Autokauf und Händler Insolvenz

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
schnellestoast
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Autokauf und Händler Insolvenz

Kurz zu meinem Fall:

Neuwagenwagenkauf mit Gebrauchtwagenanzahlung.
Der Gebrauchtwagen ist noch in meinem Besitz. Das Fahrzeug wurde mittlerweile produziert und
steht in einem Auslieferlager. Es herrscht jedoch ein Auslieferstopp an den Händler.

Kurz: Bisher kein Schaden für beide Seiten. Wegen der Gebrauchtwagenanzahlung wird der Insolvenzverwalter
meinen Vertrag sicher nicht erfüllen wollen/können. Kein Problem, ich habe bereits einen Alternativ Händler,
der das Fahrzeug abnehmen will.

Der Insolvenzverwalter soll sich nach 302 (2) InsO entscheiden, ob Vertragserfüllung oder nicht. Besser
wäre eine Vertragsaufhebung, damit ich über Händler 2 an mein Fahrzeug komme.

Ein Einschreiben hinsichtlich 302 (2) und Vertragserfüllung ging letzte Woche an den Insolvenzverwalter.

Nun die Frage - kann und muss sich der Insolvenzverwalter zeitnah bei mir melden oder können jetzt Monate ins Land gehen.

Das ist der Fall, was könnte man tun? Es geht im Grunde genommen um ein wenig Druckausübung auf den IV, damit mein Vorgang beschleunigt wird.

Danke für den einen oder anderen Tipp.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
nach 302 (2) InsO entscheiden


Haben wir die gleiche InsO? :-O
Was hat das denn mit Geldstrafen zu tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnellestoast
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

oops, Tipp Fehler, meinte natürlich §103 (2).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

also ich würde das Thema an deiner Stelle mal ins Insolvenz-Unterforum von einem Moderator verschieben lassen (nicht neu erstellen, sondern verschieben lassen)

Also ich würde ehrlich gesagt die Sache nicht ganz so "rosig" sehen wie du!

Du musst eines wissen, der Insolvenzverwalter arbeitet nicht in deinem Sinne, sondern im Sinne aller Gläubiger! Er muss schauen, was für alle Gläubigen das Beste sein wird. Und diesbezüglich wäre es für ihn falsch auf die Herausgabe des Autos von dir zu verzichten.
Die grosse Frage ist, ob du nicht zur einhaltung des Vertrages verpflichtet bist (zur Not gezwungen werden musst) und dich dann als Gläubiger zu den anderen Gläubigern einreihen darfst! Diese Möglichkeit halte ich für viel wahrscheinlicher.

quote:
Das ist der Fall, was könnte man tun? Es geht im Grunde genommen um ein wenig Druckausübung auf den IV, damit mein Vorgang beschleunigt wird.
Der abhsolut falscheste Weg, di willst etwas vom IV und bist auf sein Wohlwollen angewiesen, da ist Druck jeglicher Art eher negativ.

Aber wie gesagt, lasse den Thread lieber in den Unterbereich für Insolvenzen verschieben, dort wird dir bestimmt Jemand geneures sagen können!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130361 Beiträge, 41517x hilfreich)

quote:
also ich würde das Thema an deiner Stelle mal ins Insolvenz-Unterforum von einem Moderator verschieben lassen (nicht neu erstellen, sondern verschieben lassen)

Verschieben geht meines Wissens nach nicht, da wird er neu posten müssen.

Dann kann er dann den Post auch gleich entsprechend den Forenregeln umformulieren.


Das hier
quote:
Gebrauchtwagenanzahlung

sollte man genauer erkären.
Was ist das genau? Wie muss man sich das vorstellen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

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