Autokauf von Privat oder nach Differenzbesteuerung und später verkaufen (Freiberufler Firmenwagen)

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
mrfake
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf von Privat oder nach Differenzbesteuerung und später verkaufen (Freiberufler Firmenwagen)

Hallo,

ich würde gerne ein als Freiberufler einen gebrauchten Wagen als Firmenwagen (Firmenvermögen) kaufen.
Ich benutze Ihn mehr als 50% beruflich, deswegen kann ich es nicht mit der 30ct Regel versteuern...

Was passiert wenn
1. Ich vom Privat kaufe zb. für 10000 EUR und später (zb. ein halben Jahr später) ich es z.B.: 9000 an einen Privatperson verkaufen möchte. (Oder sogar zum gleichen Preis, sprich 10000) Muss ich dann noch Mehrwertsteuer draufrechnen? Bedutet das, dass ich dann es nur für 10710 verkaufen kann? Oder bei 10000 dass ich danach nur 8400 dafür bekomme?
Oder kann ich auch die "Differenzialbesteuerung anwenden" wie die Händler, also muss ich kein Mehrwertsteuer draufrechnen? Was passiert, wenn ich es an ein Händler und was, wenn ich das an ein andreres Unternehmen weiterverkaufen würde?

2. Was ist im Fall, wenn ich einen Firmenwagen vom Händler kaufe, der die Differnzialbesteuerung anwendet?

Ich möchte nicht, dass ich ein Wagen für X kaufe und für weniger danach verkaufe und dann noch 16% nochmal weniger bekomme....

Danke Euch vorab...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

§ 25a UStG ist nur auf Wiederverkäufer anwendbar, d.h. bei Unternehmern, bei denen der An- und Verkauf von Fahrzeugen zur normalen unternehmerischen Tätigkeit gehört.
https://openjur.de/u/614771.html

Zitat:
Muss ich dann noch Mehrwertsteuer draufrechnen? Bedutet das, dass ich dann es nur für 10710 verkaufen kann? Oder bei 10000 dass ich danach nur 8400 dafür bekomme?
Die Umsatzsteuer errechnet sich aus dem Bruttopreis. Wenn Sie für 9.000 brutto verkaufen, führen Sie 1.436,97 USt ab.
Zitat:
Was passiert, wenn ich es an ein Händler und was, wenn ich das an ein andreres Unternehmen weiterverkaufen würde?
Das macht keinen Unterschied.
Zitat:
Was ist im Fall, wenn ich einen Firmenwagen vom Händler kaufe, der die Differnzialbesteuerung anwendet?
Was soll dann sein? Auch dann haben Sie aus der Anschaffung (wie beim Kauf von privat) keinen Vorsteuerabzug.
Zitat:
Ich möchte nicht, dass ich ein Wagen für X kaufe und für weniger danach verkaufe und dann noch 16% nochmal weniger bekomme....
Dann kaufen Sie sich entweder einen Neuwagen oder einen Gebrauchten von einem anderen Unternehmer oder vom Händler, der für dieses Fahrzeug nicht dem § 25a unterliegt, weil er es von einem Unternehmer erworben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von mrfake):
...an einen Privatperson verkaufen möchte.


Sollte man als Unternehmer lassen, wenn einem die Infrastruktur zur Behebung von Mängeln aus der Sachmängelhaftung, fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

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