Autokauf - ohne Gewährleistung

14. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Autokauf - ohne Gewährleistung

Hallo zusammen,

habe vor ca. 2 Wochen einen PKW gekauft. Dieser wurde als Bastler Fahrzeug und unter Ausschluss jeglicher Garantie verkauft. Außerdem wurde im Kaufvertrag vermerkt das solange der PKW sich im Besitz des letzten Vorbesitzers befand keine Unfallschäden hatte. So mir ist aber nach kurzer Zeit aufgefallen das es wohl doch ein Unfallfahrzeug ist. Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Lg

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22 Antworten
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#1
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn du den Wagen als Bastlerfahrzeug gekauft hast sollte man davon ausgehen, daß einiges im Argen ist. Also entweder aufwenig reparieren oder schlachten.
Willst du jetzt den Preis nachträglich drücken ?



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#2
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

habe Ihm das Angebot gemacht, mit einem Preisnachlass hin und her, aber wirklich rum kommen tut nichts. Deswegen die Frage was ich machen kann? Das beste an der Sache ist: Ich habe einen kleinen Sohn und die Rücksitzbank ist noch nicht einmal wirklich befestigt.



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#3
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Nu ja, der Begriff "Bastlerfahrzeug" beinhaltet für mich so einige Mängel. Eigentlich zähle ich ein Bastlerfahrzeug als nicht fahrbereit. Es ist für einen Hobbyschrauber mit viel Zeit oder für den Schrotter zu schlachten. Als Ersatzteilspender könnte es auch noch gut hinhalten.

Wie aber kommt man auf die Idee, seinen kleinen Sohn in so ein Ding zu setzen und damit durch die Stadt zu rauschen ?

-- Editiert am 15.01.2010 14:13

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na du kannst jeden Zustand der vereinbart wurde auch verlangen. Nur der Zustand ist "Bastlerfahrzeug" also ein Fahrzeug zu basteln, keinesfalls zum fahren. Auch der hinweis das er selber keinen Unfall hat sagt nichts über den Zustand aus. Könnte ja vorher ein Unfallwagen gewesen sein.

Beim Transport von Kindern sollte man doch etwas Verantwortungsgefühl haben und diese nicht Bastlerautos mitnehmen. Und wenn kontrolliert man das vor der Fahrt.

Selber schuld -was glaubst du warum der "Bastlerauto" geschrieben hat. Doch kaum weil das eigentlich nen Neuwagen ist er nur weniger Geld wollte.

K.

P.S. Bei nem Unfall könnte es strafrechtlich Konsequenzen haben da dir bekannt ist das das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#5
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Glaube habe mich falsch mit dem mitnehmen meines Sohnes ausgedrückt. Sorry. Das Fahrzeug ist noch nicht angemeldet und steht noch in der Garage und im moment versuche ich das Ersatzteil dafür zu besorgen. Ich würde keinesfalls das Auto nutzen in diesem Zustand.

Aber auf die eigentlich Frage bekomme ich irgendwie keine Antwort. ;)

Kann ich was gegen den Verkäufer unternehmen: Ja oder Nein?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nur wenn das "KEIN BASTLERFAHRZEUG" ist.

Kurz: NEIN

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#7
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja gut zu wissen, wie immer ein schönes Recht System in Deutschland. Aber bin auch selber schuld. Aber wenn ich nochmal ein Auto verkaufe dann auch als Bastler, dann kann man sich schön die Hände reiben. ;)

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Um Ansprüche geltend machen zu können, müssten Sie dem Verkäufer nachweisen können, dass er wusste, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelte. Dieser Nachweis ist nicht leicht zu führen (eventuell ja durch Erkundigungen bei Vorbesitzern?).

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Aber wenn ich nochmal ein Auto verkaufe dann auch als Bastler, dann kann man sich schön die Hände reiben.


Man bekommt dann eben nur viel weniger Geld.

Übrigens muss man seinen Schrott so verkaufen wie er ist, man kann sich das nicht aussuchen.

Immer Mist wenn man "doch" kein Schnäppchen gemacht hat und selber der Dumme ist

K.

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#10
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Es hat aber System, irgendwelchen Schrott zu kaufen und dann über die Rechtschutzversicherung einen Teil des Kaufpreises zurückzuverlangen. Man kann nur hoffen, daß diese Leute auch mal nen formulierungsfehler im vertrag hinterlassen und selbst mal der Dumme sind.

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#11
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Den vor Vorbesitzer habe ich schon versucht öfters anzurufen, dieser geht aber nicht ans Telefon. Aber denke der wird auch zu der ganzen Geschichte sagen, weil wer weiss vielleicht hat der diesen Wagen selber so verkauft.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119468 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
So mir ist aber nach kurzer Zeit aufgefallen das es wohl doch ein Unfallfahrzeug ist.

