Autokauf "gekauft wie gesehen"

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf "gekauft wie gesehen"

Hallo,

ich habe gestern ein Auto von Privat gekauft. Vor Ort sah alles in Ordnung aus. Wir waren 2 bzw 3 mal da um das Auto zu besichtigen. So weit war alles okay. Als ich dann das Auto vor der Haustüre abgestellt habe habe ich gemerkt dass die Fahrertür sich nicht immer per Fernbedienung öffnen lässt.

Ich habe sofort die Verkäuferin angeschrieben sie meinte nur "Ihr wart 2 mal da ihr könntet es prüfen ihr habt das Auto gekauft wie gesehen". Weiterhin behauptete sie dass das Problem bei ihr nur 1-2 aufgetreten ist. Daraufhin habe ich es getestet. Von 10 Versuchen ging die Türe vielleicht 2 mal auf. Habe es gestern öfter probiert. Manchmal hats 10 mal hintereinander geklappt und manchmal gar nicht.

Jetzt kommt das kuriose der Geschichte. Immer wenn wir zur Besichtigung da waren waren die Türen schon aufgeschlossen das heißt wir haben es nie vor Ort gesehen. Es wurde natürlich neben Zeugen mehrmals gefragt ob dass Auto irgendwelche Mängel hat, es wurde nur gesagt dass der Zahnriemen getauscht werden muss.


Mich würde es dringend interessieren ob ich das Recht dazu habe die Verkäuferin diesen Mängel reparieren zu lassen? Bzw einen Schadenersatz zu erstatten.


Ich danke im voraus!


Mit freundlichen Grüßen


Oguzhan

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ChrisRLP
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, haben Sie versucht mal die Batterien im Schlüssel zu tauschen?
Weil wenn es ein defekt wäre würde es wahrscheinlich allgemein nicht gehen.

-- Editiert von ChrisRLP am 19.08.2018 11:48

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Oguzhan1):
Mich würde es dringend interessieren ob ich das Recht dazu habe die Verkäuferin diesen Mängel reparieren zu lassen?
Kann ich nicht erkennen. Ich tendiere zu "dein Auto - dein Problem"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ChrisRLP):
Hi, haben Sie versucht mal die Batterien im Schlüssel zu tauschen?
Weil wenn es ein defekt wäre würde es wahrscheinlich allgemein nicht gehen.

-- Editiert von ChrisRLP am 19.08.2018 11:48


Habe zwei Schlüssel. Es geht nur die Fahrertüre nicht auf. Alle anderen öffnen ganz normal.

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#4
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Oguzhan1):
Mich würde es dringend interessieren ob ich das Recht dazu habe die Verkäuferin diesen Mängel reparieren zu lassen?
Kann ich nicht erkennen. Ich tendiere zu "dein Auto - dein Problem"


Also keine Chance?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zunächst sollte man versuchen, die Tür mit dem wahrscheinlich nocht so oft gebrauchten Zweitschlüssel zu öffnen. Ich nehme übrigens ebenfalls an, dass hier die Batterie des ersten Schlüssels fast leer sein dürfte.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zunächst sollte man versuchen, die Tür mit dem wahrscheinlich nocht so oft gebrauchten Zweitschlüssel zu öffnen. Ich nehme übrigens ebenfalls an, dass hier die Batterie des ersten Schlüssels fast leer sein dürfte.


Das habe ich schon probiert. Es gehen alle Türen bis auf die Fahrertüre auf.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Oguzhan1):
Weiterhin behauptete sie dass das Problem bei ihr nur 1-2 aufgetreten ist.

Vor Zeugen?
Welche Zeugen waren das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Was steht denn genau im Vertrag zum Thema vorhandener Mängel bzw zum Zustand des Wagens? War es ein Kauf von Privat?

Wenn man sich als Laie wirklich auf ein pures "gekauft wie gesehen" von Privat einlässt sollt man das Fahrzeug schon gründlichst getestet haben (und ja dazu gehört neben den fahrtechnischen Systemen auch die Funktion jeder Türverriegelung, jedes Fensterhebers, jeder Sitzverstellung, jeder Lüftungsklappe, jedes Gurtaufrollers, jeder Kopfstützenarretierung, usw - höchste Pingeligkeit ist angesagt um zu wissen worauf man sich einlässt.

Ansonsten müsstet ihr der Verkäuferin nachweisen können dass sie euch den Mangel arglistig verschwiegen hat bzw. euch vorsätzlich getäuscht hat. Das wird schwer bis unmöglich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Oguzhan1):
Weiterhin behauptete sie dass das Problem bei ihr nur 1-2 aufgetreten ist.

Vor Zeugen?
Welche Zeugen waren das?


Mein Bruder und meine Freundin.

Zitat (von Osmos):
Was steht denn genau im Vertrag zum Thema vorhandener Mängel bzw zum Zustand des Wagens? War es ein Kauf von Privat?

Wenn man sich als Laie wirklich auf ein pures "gekauft wie gesehen" von Privat einlässt sollt man das Fahrzeug schon gründlichst getestet haben (und ja dazu gehört neben den fahrtechnischen Systemen auch die Funktion jeder Türverriegelung, jedes Fensterhebers, jeder Sitzverstellung, jeder Lüftungsklappe, jedes Gurtaufrollers, jeder Kopfstützenarretierung, usw - höchste Pingeligkeit ist angesagt um zu wissen worauf man sich einlässt.

Ansonsten müsstet ihr der Verkäuferin nachweisen können dass sie euch den Mangel arglistig verschwiegen hat bzw. euch vorsätzlich getäuscht hat. Das wird schwer bis unmöglich.



