Autokauf mit kaputter Kupplung

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jannitsche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf mit kaputter Kupplung

Moin Moin,

Meine Freundin hat vor 2 Monaten mit ihren Eltern ein Auto gekauft. Bei der Probefahrt fühlte sich die Kupplung bereits schlecht an, woraufhin ihr Vater den Händler fragte , was mit der Kupplung sei. Dieser sagte man müsse die Kupplung nur einstellen und tat dies. Danach fühlte sich die Kupplung dennoch komisch an.
Vor einer Woche war ich nun mit meiner Freundin bei einer Werkstatt , weil jetzt auch noch der Wagen nicht vernünftig anfährt und nicht rund läuft.
Der KfZ Meister sagte uns, dass die Zündanlage kaputt sei und die Kupplung erneuert werden müsse. So ein Verschleiß könne laut Aussage aber nicht nach 2 Monaten auftreten. Die Reperatur soll nun etwa 1000€ kosten, was für meine Freundin in der Ausbildung sehr viel Geld ist.
Ich habe mich online nun etwas schlau gemacht und laut mehrerer Beiträge ist die Kupplung kein Sachmangel, sondern Verschleiß ( für die Zündanlage habe ich nichts über Mangel oder Verschleiß gefunden). Wie ich es verstanden habe, muss der Händler bei Verschleißteilen keine Haftung übernehmen. Das Auto ist auch schon 135000 km gelaufen.

Vielen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Jannitsche):
und laut mehrerer Beiträge ist die Kupplung kein Sachmangel, sondern Verschleiß

Falsch.

So ein Auto besteht zu 100% aus Verschleißteilen. Einzig der Zeitpunkt zu dem Verschleiß eintritt ist unterschiedlich. Das ist bei den meisten Kaufgegenständen so.

Ein bestimmungsgemäßer Verschleiß ist kein Mangel welcher der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.
Allerdings muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen (und nicht nur behaupten) das hier kein Fall der der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Kurz und Knapp....
Kupplung: Zustand schlecht besichtigt, Zustand schlecht gekauft/übernommen, Zustand schlecht erhalten. Also alles soweit gut. Darüber hinaus ist es zumindest nicht weltfremd, dass die Kupplung bei 135tkm bestimmungsgemäß verschlissen ist.

Zitat (von Jannitsche):
So ein Verschleiß könne laut Aussage aber nicht nach 2 Monaten auftrete

Stimmt, manchmal reicht auch die hälfte der Zeit schon...

Zündung: Kommt drauf an was genau da defekt ist. Es gibt Autos, da verschleißt die Zündspule bei 135tkm schon zum 3. mal, dann gibt es Autos, die nie eine neue brauchen. Zündkerzen ähnlich. Zündmodule (also Steuerungsmodule) halten durchaus ein Autoleben lang.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Jannitsche):
Die Reperatur soll nun etwa 1000€ kosten, was für meine Freundin in der Ausbildung sehr viel Geld ist.
Diese wird sie aber investieren müssen, wenn sie das Auto weiter fahren möchte.Das Problem ist: Bei der Besichtigung ist der schlechte Zustand der Kupplung ja bereits aufgefallen. Man hat bewußt einen Wagen mit diesem Mangel gekauft => Kein Sachmangel = keine Pflicht des Händlers zur Nachbesserung.
Auch Zündanlagen unterliegen einem normalen Verschleiß. Nach 135000km wird öfter mal etwas kaputtgehen. Ich sehe hier Grund, dass der Händler hier würde nachbessern müssen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jannitsche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war beim Kauf ja nicht dabei. Sie hat das Auto mit ihren Eltern gekauft, welche nicht gerade viel über Autos wissen. Sie haben ja noch nachgefragt, da sich die Kupplung komisch angefühlt hat. Daraufhin hat der Verkäufer nur gesagt, dass sie falsch eingestellt sei und hat die Kupplung umgestellt. Er hat also auf keinen Mangel der Kupplung hingewiesen.
Letzte Woche bin ich dann mal mit dem Auto gefahren, weil die Motorkontrolleuchte aufgeblinkt hat und da habe ich gemerkt, dass die Kupplung überhaupt nicht in Ordnung ist. Wir sind am nächsten Tag in die Werkstatt und da wurden die Mängel festgestellt. Und laut Aussage des Meisters kann die Kupplung nicht nach 150 km Fahrt solch einen Verschleiß aufweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Jannitsche):
Sie hat das Auto mit ihren Eltern gekauft, welche nicht gerade viel über Autos wissen.
Dann muss man fachmännische Hilfe konsultieren, Bekannte, oder einen "Gebrauchtwagencheck".

Zitat (von Jannitsche):
Er hat also auf keinen Mangel der Kupplung hingewiesen.
Warum auch? Das hat die Mutter doch schon selbst bemerkt?! Offensichtliche Dinge muss man nicht explizit ansprechen, schon gar nicht, wenn der Käufer dies bereits getan hat.
Viel wichtiger ist aber, dass man hier
Zitat (von Jannitsche):
Danach fühlte sich die Kupplung dennoch komisch an.
nicht gleich interveniert hat. Man hätte den Wagen nicht mit bestehendem Mangel abnehmen sollen, sondern eben den vereinbarten Zustand verlangen sollen.
Selbst wenn eine Fehlerbehebung vereinbart war, ist es jetzt um so schwerer die Vereinbarungen nachzuweisen.

Zitat (von Jannitsche):
Und laut Aussage des Meisters kann die Kupplung nicht nach 150 km Fahrt solch einen Verschleiß aufweisen.
nein, aber eben nach 135.000 km durchaus. Und ich wette, dass ich eine Kupplung auch binnen 100km platt bekomme, wenn ich es drauf anlege ;)

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Und ich wette, dass ich eine Kupplung auch binnen 100km platt bekomme, wenn ich es drauf anlege


Wenn Du das Hörgerät weglässt, brauchst Du dafür nicht mal einen Meter fahren. :grins:

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