Autokauf beim Händler - Gewährleistungsproblem

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fricki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Autokauf beim Händler - Gewährleistungsproblem

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe mir von einem Händler ein Auto gekauft welches unter anderem auch eine Standheizung eingebaut hat.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war es mir nicht möglich diese zu testen da der Kühler defekt war und das Kühlwasser in einer großen Pfütze unter dem Auto "gelegen" hat.

Habe zwar probiert die Standheizung zu starten, was aber nicht möglich war da diese infolge des mangelnden Kühlwassers in die Störverriegelung geschaltet hat (dies war zumindest meine Meinung und teilte dies auch dem Verkäufer mit das vermutlich eine Entriegelung notwendig sei).

Habe mir dann nach Reparatur des Kühlers das Fahrzeug abgeholt und erst nach ca. 1 Woche zuhause die Standheizung ausprobiert. Fakt war das diese (immer noch) nicht funktioniert.

Der Werkstattleiter hat diese dann kontrolliert mit der Antwort das die Steuerplatine defekt sei und diese erst bestellt werden muss. Währenddessen kann ich mir das Auto holen.

Als ich es dann abgeholt habe behauptete plötzlich der Verkäufer das er mir zum Zeitpunkt des Kaufs gesagt hat das die Standheizung ein Geschenk sei und wir damals mit dem Werkstattleiter darüber gesprochen hatten.
Komisch ist nur das dieser nichts davon wusste und diese kontrollieren ließ.

Wie soll ich mich nun verhalten ?
Im Kaufvertrag wurde nichts von einem Geschenk oder einer defekten Standheizung erwähnt.
Die Firma will die Standheizung nicht reparieren !!!

Danke für eure Hilfe.

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Auto nicht abnehmen und auf Rep. der Standheizung bestehen.
Ansonsten treten Sie vom Vertrag zurück.
Solche Aussagen sind "Sittenwidrig"

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Fricki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe das Auto schon wieder zuhause (natürlich mit defekter Standheizung).

Habe heute einen Brief bekommen vom Autohaus und nun habe ich angeblich beim Kauf gesagt das ich einen Kollegen habe der dies reparieren kann.

Aber die schönste Aussage war folgende: ich habe dem Verkäufer gesagt das ich ihm 800 € über dem Listenpreis gegeben habe da das Auto optisch schön ist und eben die Standheizung dabei ist.
Daraufhin hat er gesagt das es allgemein bekannt ist das Peugeots (206 und 306) teurer gehandelt werden.
Soviel mir noch bekannt ist habe ich dem VK beim Kauf darauf aufmerksam gemacht das mich der Mehrpreis nicht interessiert da ich damit kalkulieren muss (wenn ich nach dem Autokauf einen Unfall haben sollte) das ich nur den Listenpreis bekomme.

-- Editiert von Fricki am 27.09.2005 13:43:40

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#3
 Von 
Schwarti
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gilt: Das Fahrzeug hat zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie frei von Sachmängeln zu sein. Dies gilt für alle Bauteile, die sich in/an einem Fahrzeug befinden. Ausnahme: Anderslautende schriftliche Vereinbarungen wie z.B. Standheizung defekt - Unterschreiben Sie dies bei Kauf oder bei Übergabe, gilt es nicht als Sachmangel sondern vielmehr als gegeben.
Sollten Sie derlei Wortlaut nicht unterschrieben haben, gilt: Gewährleistung - ohne wenn und aber.

Gruß Schwarti

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#4
 Von 
Fricki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hoffe das das wirklich so ist ... werde es über den Rechtschutz machen lassen.

Bin nur gespannt ob ich Recht bekomme oder nicht ....

Eines werde ich jedenfalls sicherlich haben ... diesen Winter keine funktionierende Standheizung da der Rechtstreit vermutlich erst beim Gericht enden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fricki
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es würde mich nun eines brennend interessieren .....

Die Standheizung steht nicht als Defekt im Kaufvertrag und auch nicht als Geschenk.

Bei der Stellungnahme des Autohauses steht nun beispielsweise das im Kaufpreis die Standheizung nicht inkludiert war (obwohl ich 800€ über dem Listenpreis bezahlt habe da eine eingebaut ist) und diese nicht extra aufgeführt wurde.
Wohlgemerkt war kein Verkaufsschild oben da das Auto gerade vom Händler zurückgenommen wurde.

Ist der Händler haftbar wenn er mir dies Auto mit der eingebauten Standheizung verkauft oder nicht ??

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