Autokauf von Privat: Auto zurückgeben?

26. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat: Auto zurückgeben?

Hallo,
wie haben als Privatleute unseren gebrauchten PKW verkauft. Da einer der Interessenten besonders interessiert war, haben wir ihm schliesslich Ratenbezahlung zugestanden, die wir auch vertraglich festgesetzt haben.

Eine Woche nachdem er das Auto abgeholt hatte, kam der Käufer plötzlich wieder zu uns und meinte, dass er das Auto hatte durchchecken lassen und es angeblich diverse Schäden hätte, so dass er jetzt 1000 Euro an Reparaturen investieren müsse. Es schien so, als wollte er jetzt plötzlich den Preis runterhandeln, aber wir machten schnell klar, dass das auf keinen Fall in Frage käme. Dann sagte er uns, da er so viel investieren müsse, könnte er die erste Rate nicht wie vereinbart bezahlen.

Wir waren zugegebenermaßer erstmal etwas platt über die ganze Geschichte und haben erstmal gar nicht viel dazu gesagt. Nun habe ich ihn heute angerufen, um ihm klar zu machen, dass wir auf die abgemachte Ratenzahlung bestehen würden. Schliesslich kann es ja nicht angehen, dass er angeblich Geld in irgendwelche ominösen Reparaturen steckt BEVOR er uns das Auto bezahlt.

Er ist daraufhin ziemlich ungemütlich geworden und warf mir vor, dass wir ihn "über das Ohr gehauen hätten" und er viel zu viel für das Auto bezahlt hätte. Allerdings haben wir den Kauf absolut transparent gehalten: Er konnte Probefahren so viel er wollte und wir haben ihm sogar unsere Werkstatt genannt, bei der das Auto betreut wurde. Er hätte auch dort oder zu jeder anderen Werkstatt hinfahren und das Auto untersuchen lassen können. Und schließlich haben wir nicht einmal auf eine Anzahlung bestanden und haben ihm seine Ratenzahlung zugestanden.

Er wurde ziemlich wütend und sagte, er könnte das Auto ja auch zurück geben und von uns die Anmeldegebühren und die schon bezahlten Reparaturkosten verlangen.

Nun meine Frage: Kann er das so einfach?
Kann er das Auto überhaupt zurückbringen? Im Vertrag steht ja, dass das Auto bis alle Raten bezahlt sind, im Besitz des Verkäufers bleibt. Also kann er das Auto ja vielleicht wirklich zurückbringen, oder?
Und wenn er das Auto zurückbringt, kann er dann von uns die angedrohten Kosten verlangen?

Wenn er das Auto tatsächlich zurückbringen sollte, müssten wir es ja wieder anmelden usw. Was ist mit diesen Kosten, die uns ja nur deshalb entstehen, weil der Käufer es sich plötzlich anders überlegt hat?

Und schliesslich müssten wir das Auto dann ja bis zum nächsten Verkauf als Zweitwagen anmelden (die Karenzzeit bei der Versicherung läuft Ende diesen Monats aus). Diese Kosten entstehen uns ja auch nur, weil der Käufer es sich plötzlich anders überlegt hat - wer kommt dafür auf?

Es wäre tol, wenn mir Jemand einen Rat geben könnte!

Viele Grüße
Sabine

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

sorry, aber wie kann man einem Fremden sein Auto geben und sich auf Ratenzahlung einlassen.
tschuldigung, aber es gibt ein Sprichwort: Dummheit muss bestraft werden.

Da Sie ein Teilzahlungsgeschäft eingegangen sind, empfehle ich, dass Auto zurück zu nehmen.
Gruß Spezi

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#2
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Ist denn der Wagen überhaupt umgemeldet? Ich ahne da was...

Gruß, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#3
 Von 
Sabine Seich
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Jaja, das Ganze war natürlich nicht so schlau, wie wir es jetzt gemerkt haben... Offensichtlich waren wir eben nicht mißtrauisch genug.

Das Auto hat der Käufer umgemeldet - warum? Was könnte denn sonst sein, was Du da ahnst?

Viele Grüße
Sabine

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#4
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Es gibt bisweilen ziemlich miese Tricks, um billig an ein Auto zu kommen. Der beschriebene Fall könnte so einer sein. Nur ist eine Ummeldung in solch einem Fall eher ungewöhnlich, da das gekaufte Auto so schnell wie möglich mit Gewinn weiterverkauft werden soll.
Vorwürfe, wie man ein Auto nicht verkaufen soll, spare ich mir an dieser Stelle...

Gruß, W.H.

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