Eine Laienmeinung ist kein gesicherter Beweis.
Das aknn auch normaler Verschleiß/Verfall des Fahrzeugs sein.
Schon mal einen Experten gefragt?



quote:
Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Das wäre die Frage, ein Bastlerfahrzeug ist nicht mehr komplett in Ordnung, es muss mit erheblichen Mängeln gerechent werden.
Wurde aber unfallfreiheit zugesichert, muss sich der Verkäufer unter Umständen auch daran messen lassen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#13
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Als Bastlerfahrzeug wurde der Wagen ja nur verkauft, da er ein Austauschmotor hat sprich Umbau. Unfallfreiheit wurde mir soweit zugesichert, dass er in dem Zeitraum wo der Verkäufer den Wagen besaß Unfallfrei ist. Aber in dem Zuge wäre der letzte Verkäufer/Besitzer doch verantwortlich für alles oder nicht? Das wäre ja jetzt wie wenn ich den weiter verkaufe und hoffe darauf das der nächste Käufer es nicht bemerkt, dann bin ich ja auch fein raus, weil in der Zeit wo es meiner war kein Unfall statt fand.

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Als Bastlerfahrzeug wurde der Wagen ja nur verkauft, da er ein Austauschmotor hat sprich Umbau.

Dann hätte man genau das hinschreiben müssen. Nicht Bastlerfahrzeug, das sagt aus das alles "Schrott" ist

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119468 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Unfallfreiheit wurde mir soweit zugesichert, dass er in dem Zeitraum wo der Verkäufer den Wagen besaß Unfallfrei ist. Aber in dem Zuge wäre der letzte Verkäufer/Besitzer doch verantwortlich für alles oder nicht?

Nein, denn dann ist er logischerweise nur für den Zeitraum wo er, der Verkäufer, den Wagen besaß veranwortlich, dies ergibt sich aus der Erklärung. Weder für die Zeit davor noch für die Zeit danach.

Man steht also vor dem Problem nachzuweisen, das der Unfall in der Zeit entstanden ist, wo der Verkäufer den Wagen besaß.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#16
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Man steht also vor dem Problem nachzuweisen, das der Unfall in der Zeit entstanden ist, wo der Verkäufer den Wagen besaß".

Wobei auch der Nachweis ausreicht, dass der Verkäufer von dem Unfall wußte (auch wenn er vor dessen Besitz passiert sein sollte).

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#17
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann bleibt mir ja nur irgendwie den Vorbesitzer zu erreichen und ausfindig zu machen, ob der Vorbesitzer vor mir was von einem Unfall wusste. Oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119468 Beiträge, 39731x hilfreich)

Nützt nichts, selbst wenn der Vorbesitzer davon wusste, ist das ja noch kein Beweis, das der Verkäufer davon wusste.




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#19
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum? Sagen wir einmal der Vorbesitzer vom Verkäufer ist so aufrichtig und sagt mir das habe ich ihm doch damals im Kaufvertrag vermerkt und komme irgendwie daran ob Kopie oder Original. Dann hab ich doch was in der Hand. Da ja seine Unterschrift drauf wäre optimal Fall.

Lg

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#20
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Die Definition " Bastlerfahrzeug" sagt ja schon einiges über den Zustand des Fahrzeuges aus.
Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag über keine eigene verursachte Unfallschäden im Zeitraum seines Besitzes informiert, ist es nobel von ihm.
Er hätte den Punkt ganz rauslassen können, weil eben " Bastelfahrzeug".
Wenn du nun glaubst er hat dich wissentlich in dem Punkt getäuscht, dann musst es ihm nachweisen können. Nur dann kannst du etwas bewirken ( zb. Klagen).



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#21
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

um die ganze "Geschichte" kurz zu machen: wenn das Fahrzeug von Privat für wenige Hundert Euro unter Hinweis darauf, daß es sich um ein "Bastlerfahrzeug" handelt, verkauft worden ist, dann muß man als Käufer eben damit rechnen, daß es sich um eine komplett abgeferkelte Ruine handelt.

Fachmännisch ausgedrückt: die erforderlichen Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert ggf. bei weitem.

Ob das Fahrzeug irgendwann einmal einen Unfall hatte, spielt vor diesem Hintergrund doch echt keine Rolle mehr.

Solange die Karre beim Bremsen in der Spur bleibt und die Reifen ein gleichmäßiges Profilbild zeigen und sich alle Türen öffnen und schließen lassen, dann ist es doch piepegal, ob in der Vergangenheit des Fahrzeugs irgendwann eine "Kampfbeule" repariert wurde.

Und vorgenannte Prüfungspunkte muß ein Bastlerautokäufer eben positiv abhaken können und nicht hinterher überlegen, ob er den Kauf der Höllenmaschine noch irgendwie rückgängig machen kann.

Gruß Senatorman

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#22
 Von 
PeugeotWtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe eigentlich mit dem Thema abgeschlossen, weil ich mir keine Hoffnungen mehr mache irgendwas zu reißen. Aber die Definition liegt leider nicht bei ein paar hundert Euro. Sondern paar tausend Euro. Bevor jetzt kommt wie kann man dann sowas kaufen. Nochmal Bastlerfahrzeug wegen dem Motorumbau.

Lg

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