Autokauf von Privat - Unfallschaden festgestellt

1. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)
Autokauf von Privat - Unfallschaden festgestellt

Hallo

Habe vor 3 Monaten ein Fahrzeug von Privat erworben. Es wurde ein normaler Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss gemacht, 50% der Kaufsumme angezahlt, der Rest sollte 5 gleichen Raten beglichen werden. Alles soweit unproblematisch. 3 von 5 Raten wurden auch pünktlich gezahlt. Nun jedoch hat sich in der Werkstatt herausgestellt, dass das Fahrzeug einen "nicht fachgerecht" reparierten Unfallschaden hat. Der Verkäufer hat mir das Fahrzeug jedoch als "unfallfrei " verkauft. Er selbst war Zweitbesitzer des Fahrzeuges und hat dieses nur 1 Monat zuvor von einer Kfz Werkstatt erworben.

Ich möchte jetzt eine Minderung durchsetzen, weil der Wert des Fahrzeuges im Falle eines Wiederverkaufs ja anders zu bewerten ist als ohne Unfallschaden. Die Kosten einer fachgerechten Reparatur würden circa 2000 Euro betragen, also ebenso viel, wie die letzten 2 Raten jetzt noch ausmachen würden

Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Unfallschaden absichtlich verschwiegen hat, da ich glaube, dass der Vorbesitzer - die Werkstatt - ihm das Fahrzeug schon aus Gewährleistungsgründen nicht als "unfallfrei" verkauft haben wird.

Bis zu einer abschließenden Klärung würde ich die letzten 2 Raten lieber gerne einbehalten (als Sicherheit), denn wie jeder weiß, ist es einfacher als zu zahlen und dann hernach zurück zu klagen.

Gleich vorweg, es geht hier nicht darum, sich um die Restsumme zu drücken, das Geld ist kein Problem, aber 10.000 Euro für ein Unfallauto das auf Grund des Unfallschadens nur noch 8500 Euro wert sein dürfte?

Wie sehen Eure Meinungen dazu aus?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Unfallschaden absichtlich verschwiegen hat, da ich glaube, dass der Vorbesitzer - die Werkstatt - ihm das Fahrzeug schon aus Gewährleistungsgründen nicht als "unfallfrei" verkauft haben wird.
Kannst du das auch irgendwie durch etwas belegen oder beweisen, oder sind dies einfach erstmal unhaltbare Vermutungen deinerseits?

Dein Verkäufer könnte ebenso nichts davon gewusst haben und dir den Schaden somit nicht verschwiegen haben! Hast du denn deinen VK schonmal darauf angesprochen?

quote:
Bis zu einer abschließenden Klärung würde ich die letzten 2 Raten lieber gerne einbehalten (als Sicherheit), denn wie jeder weiß, ist es einfacher als zu zahlen und dann hernach zurück zu klagen
Ob der Gedanke so gut ist? Denn man sollte daran denken, dass du ebenso darauf verklagt werden kannst dies doch erstmal zu bezahlen, mit den ganzen Kosten die dann noch extra für dich entstehen!

Ich würde erstmal mit deinem VK sprechen, bzw berichte doch mal was er dazu gesagt hatte bevor du diesen Thread hier aufgemacht hast...


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Also der Verkäufer meldet sich dazu nicht zu Wort, zumindest kommt keine nachvollziehbare Info rüber.

Was den Beweis angeht,so gibt es letztlich nur 2 Möglichkeiten. Der Erstbesitzer hat ihm das Auto als "unfallfrei" verkauft und den Schaden verschwiegen, was ich mir bei einem Autohaus kaum vorstellen kann, oder aber er selbst hatte den Unfall. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, außer er hat das Fahrzeug selbst als Unfallfahrzeug gekauft, dies aber beim Verkauf an mich verschwiegen.

Ich bin ja durchaus gesprächsbereit, falls der Verkäufer beim Kauf selbst über den Tisch gezogen wurde. Da der Verkäufer hier aber mauert - was soll ich machen?

