Autokauf von Privat - Rücktritt möglich?

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
lefti31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat - Rücktritt möglich?

Hallo
Habe mir ein Auto gekauft - habe lange mit dem Verkäufer verhandelt - war mein Traumwagen und ich war deshalb vermutlich geistig umnachtet.
Telefonisch habe ich mit dem Verkaufer alles mögliche geklärt. Letzten Freitag kam es jetzt zum Kaufvertrag.
Es war schon alles perfekt - Anzahlung hatte ich dabei. Und dann kamen zwei Sachen weshalb ich den Wagen jetzt am liebsten nicht mehr haben möchte. Das der Wagen einen Heckschaden hatte war mir bekannt - habe Bilder gesehen und mir wurde auch beschrieben was defekt ist. Jetzt kommt am Freitag dann plötzlich das Wort Gutachten und da stellt sich raus das der Schaden bei 10000 Euro lag. Ok alleine die Auspuffanlage welche beschädigt ist kostet schon 3600 Euro - aber leicht sieht bei mir anders aus.
Desweiteren wurde mir gesagt der Motor wäre KOMPLETT überholt und jetzt stellte sich bei durchsicht der Unterlagen heraus das es "nur" Zylinderkopfsachen waren - also kein tiefergehender eingriff in Rumpf und Kurbelwelle usw.
Ich habe am Freitag eine Anzahlung in Höhe von 3000 Euro hinterlegt. Rest zahlbar in 2 Wochen. Sollte ich bis dahin nicht bezahlt haben behält der Verkäufer 1500 Euro - hat er als Zusatzvereinbarung eingetragen und ich unterschrieben.
Zwei eigentliche Fragen jetzt.
Hat man bei einem Standardkaufvertrag von Privat an Privat die Möglichkeit zurückzutreten? Fahrzeug steht noch beim Verkäufer.
Sind die 1500 Euro aus der Zusatzvereinbarung rechtens oder gibt es da einen Standardsatz den man berappen muß wenn man den Vertrag nicht einhält?
Bin für jeden Tipp dankbar - was ich nicht brauche sind allerdings Belehrungen das man vorher... und wie blöde muß man sein wenn...
So schlau bin ich JETZT auch :-(
Gruß
Lefti

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Hi,
die Möglichkeit eines Rücktrittes vom Kaufvertrag hat man pauschal nicht. Allerdings muß der Wagen auch die beschriebenen Eigenschaften aufweisen, die im Vertrag angegeben wurden. Wenn da steht, daß der Motor komplett überholt wurde, dann hat der VK auch dafür zu sorgen, daß dies bei Übergabe so ist. Welchen SchadensBETRAG ein Gutachter festlegt ist uninteressant, da dir die Schäden ja bekannt waren.


Viele Grüße, Michael

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