Hallo liebe Gemeinde
Ich hoffe es kann mir einer einen guten Tipp geben zu meiner Situation, diese ist folgende:
Ich habe mir vor 1 Monat einen Smart gekauft den ich im Internet gefunden hatte. Dort war dieser von einer Firma inseriert.
Das Auto wurde begutachtet und sah auch auf den ersten Blick durchweg gut aus.Allerdings meinte der Verkäufer dann, er verkaufe das Auto nicht als Firma, sondern als Privatanbieter würde aber eine Car-Garantie mit dazugeben, welche mir noch später nach gesendet würde. (Klingt ein wenig nach Steuerhinterziehung!? Egal...)
Das Auto wurde gekauft und es hat sich kurze Zeit später herausgestellt dass das Auto einen Motorschaden hat -> Austauschmotor müsste her Kosten ins. 2000€
Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert, welcher mir seit 3 Wochen erzählt er habe die Garantie an mich schon längst abgeschickt...
Nun die Frage: Kann man den Vertrag rückabwickeln, weil er ja nicht vollkommen vom Verkäufer erfüllt wurde?
Wenn in der Internetanzeige stand, dass das Auto von gewerblich verkauft wurde, kann ich mich dann auch darauf berufen, auch wenn ein Privat-Kaufvertrag gemacht wurde?
Danke für eure Antworten!!!
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Autokauf von Privat - Vertrag nur teilerfüllt
2. Januar 2011
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Frage vom 2. Januar 2011 | 11:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat - Vertrag nur teilerfüllt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2011 | 11:36
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 41x hilfreich)
Hallo,
ich hoffe dass du die Internetanzeige noch hast.Fechte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an §123 BGB
. Wenn der Motor direkt kaputt war ist das so.
Nimm dir einen Zeugen mit und versuch vor einer Klage eine Rückabwicklung. Der Verkäufer soll seinen Wagen zurücknehmen. Falls das nicht klappt nimm dir einen Anwalt, wenn du eine Rechtschutz-Verkehrsrecht hast kostet es dich nichts.
Beim nächsten kauf fahr zur Dekra und lass ein Gutachten über den zustand erstellen ( 50 Euro). Erspart viel,viel Ärger. Ein Verkäufer,der das nicht will hat nur Schrott zu verkaufen.
Gruss
Spediteur
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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "
#2
Antwort vom 2. Januar 2011 | 14:37
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 30x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 2. Januar 2011 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120369 Beiträge, 39881x hilfreich)
quote:
würde aber eine Car-Garantie mit dazugeben, welche mir noch später nach gesendet würde.
Diese Absprache kann sicherlich gerichtsfest nachgewiesen werden?
quote:
Wenn in der Internetanzeige stand, dass das Auto von gewerblich verkauft wurde, kann ich mich dann auch darauf berufen, auch wenn ein Privat-Kaufvertrag gemacht wurde?
Um zu beurteilen, ob man mit einem Privatmann oder einem Händler eine Vertrag hat, müsste dieser sowie die genauen Umstände geprüft werden.
Agenturgeschäfte z.B. sind erlaubt, genau wie ein Händler sein Privatfahrzeug als Privatmann verkaufen kann.
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