Was das einklagen angeht - bitte - irgendwie muss ich ja auch zu meinem Recht kommen. Wurde der Unfallschaden verschwiegen dürfte mir ja eine Kaufpreisminderung zustehen. Von daher dürfte es letztlich zu einem Vergleich kommen. Immernoch besser als gar nix. Oder?

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"Leben und Leben lassen..."

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer hat mir das Fahrzeug jedoch als "unfallfrei " verkauft.

Wie war die genaue Formulierung im Vertrag?



quote:
Wurde der Unfallschaden verschwiegen dürfte mir ja eine Kaufpreisminderung zustehen.

Da könntest du dich auch täuschen ...
Wir hatten erst letztens so einen Fall hier.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Zusicherung im Kaufvertrag: "Das Fahrzeug ist unfallfrei". Es wurde also eine Eigenschaft garantiert, die so nicht gegeben ist.

Was in dem von Dir genannten Fall Sache war, kann ich nicht beurteilen. Hab trotz Suche nix gefunden. Oder war das schon etwas länger her?

Egal soweit, meine Nachfrage bei der Hotline unserer Rechtschutz hat zwischenzeitlich ergeben, dass mir in dem Fall ein Recht auf Kaufpreisminderung zusteht und zwar in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und (siehe §441 BGB ) Fahrzeugwert einschließlich Schaden.

Muss man jetzt halt mal schauen. Werd halt die 150 Euro in ein einfaches Wertgutachten bei TÜV / DEKRA oder KÜS investieren und je nachdem was rauskommt...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

In deinem Fall sieht das sehr gut aus für dich.
Denn der Verkäufer hat tatsächlich - warum auch immer - eine Eigenschft zugesichert; die Unfallfreiheit und zwar ohne Einschränkung.
Dafür haftet er, selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte.



In dem anderen Fall hatte der Verkäufer nur die unfallfreiheit für den Zeitraum in dem er Eigentümer war zugesichert.
Zwar hatte einer der 3 anderen Vorbesitzer einen Unfall, das war aber ohne Belang. Der Käufer bekam keine Entschädigung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

"Gleich vorweg, es geht hier nicht darum, sich um die Restsumme zu drücken, das Geld ist kein Problem, aber 10.000 Euro für ein Unfallauto das auf Grund des Unfallschadens nur noch 8500 Euro wert sein dürfte?"

und hier:

"Die Kosten einer fachgerechten Reparatur würden circa 2000 Euro betragen, also ebenso viel, wie die letzten 2 Raten jetzt noch ausmachen würden"

10.000 EUR - 8.500 EUR = 1.500 EUR.
Offene Raten = 2.000 EUR (zu jeweils 1.000 EUR)

Ähm... bescheidene Frage: und was ist mit den 500 EUR ?


Mir erscheint Ihre Argumentation nicht stichhaltig genug. Wieso sollte Ihnen jemand Fremdes, der Ihnen als Privatperson ein gebrauchtes Auto für stolze 10.000 EUR verkauft, auch noch Ratenzahlung in Höhe von 5.000 EUR in dieser Größenordung genehmigen? Sowas macht doch kein normal tickender Mensch.

Bitte seien Sie mir nicht böse, aber ich denke, dass Sie sich vor den letzten beiden Raten drücken wollen.


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-- Editiert am 03.08.2011 16:25

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Sehr geehrter Herr von Berghofer ,

Ja, wer macht sowas - vielleicht jemand der ganz dringend Geld braucht und lieber gleich 5.000 Euro Bares auf der Hand hat als 10.000 Euro irgendwann mal wenn das Fahrzeug einen anderen Interessenten findet? Gibt auch leute, die ihre Autos zum Pfandhaus bringen und nie zurückholen. Ja nun, wer macht denn sowas?

Bitte stellen Sie doch keine solch unbewiesenen Behauptungen in den Raum. Hier geht es um eine sachliche Einschätzung der Situation und nicht darum, was Sie mir zu unterstellen gedenken.

