Guten Tag,
Während der gemeinsamen Partnerschaft hat A an Freundin B sein Auto verkauft (Betrag X ist geflossen, ohne Beleg, keine Zeugen). Zwischenzeitlich haben sich die beiden getrennt. Beide sind "nicht verträglich" auseinander gegangen.
B hat den Fahrzeugbrief erhalten, fährt das Auto seit Wochen. Möchte das Kfz gern auf sich anmelden, der Ex-Freund A reagiert jetzt allerdings nicht mehr auf Zusendung eines schriftlichen Kaufvertrages (so wie eigentlich besprochen). A ist also weiterhin im Brief eingetragen, Steuern und Versicherung laufen auch noch auf seinen Namen.
Frage:
Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Kann A jetzt auf den Gedanken kommen, B das Auto nun wieder wegzunehmen, weil eben kein Kaufvertrag existiert?
Vielen Dank für Auskünfte!
Autokauf ohne Vertrag - kann das Auto wieder "weggnommen" werden?
13. Juli 2018
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Frage vom 13. Juli 2018 | 17:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf ohne Vertrag - kann das Auto wieder "weggnommen" werden?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2018 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:Möchte das Kfz gern auf sich anmelden,
Und warum macht B das dann nicht?
Zitat:A ist also weiterhin im Brief eingetragen, Steuern und Versicherung laufen auch noch auf seinen Namen.
Und A hat noch keinen Schadenersatz wegen verspäteter Ummeldung gefordert?
Zitat:Wie sind die Eigentumsverhältnisse?
B ist Eigentümer
Zitat:Kann A jetzt auf den Gedanken kommen, B das Auto nun wieder wegzunehmen, weil eben kein Kaufvertrag existiert?
Wir sind keine Hellseher und wissen nicht, auf welche Gedanken A so alles kommen kann.
Und jetzt?
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