sinn auf die Vorsteuer zu verzichten.
Gebrauchtwagenhändler zahlen aber beim Einkauf oft keine Umsatzsteuer (Differenzbesteuerung).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 09.10.2020 13:11

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn man schon das Finanzamt be*******n will, macht es keinen Sinn auf die Vorsteuer zu verzichten.


Meinst du, dass es bei einem fast 10 Jahre alten Wohnmobil noch eine Vorsteuer gibt? ;)


Zitat (von reckoner):
Hallo,

was ich nicht nachvollziehen kann ist die Preisdifferenz.


Vielleicht gibt es wirklich nur eine Ankaufsrechnung über z.B. 1k€.
Bei einem VK von 1,5k€ für ein Fahrzeug das real um die 7k€ wert ist, könnte er im Fall des Falles auch mit seinem `Bastlerfahrzeug`durchkommen.


Zitat (von Bartr347):
Aber der Händler sagte er würde ihn nur als Bastlerfahrzeug verkaufen,




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wobei man dann schon zwei Mittäter braucht.
Ich würde anstatt Mittäter hier das Wort "Naivling, dem man so ein wenig Honig ums Maul schmiert" bevorzugen ;)
Wobei ich jetzt in gewissen Kreisen mal davon ausgehen würde, dass da durchaus eine Mittäterschaft gegeben ist.

Oftmals läuft es auf den Kiesplätzen doch so: da werden Autos in Paketen hin und her geschoben, ein Schmu wird dreimal umhergedreht und am Ende kann kein Betriebsprüfer (wenn es sowas da überhaupt jemals gibt - da muss man sich auch nichts vormachen) da je irgendwas nachvollziehen.
Ohne jetzt hier die Vorurteilskeule zu sehr schwingen zu wollen, solch ein Betrug findet ja eben nicht im Glaspalast mit ordentlicher Buchführung statt, sondern eher auf dem Kiesplatz mit abgeschlossenem Baucontainer. Da ist dann auch entsprechend kriminelle Energie hinter (und nicht selten organisierte Kriminalität). Es wäre naiv zu glauben, da würde eine Rechnung korrekt ausgestellt und die Steuer abgeführt, so dass es im Nachhinein dann auch noch jemand (fach-)fremdes nachvollziehen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich hatte das "Mittäter" ja nicht ohne Grund kursiv formatiert. Gemeint hatte ich eher das Problem der "Mitwisser" und überhaupt der Beteiligten, je mehr das sind um so riskanter, dass es irgendwie auffliegt (absichtlich, oder durch Zufall).

Und um solche Betrügereien aufzudecken gibt es ja noch andere Möglichkeiten, etwa Testkäufe, oder die Inaugenscheinnahme der Ware (selbst ein Laie wird wohl einschätzen können, ob ein Auto 1.500 oder 7.500 wert ist).
Oft fängt das sogar genau mit einem Hinweis an welchen der TS eventuell machen will (siehe wieder meinen ersten Absatz).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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