Ob, wer und wie jemand Privatverträge abschließt, ist doch jedem selbst überlassen. Oder? Ob Sie dies in der Form tun würden oder nicht, spielt doch da gar keine Rolle.

Und ja, 10.000 Euro Kaufpreis minus 2.000 Euro Raten ergibt 8.000 Euro und nicht 8.500 Euro. Wir sind wohl alle des Rechnens halbwegs mächtig, so dass dem Verkäufer natürlich noch eine Restzahlung in Höhe von 500 zusteht, zuweilen im §441 BGB ja vom Wert und nicht von den Reparaturkosten ausgegangen wird.

Ich danke hier nochmals Harry van Sell für seinen Beitrag, mein Rechtsanwalt sieht es genauso.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich denke, Sie binden uns hier einen Bären auf...

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Wenn Sie das denken - Ihr Problem. Sie scheinen hier nur zu schreiben um etwas zu schreiben. Da lobe ich mir sachlich korrekte Antworten eines Harry van Sell ohne persönliche Vorverurteilung. Aber egal, Thema ist soweit geklärt.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Triplesieger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo MarkOh,
wie sind Sie denn aus dieser Nummer rausgekommen?
Habe nämlich ganz aktuell eine ähnliche Sache am laufen.

Unterschied nur, kein Pkw sondern ein Quad und das bereits bei Übergabe vollständig bezahlt.

Kaufvertrag enthielt klar die Aussage "Unfallfrei".

In der Bewerbung des Quads stand ferner technisch Einwandfrei, nur kleine Kratzer.

Dann kam´s dicke!

Nach der dritten Fahrt ist der Motor komplett hochgegangen. Kurbelwelle, Pleuellager, Kolben...€€€!
Bei der Untersuchung des Motorschadens stellte sich heraus, das vorher schon mal ein kapitaler Schaden (u.a. neue Nockenwelle) war. Problem der damaligen Reparatur, die Reste der alten, gebrochenen Nockenwelle sind im Motorraum verblieben so das ein neuer Schaden natürlich nicht zu vermeiden war.
Des Weiteren stellte sich dann noch heraus, wie könnte es auch anders sein, Unfallschaden (Rahmen gerichtet, Motorhalterung neu geschweißt, Spurstange neu, Kunststoffverkleidungen, erst nach dem Zerlegen sichtbar, gebrochen...€€€!)
Mein Verkäufer (2ter Besitzer) sagt, ich weiß von nix. Habe ich so gekauft.
Habe den Erstbesitzer aufgetan, der wiederum sagt, sein Käufer weiß alles. Hmmm, aber wo ist bloß der damalige Kaufvertrag hingekommen?

Kurzum, bin am klagen. Quad zurück zum Verkäufer - Geld plus Auslagen zu mir.
Mein Anwalt sagt, kompliziert aber machbar.
So recht traue ich jedoch unserer Rechtsprechung nicht über den Weg.

Wie Sie sehen, sind Sie nicht allein.

Die, die mir meinen Optimismus zurückgeben möchten, dürfen das hier gerne tun.

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5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Oje, der Beitrag ist ja schon älter als die Braunkohle... ;-)

Aber gut, in meinem Fall war es so, dass der Verkäufer letztlich das Nachsehen hatte. Hat sich zwar am Anfang dumm gestellt, aber mein Anwalt hat ein Gutachten aufgetan, welches seinerzeit direkt an den Verkäufer gerichtet war. Fazit? Kaufpreis wurde über den Rechtsanwalt um die letzten 2 Raten gemindert und der Verkäufer durfte noch die Anwaltskosten tragen.

Na ja, unser Rechtssystem funktioniert gelegentlich und manchmal auch nicht. Kommt auch viel auf den Anwalt und dessen Argumentation an. Natürlich auch darauf, was beweisbar ist oder nicht. Also einfach mal abwarten... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

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