Hallo,
nun trifft es auch scheinbar mich und es lässt mich Nachts nicht mehr ruhig schlafen.
Es klingt vielleicht alles etwas kurios aber ich weiss nicht mehr weiter.
Folgende Situation hat sich nun ergeben!
Ich habe am Freitag mein Auto verkauft an einen jungen Herren welcher 130km gefahren ist um sich ein 400Euro Auto zu kaufen(!).
Bei näherer Besichtigung und einer ausgiebigen Probefahrt hat er sich zu einem Kauf entschieden.
Während der Probefahrt wurde über die komischen Geräusche geredet welche wohl scheinbar vom Getriebe aus kommen. Da ich dieses Auto selbst erst seid kurzem besaß konnte ich dazu nicht viel sagen bis auf das es schon immer so war seid dem das Fahrzeug in meinem Besitz war.
Ich habe es mir gekauft und dann festgestellt das ich es arbeitsbedingt nicht mehr benötige und habe es somit wieder verkauft.
Sein Kollege (welcher auch eine Probefahrt gemacht hat) meinte zu Ihm das er das Auto besser nicht kaufen würde da die Geräusche schon sehr komisch klingen.
Letztendlich hat der Käufer gemeint das es entweder die Kupplung sei (was für ihn kein Problem darstellen sollte) oder eben das Getriebe. Das währe dann ärgerlich!
Ich habe keine Ahnung davon und habe das Auto immer so gefahren und keine Probleme damit gehabt. Letztendlich hatte ich ein günstiges Auto mit TÜV was auf jeden Fall fuhr!
2 Tage später bekam ich einen Anruf vom Käufer der mir sagte das das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden sei, da eindeutig ein Getriebeschaden vorlag.
Ich war völlig baf und wusste nicht recht damit umzugehen und habe gefragt ob das Auto denn noch fährt. Dies tut es auch und scheinbar auch nach wie vor, nur eben diese Geräusche sind da!
Er hat ein Gutachten von einer Werkstatt machen lassen welches Ihm schriftlich Beweist das das Getriebe defekt sei.
Ich habe guten Gewissens ein Auto verkauft welches funktioniert und betriebsbereit war!
Ich habe mich geweigert das Auto zurück zu nehmen, da ich es eigenständig und auf eigene Kosten wieder abholen soll. Dabei sprechen wir hier von 130km für einen Weg.
Nun kam der Brief von seinem Anwalt indem ich zum Rücktritt des Kaufvertrages aufgefordert werde, da ich ja von dem Sachschaden gewusst hätte.
Eine Ummeldung des Fahrzeuges würde auch nicht mehr in Betracht kommen, da dies ja zusätzliche und unnötige kosten entfachen würde.
Eine Reparatur des Schadens würde nicht in Frage kommen da dies den Wert des Fahrzeuges übersteigt.
In der Anzeige beschrieben habe ich es wie folgt:
Gutes Anfänger/Winterauto, springt sofort an.
Einige Teile wurden erneuert.
Getriebe schaltet sauber.
Und eben was noch dazu gehört.
Für mich liegt keine Täuschung vor da es ja auch so ist!
Das es Geräusche macht hat man bei der Probefahrt gehört und es wurde auch drüber gesprochen, allerdings funktioniert es und schaltet sauber, zumindest in meinen Augen als Laie.
Benutzt haben wir den ganz normalen Mobile Kaufvertrag und unter bekannte Mängel habe ich Krümmerdichtung aufgeschrieben da ich dies aus dem Vertrag des Vorbesitzers übernommen habe.
Was meint ihr zu diesem Fall?
Ich währe bereit dem ganzen Stress aus dem Wege zu gehen, allerdings nicht wenn ich das Auto auf meine kosten wieder zurück holen muss.
Ich hoffe auf ein paar Antworten, denn diese Schlaflosen Nächte machen mir zu schaffen.
Frohe Weihnachten!!
Faba
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-- Editiert Faba am 25.12.2013 14:57
Automatikgetriebe (scheinbar) defekt. Anwalt droht
Hallo
quote:Wie kann das getriebe denm "sauber" schalten, wenn es dabei komische Geräusche von sich gibt?
