Hallo ich bin Neu hier, obwohl ich viele Themen gelsen habe, habe ich kein passende Information gefunden, sorry falls es doch einen gibt.
Zum Problem:
ich habe ende März 2009 vom x Händler (ca. 90km endfernt) einen Gebrauchtwagen (Audi A2 1.6 FSI) gekauft. Exakt 265 km hatte ich Zündungsfehler und der Motor lief auf 3 Zylinder, darauf hin fuhr ich zum Audi Werkstatt und die stellten fest das die Zündspule Defekt, ölstand unter als min. und Wasser unter min. war. Nach ganzen hin und her Telefonieren und einschalten vom Anwalt, hat der Händler 60% erstattet.
Seit letzten Samstag läuft das Auto wieder auf 3 Zylinder und ich dachte wieder Zündspule Defekt und wechselte die restlichen 3 Zündspulen Neu, leider ohne erfolg.
Audi KFZ-Meister Teilte mir heute mit das es an der Einspritzer Ventil liegt.
Ich rief dem Händler an teilte mein Anliegen mit, darauf hin sagte der Händler das das fahrzeug kein Neuwagen wäre und das ich Ihm beweisen müsste das bei der Übergabe schon vorhanden war. Ich bin kein KFZ Mechaniker sagte ich wie sollte ich das nachweisen.
Muss ich ich jetzt die ganzen Kosten selber Tragen oder hab ich Recht auf ein Schadenersatz?
Eine Garantievertrag hab ich nicht nur eine übliche Kaufvertrag was fast jede Händler hat.
Ich bin für jede Antwort sehr Dankbar.
Gruss Maho12
-----------------
""
Autokauf vom Händler keine Gewährleistung?
12. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2009 | 18:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Autokauf vom Händler keine Gewährleistung?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. August 2009 | 18:49
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
quote:
das ich Ihm beweisen müsste das bei der Übergabe schon vorhanden war
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nicht.
-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
#2
Antwort vom 12. August 2009 | 19:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
wie kann er beweisen was im Motor war? was der Händler immer wieder meint das es bei der Übergabe alles OK war.
Ich denke beide seiten können nichts beweisen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. August 2009 | 20:28
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 239x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nicht. <hr size=1 noshade>
Das ist nur halb richtig. Innerhalb der ersten 6 Monate könnte § 476 BGB greifen. Dieser beinhaltet aber nur in zeitlicher Hinsicht die Vermutung, der Schaden sei schon bei Gefahrenübergang u.U. im Ansatz vorhanden gewesen.
Zuvor hat der Käufer aber vom ersten Tag an die volle Beweislast, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt (siehe auch § 363 BGB und u .a. Urteil VIII ZR 329/03 BGH).
Außerdem hätte der Händler durchaus die Möglichkeit, die Annahme, der Schaden war schon bei Gefahrenübergang im Ansatz vorhanden, ausreichend zu erschüttern. Auch dann greift 476 nicht.
-----------------
" --- OO ---"
#4
Antwort vom 12. August 2009 | 22:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
vielen Dank GSXR#90
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.316
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten