Autokauf beim Händler.. nun ist das Getriebe defekt

5. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marion36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf beim Händler.. nun ist das Getriebe defekt

Hallo,

ich habe vor vier Wochen bei einem Händler mit Kaufvertrag (von Garantie steht nichts im Vertrag- wurde aber auch nicht ausdrücklich gestrichen) einen Scirocco BJ 90 zu einem Preis von 1250 Euro gekauft. Das Fahrzeug hatte 154000 km gelaufen.
Nun ist das Getriebe defekt. Kostenfaktor für ein gebrauchtes Getriebe (ich will ja gar kein neues) liegt bei ca. 200 Euro plus Einbau.
Telefonisch teilte mir der Händler mit, das das Fahrzeug zuviel Kilometer beim Kauf aufgewiesen habe und er somit nicht verpflichtet sei irgendwelche Kosten zu übernehmen.
Meine Frage: seit dem 1.1.2002 gibt es doch sowas wie eine Händlergarantie (1 oder 2 Jahre) die doch sowas abdeckt, unerheblich ob es im Kaufvertrag steht oder nicht, oder wie verhält sich das? Noch ist das Verhältnis einigermassen zu dem Händler ( der sitzt 400 km weit weg) aber von Kostenübernahme oder Ersatz oder Minderung oder so hält er wohl wenig. Ich solle mich mal schlau machen, dann würde ich schon sehen das er Recht habe.
Hat er Recht? oder habe ich Recht?
Benötige dringend eine Antwort. Danke im voraus.
Gruss
Marion

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal wollen Sie bitte strikt zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Bei Garantie handelt es sich um freiwillige Leistungen des Herstellers/Verkäufers, bei Gewährleistung um Ihre gesetzlichen Beseitigungsansprüche.

Grundsätzlich haben Händler, die gebrauchte Fzé veräußern seit dem 1.1.02 eine 1jährige Gewährleistungfrist einzuräumen. Allerdings gibt es die Möglichkeit diese je nach Zustand und Alter einzuschränken. Ein genereller Gewährleistungsausschluß ist nicht mehr zulässig.
Ohne wirksamen Ausschluß der Gewährleistung ist der Händler zur Mangelbeseitigung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Marion36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem vorliegenden Kaufvertrag ist kein Wort von Gewährleistungsausschluss oder Einschränkung erwähnt, lediglich der Kilometerstand ist vermerkt und das Baujahr.
Ein Ausschluß der Gewährleistung steht auch nicht im Kleingedruckten des Vertrages.
Frage: Muss der Händler den Mangel auf seine Kosten beseitigen
oder kann er mich auf irgendeine Art und Weise an den Kosten beteiligen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Im Moment habe ich keinerlei Anhaltspunkt für eine Kostenbeteiligung Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marion36
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Scharnhorst...

prima Informationen. Mit den hier von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen bin ich per Telefax mit dem Händler in Verbindung getreten. Nach einer Fristsetzung und erneutem Telefongespräch mit dem Händler der inzwischen mit seinem Rechtsanwalt gesprochen hatte gab der Händler klein bei und übernimmt nun die Verbringung des Fahrzeuges in die 400 km entfernte Werkstatt per Hänger, sowohl die Kosten und den Einbau für ein gebrauchtes Getriebe.... *freu freu freu... und das ganze so ganz ohne Rechtsanwalt...

Liebe Grüsse....
Marion

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#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Na ja, eigentlich ja nicht ganz ohne RA.

Freut mich für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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