Getriebe schaltet sauber.
quote:Wenn ein Automatikgetriebe komische geräusche beim schalten von sich gibt, sollte auch dem unwissensten Laien bewusst sein, dass da etwas nicht stimmt.
zumindest in meinen Augen als Laie
Du hast ein "sauber" schaltendes Getriebe zugesichert, dem ist wohl aber nicht so, auch gibt es hier wohl Zeugen, die aussagen können, dass dies nicht erst nach dem kauf entstanden ist, sondern vor dem Kauf schon war. Somit hast du etwas zugesichert, was nicht der realität entspricht.
Du kannst jetzt natürlich das Risiko eingehen und einen Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang abwarten. Ich würde aber dazu tendieren, dass der Ausgang für dich da nicht ganz so gut aussehen würde.
quote:Sei froh, dass es nur 130Km sind und van dir nicht auch noch die Kosten gefordert werden die der K hatte um das Auto bei dir zu holen...
Ich habe mich geweigert das Auto zurück zu nehmen, da ich es eigenständig und auf eigene Kosten wieder abholen soll. Dabei sprechen wir hier von 130km für einen Weg.
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Oh man also ist man scheinbar damit geliefert.
Es erfüllt auf jeden Fall seinen Zweck! Das Auto fährt und es schaltet auch sauber.
Die Geräusche hätten auch von sonst wo kommen können. Darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht.
Was mich nur wundert ist das im Anwaltsschreiben ausgesagt wird das das Kfz nicht um gemeldet wird. Dies wäre in meinen Augen Vertragsbruch da doch im Kaufvertrag beschrieben ist das das Auto innerhalb 1 Woche abgemeldet werden muss.
Ich fühle mich jedenfalls verarscht da alle Probleme sogar unter Zeugen besprochen wurden. Und nun stehe ich sogar mit Mehrkosten da.
Danke für deine Antwort
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quote:<hr size=1 noshade>Für mich liegt keine Täuschung vor da es ja auch so ist!
Das es Geräusche macht hat man bei der Probefahrt gehört und es wurde auch drüber gesprochen, allerdings funktioniert es und schaltet sauber, zumindest in meinen Augen als Laie. <hr size=1 noshade>
Dann braucht man sich da gar nicht weiter unterhalten: § 442 BGB .
Der Käufer hat den Mangel gekannt, mindestens billigend in Kauf genommen. Wenn das bei einem 400 EUR-Auto überhaupt ein Mangel ist. Es läuft ja wohl.
Einen Neuwagen kann man da nicht erwarten, auch nicht, daß der Verkäufer das Auto zum Neuwagen nach dem Kauf hoch rüstet.
Er wird sich da mit seinem Rücktritt nicht durchsetzen können.
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So sehe ich es auch. Es ist ein 400€ Auto, mit TÜV und es erfüllt seinen Zweck.
Naja was solls...
Weiterhin noch Gutem Appetit und ein schönes Weihnachtsfest!
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quote:
Weiterhin noch Gutem Appetit und ein schönes Weihnachtsfest!
Das wünsche ich dir auch !
Zulassungsstelle und Versicherung den Verkauf noch mitteilen, weitere Kommunikation einstellen, dann sollte sich das erledigen.
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IMO hat auch der Herr Anwalt keine Handhabe Dich zur Rücknahme des Fahrzeugs zu zwingen. Allerdings verdient der Berufsstand u.a. sein Geld damit im Namen ihrer Mandanten grenzwertige Behauptungen zu vertreten und lästig zu fallen.
quote:
..., denn diese Schlaflosen Nächte machen mir zu schaffen.
Und hier liegt Dein eigentliches Problem. Wenn der Anwalt, motiviert durch eine RSV seines Mandaten, keine Ruhe gibt wird das die Nachtruhe schon stören können.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
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... denn diese Schlaflosen Nächte machen mir zu schaffen.
Das hatte ich gar nicht (mehr) gelesen.
Dazu besteht wirklich kein Anlaß.
Kann schon sein, daß da weiter Druck gemacht wird, Substanz hat das nicht. Daß da tatsächlich "ernst" gemacht wird, ist absolut unwahrscheinlich. Erst wenn da tatsächlich Gerichts-Post im gelben Umschlag kommt, besteht Handlungsbedarf. Durchsetzten kann sich der Käufer hier am Ende sicher nicht.
Bloß Weihnachten dadurch nicht verderben lassen.
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Oh man, Ihr helft mir doch sehr!! Vielen vielen Dank dafür!
Nun aber nochmal zum weiteren Vorgehen. Soll ich das Schreiben einfach getrost ignorieren und die kommende Frist ablaufen lassen?
