Autokauf - nichteinhaltung des Kaufvertrages ,vereinbarte Garantie

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
icko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - nichteinhaltung des Kaufvertrages ,vereinbarte Garantie

Guten Tag,

ich habe bei einem freien Händler am 17.05.2018 eine Mercedes C-Klasse gekauft. Im Kaufvertrag wurde eine 12 Monats Garantie für den Wagen vereinbart.
Laut Händler soll die Garantie soll einen Wert von 350 Euro haben und keine Selbstbeteiligung beinhalten, dies wurde im Kaufvertrag nicht extra aufgeführt, sondern nur das im Kaufbetrag auch eine 12 Monats Garantie enthalten ist. Die Garantie wollte der Händler über das Autohaus laufen lassen und mir nachträglich zusenden bzw. vorbeibringen. Daher habe ich auch keinen Garantievertrag unterschrieben. Meine Freundin war aber beim Kauf anwesend.

Seit dem Kauf werde ich immer vertröstet und hingehalten, dass mir der Versicherungsvertrag bald zugesendet wird, den ich aber bis heute nicht erhalten habe. Der Händler ist nun seit mehreren Tagen nicht mehr telefonisch erreichbar oder drückt mich weg. Auch meine gestellten Fragen per SMS und WhatsApp werden nicht mehr oder nur mit Floskeln beantwortet.

In seinem Verkaufsbüro ist der Verkäufer auch nur nach Terminvereinbarung anzutreffen. Aus dem Grund kann ich nicht einfach hinfahren.
Gestern schrieb er nun per SMS, dass es Probleme mit der Versicherung gibt und ich mir aber keine Sorgen machen soll, da ja die Garantie im Kaufvertrag ja eingetragen ist.

Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Autohändler vorzugehen bzw. was sollte ich als nächstes tun, um die vertraglich, vereinbarte Garantie zu bekommen bzw. vom Kauf zurückzutreten oder die 350 € zurückfordern?

Wie sollte ich weiterhin mit dem Händler kommunizieren? (reicht sms, Whats App oder E-Mail, Brief)

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von icko):
Laut Händler soll die Garantie soll einen Wert von 350 Euro haben und keine Selbstbeteiligung beinhalten

Genauer Wortlaut?



Zitat (von icko):
sondern nur das im Kaufbetrag auch eine 12 Monats Garantie enthalten ist.

Genauer Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
icko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Garantie einen Wert von 350 Euro haben soll steht nicht im Vertrag , er hat es nur unter Zeuegn gesagt.
Im Vertrag steht nur "inklusive Garantie 12 Monate".

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe den Händler wegen der Garantieurkunde und einer Fehlermeldung im Display angeschrieben.
Den ersten Brief habe ich per Einwurfeinschreiben mit einer 2 wöchigen Frist abgeschickt, es folgte keine Reaktion des Händlers. Den zweiten Brief habe ich nach ablaufen der Frist als Einschreiben mit Rückschein abgeschickt, dieser kam wieder zurück zu mir mit der Bemerkung "nicht abgeholt". Was kann ich nun tun damit ich die Garantieurkunde erhalte bzw. der Wagen wegen der Fehlermeldung überprüft wird?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von icko):
Was kann ich nun tun damit ich die Garantieurkunde erhalte bzw. der Wagen wegen der Fehlermeldung überprüft wird?



Vielleicht nochmal die Antwort des Anwalts lesen!?


Wenn der Händler dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, müssten sie gegebenenfalls Klage erheben.



https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=313571&rechtcheck=2



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

beide Briefe sind als nicht abgeholt nun zurückgekommen. Zählt das trotzdem als zweimal Zugestellt bzw. Aufgefordert obwohl er die Briefe ja nicht gelesen hat?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von icko):
beide Briefe sind als nicht abgeholt nun zurückgekommen.

Wie kann denn ein Einwurfeinschreiben als "nicht abgeholt" zurückkommen?


Da der regionale Zusteller offenbar diverse Mängel hat, gilt wohl keines der Schreiben als zugestellt.

Ich würde jetzt die einzig gerichtsfeste Art der Zustellung wählen: Zustellung per Gerichtsvollzieher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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