Ich habe von Privat einen 4 Jahre alten PKW gekauft, der auf ihm zugelassen war.
Ich habe den Wagen mit einem Kilometerstand von 40.000km gekauft.
7 Monate nach Übergabe ging das Getriebe kaputt. Ich brachte den Wagen in die Werkstatt. Dort erfuhr ich, dass der gleiche Wagen bereits 3 Monate vor meinem Kauf mit einem Kilometerstand von 134.000km repariert wurde!
Ich möchte jetzt natürlich den PKW unrepariert an den Verkäufer zurückgeben und mein Geld wiederhaben.
Wie siehst das rechtlich aus??
Kann ich mir das Nutzungsentgelt anrechnen lassen?
Bitte um Hilfe!
Dennis
Autokauf von Privat - Kilometerstand gefälscht!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Dennis,
gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem als "wesentliche Eigenschaft" des Fahrzeuges der Kilometerstand angegeben wurde?
Und ist die besagte Werkstatt bereit, zu bezeugen, dass das Fahrzeug bereits zuvor 134.000 km gelaufen war?
Ansonsten gilt folgendes: Das "Zurückdrehen" der Tachometeranzeige selbst stellt einen Straftatbestand im Sinne der Urkundenfälschung dar. Wurde der Tacho manipuliert, um das Fahrzeug besser zu verkaufen, liegt zudem Betrug vor.
Selbst wenn der Verkäufer nun einwenden sollte, dass ev. der Tachometer ausgetauscht wurde, so ist es bei einem 4 Jahre alten VW Passat möglich, einen neuen Tacho bei einer Fachwerkstatt auf die bereits gelaufenen Kilometer einzustellen. Davon unbenommen ist der Verkäufer verpflichtet, diese Tatsache beim Kauf anzugeben.
Sichern Sie also die Beweise, bzw- die Aussage der Werkstatt und dann halten Sie dies dem Verkäufer, unter Hinweis auf seine strafbaren Handlungen, vor.
Sollte er sich dann noch immer nicht zur Wandlung bequemen, so sollten Sie den Gerichtsweg in Anspruch nehmen.
MfG
Birgit Raupers
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