Oder doch den Käufer noch einmal schriftlich auf die einzuhaltene Frist zur Abmeldung des Fahrzeuges aufmerksam machen?
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quote:
Oder doch den Käufer noch einmal schriftlich auf die einzuhaltene Frist zur Abmeldung des Fahrzeuges aufmerksam machen?
Das kannst Du Dir IMO sparen. Teile unverzüglich deiner Versicherung und der Zuslassungstelle den Verkauf (mit Datum, Uhrzeit und km-Stand der Übergabe) und die Daten der Käufers mit.
Dem Käufer oder dessen Anwalt würde ich schreiben, dass man das wegen seiner Weigerung die diesbezüglichen vertraglichen Pflichen zu erfüllen nun selbst gemacht hat.
Damit hast du sehr deutlich gemacht, wie Du zu der Sache stehst - ohne irgend etwas geschrieben zu haben, was man versuchen kann zu widerlegen.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Hallo,
also morgen ist der Tag gekommen an dem das Kfz abgemeldet sein müsste.
Ich werde morgen die Versicherung anrufen und mich über den Stand der Dinge informieren.
Weitergehend habe ich einen Brief verfasst indem ich den Käufer nochmals darum bitte das Kfz abzumelden.
Allerdings ohne Frist, und vtl werde ich dies nochmals ändern und meine Versicherung fragen wie es mit einer neuen Frist aussieht um das noch nachträglich dem Brief beizufügen.
Weitergehend bin ich auch nicht auf die Unterstellungen vom Anwaltsschreiben eingegangen.
Ich hoffe damit liege ich richtig.
Danke für die Antworten und noch eine besinnliche Weihnachtszeit!
Faba
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Ich hoffe damit liege ich richtig.
Letztlich musst Du es machen, wie es Dir taugt. Aber was soll eine telefonische Nachfrage beim Versicherer bringen? Teile denen den Verkauf und das Erlöschen oder Ruhen der Versicherung zum vertraglich vereinbaren Zeitpunkt mit. Und gleichlautend auch der Zulassungsstelle. Beiden auch Namen und Anschrift des Käufers. Am besten, Du schickst (oder faxt - oder mailst) gleich den Kaufvertrag in Kopie dazu.
Den Käufer (oder dem Anwalt) informierst Du so kurz und knapp wie möglich. Etwa so:
Sehr geehrter Herr Käufer (Anwalt),
die auf unzutreffende Darstellungen fußende Forderung Ihres Anwalts (Ihres Mandaten) weise ich zurück. Da Sie mitteilen ließen, die Abmeldung nicht wie vereinbart vorzunehmen zu wollen, habe ich das heute vorsorglich selbst veranlasst. Ich rate in so fern dringend dies zu beachten.
Mit freundlichem Gruß
Wenn Du den Käufer, wie beabsichtigt darum bittest die Ab- bzw. Ummeldung doch noch zu machen, nimmst Du billigend in Kauf noch eine ganze Zeit im Unklaren zu sein - und ggfs. für die Zeit auch noch die Kosten tragen zu dürfen. Ganz abgesehen vom Risiko, dass der Käufer noch weitere Dummheiten macht.
Oder willst Du Dir die Option offen halten das FZ doch noch abzuholen und dann wengistens zurück fahren zu können?
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Wenn man den Anwalt auf der Schiene des § 442 BGB
(Der Käufer hat den Mangel gekannt, mindestens billigend in Kauf genommen) abwehren möchte, dann wäre es aber sehr hilfreich, wenn man auch beweisen könnte, dass der Käufer die Geräusche aus dem Getriebe vor dem Kauf zur Kenntnis genommen hat.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt. Gemeint war nicht das ich bei der Versicherung nach fragen möchte, sondern mitteilen möchte das das Kfz verkaift ist.
Ich danke sehr fur die Bemühungen trotz der Feiertage!
Die Option ob ich das Auto zurück fahren möchte halte ich mir nicht weiter offen, da der Fehler nicht bei mir liegt sondern beim Käufer. Allerdings würde ich es akzeptieren wenn der Käufer sich dazu entscheiden sollte das Auto auf eigene Kosten zurück zu bringen.
Ich denke aber das dies sowieso keine Option seinerseits ist.
Ich werde wohl den obigen Text übernehmen da dieser doch wesentlich zutreffender ist als meiner.