Es war ein Kauf von Privat. Im Vertrag steht "Das Auto wurde gekauft wie gesehen. Es wurde dem Käufer empfohlen den Zahnriemen auszutauschen" nicht wortwörtlich aber so in der Art. Der Mangel von der Türe steht natürlich nicht drin. Aber wird wie Sie es sagen wahrscheinlich unmöglich es zu beweisen. Wobei ich, wie schon gesagt, es komisch fand, dass die Türen vom Auto jedes Mal (3x) aufgeschlossen waren.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weiterhin behauptete sie dass das Problem bei ihr nur 1-2 aufgetreten ist.

Da sollte man mal prüfen, ob das schon unter verschwiegener Mangel fällt, oder ob das eine Sache ist die immer wieder mal vor kommt bzw. vorkommen kann ohne das man gleich an einen Mangel denkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zunächst mal bedeutet "gekauft wie gesehen" (nur) den Ausschluß der Sachmängelhaftung für offensichtliche Mängel (die also jedermann ohne größere Untersuchung auffallen). Eine Verpflichtung zum "gründlichsten Überprüfen", wie weiter oben gesagt, erwächst daraus nicht.
Beispiel: Kratzer im Lack, schlecht schließende Fahrertür, Felgen mit Bordsteinschäden.

Wenn kein weiterer Sachmängelhaftungsausschluß erfolgte, wären versteckte Mängel also nicht abgedeckt.
Beispiel: Zylinderkopfdichtung defekt, Katalysator kaputt, hintere Tür auf Beifahrerseite schließt jedes dritte mal nicht.

Liegt jedoch ein genereller Sachmängelhaftungsausschluß vor, dann müßte man dem VK beweisen, daß er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Oguzhan1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Harry van Sell):
Weiterhin behauptete sie dass das Problem bei ihr nur 1-2 aufgetreten ist.

Da sollte man mal prüfen, ob das schon unter verschwiegener Mangel fällt, oder ob das eine Sache ist die immer wieder mal vor kommt bzw. vorkommen kann ohne das man gleich an einen Mangel denkt.


Wenn man die Türe 10x hintereinander aufschließen will und sie nicht öffnet ist es wohl ein Mangel.
Zitat (von BigiBigiBigi):
Zunächst mal bedeutet "gekauft wie gesehen" (nur) den Ausschluß der Sachmängelhaftung für offensichtliche Mängel (die also jedermann ohne größere Untersuchung auffallen). Eine Verpflichtung zum "gründlichsten Überprüfen", wie weiter oben gesagt, erwächst daraus nicht.
Beispiel: Kratzer im Lack, schlecht schließende Fahrertür, Felgen mit Bordsteinschäden.

Wenn kein weiterer Sachmängelhaftungsausschluß erfolgte, wären versteckte Mängel also nicht abgedeckt.
Beispiel: Zylinderkopfdichtung defekt, Katalysator kaputt, hintere Tür auf Beifahrerseite schließt jedes dritte mal nicht.

Liegt jedoch ein genereller Sachmängelhaftungsausschluß vor, dann müßte man dem VK beweisen, daß er den Mangel arglistig verschwiegen hat.


Das heißt, ich habe das Recht es zu beanstanden? Wie sieht es mit Mängel aus die mir jetzt auffallen könnten ? Zum Beispiel: Temperaturanzeige schwankt -> eventuell defekter Thermostat. Ist die Verkäuferin verpflichtet das reparieren zu lassen?

-- Editiert von Oguzhan1 am 25.08.2018 09:39

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#13
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Oguzhan1):

Das heißt, ich habe das Recht es zu beanstanden?

Die Frage ist halt was exakt im Kaufvertrag steht? war es ein Vordruck zb. ADAC wie er idR. verwendet wird bei dem die SMH für Privat richtig ausgeschlossen werden kann oder nicht? Wenn sie richtig ausgeschlossen ist gilt wie schon geschrieben:
Zitat (von radfahrer999):
. Ich tendiere zu "dein Auto - dein Problem"


ansonsten müsstest du Arglist des Verkäufers nachweisen sprich das er dir Dinge absichtlich verschwiegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Oguzhan1):
Wenn man die Türe 10x hintereinander aufschließen will und sie nicht öffnet ist es wohl ein Mangel.

Nun, die Verkäuferin sprach 1-2 mal in x Jahren, nicht von 10x hintereinander.
Und das ist halt oft "übliche Fehlerquote" bei so was.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
fb497942-53
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist eigetnlich ganz einfach, es ist halt Pech. Es wird eher dein problem sein. Davon abgesehen es überhaupt zu beweisen mit arglistiger Täuschung oder ähnliches. Den Zeitpunkt des defektes fest zustellen. Ist die der Defekt auch nicht erst aufgetretten, als der Wagen schon in deinem Besitzt war. Diese kosten werden mit sicherheit die Reperatur übersteigen und das noch mit wenig Erolfg (Lehrgeld).

PS. Dein Argumentation das es Auto immer geöffnet war als ihr kamen. Wenn ihr 3 mal dort waren das Auto zu besichtigen was schon sehr häufig und außergewöhnlich ist und auf mängel zu prüfen. Wenn ich ein Auto verkaufe und dieser bei mir im Hof steht hab ich das Auto auch nie abgeschlossen. Versteh ich nicht das sowas nicht getestet wurde. Warum habt ihr den kein gebraucht Wagen bei eurem Händler des vertrauens geholt?

-- Editiert von fb497942-53 am 06.09.2018 14:01

-- Editiert von fb497942-53 am 06.09.2018 14:04

-- Editiert von fb497942-53 am 06.09.2018 14:05

-- Editiert von fb497942-53 am 06.09.2018 14:06

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