Zu den Beweisen kann ich mich auf zweierlei Dinge berufen.
Es wurde eine Probefahrt durchgeführt wo die Geräusche wie immer auftraten und es wurde einmal dort zwischen mir und dem Käufer darüber gesprochen, und nach der Probefahrt nochmals mit den anderen, sprich seinem und meinem Kumpel.
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dann wäre es aber sehr hilfreich, wenn man auch beweisen könnte, dass der Käufer die Geräusche aus dem Getriebe vor dem Kauf zur Kenntnis genommen hat.
Weshalb?
Entweder die Geräusche waren da, dann haben sie alle gehört, oder sie waren nicht da, dann hat sie aber auch niemand gehört (auch der Verkäufer nicht).
Bei einem 400 € Auto kann es nunmal passieren, dass 30 Kilometer nach dem Kauf der Motor platzt, dem Verkäufer hier eine arglistige Täuschung oder was auch immer vorzuwerfen ist zwar einen Versuch wert, aber nicht erfolgsversprechend.
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Ich werde das Schreiben aufsetzen und heute absenden.
Werde euch über alles weitere aufklären!
Vielen Dank und einen guten Rutsch ins Neue!
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_Keinerlei_ Korrespondenz oder Gespräche mehr mit dem Käufer oder gar Anwalt. Ist das so schwer?
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"Morgenstund ist ungesund."
Sprich, das Schreiben des Anwaltes einfach ignorieren?
Ich war auch so doof und habe den Brief nicht per Einschreiben los geschickt.
Eine Option wäre das Schreiben nochmal per Einschreiben los zu schicken.
Dann würde ich auf Nummer sicher gehen.
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Ja, ignorieren, Kommunikation einstellen, wie asap, einer der wenigen wirklich Rechtskundigen hier, schon weiter vorne empfohlen hat.
Mit Ihrem Hang zu ausschweifender Prosa und ohne entsprechende Rechtskenntnisse findet der Anwalt in Ihrem Brief eventuell etwas, das gegen Sie verwendet werden kann.
Lassen Sie sich auf Diskussionen mit dem Anwalt ein, wird er diese gewinnen.
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"Morgenstund ist ungesund."
quote:
Eine Option wäre das Schreiben nochmal per Einschreiben los zu schicken.
Nein, lass es gut sein. Auch ohne Einschreiben hast Du Deine Pflicht erfüllt und dem Käufer (bzw. seinem Antwalt?) mitgeteilt, dass Du das FZ nun abgemeldet hast - und wie Du das Schreiben bewertest. Nun ist Funkstille die beste Strategie. Nur falls eine Klage kommen sollte bist Du wieder gefordert.
Natürlich interssiert es mich, ob noch weitere Versuche des Käufers bzw. seines Anwalts erfolgen, Dich von Deinem "Fehlverhalten" zu überzeugen.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Okay, zur Info das Schreiben ging an den Verkäufer. Schließlich sehe ich Ihn als meinen Ansprechpartner und nicht seinen Anwalt.
Bin mal gespannt wie es weitet geht.
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Hallo,
und nun der zweite Brief im Briefkasten!
Mein Schreiben ist angekommen und wird dadurch bestätigt das ich die Rückabwicklung des Kaufvertrages ablehne.
Nun wird mir eine Frist von 10 Tagen gewährt eine Erklärung abzugeben wo ich dem Rücktritt zustimme, anderseits würde klage erhoben werden.
Einfach abwarten?
Mit freundlichen Grüßen
Faba
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quote:
von Faba am 07.01.2014 15:49
Einfach abwarten?
Ja.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gebraucht-Wagen-von-Privat---f251552.html
Ein ähnlicher Fall.
Der Verkäufer ist von einem defekten Radlager ausgegangen, letztendlich war aber die Antriebswelle der Verursacher der Geräuche.
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Das trifft es genau auf den Punkt.
Genau so wie in meinem Fall wurde über das Problem gesprochen und ebenfalls wurde es zur Kenntniss genommen, ohne das ich als Verkäufer 100%ig sagen konnte wo der Mangel liegt.
Es hat sogar eine Disskusion zwischen den Käufer und den Freund gegeben, worüber disskutiert wurde wo der Fehler liegen könnte.
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quote:
...ohne das ich als Verkäufer 100%ig sagen konnte wo der Mangel liegt.
Diese Denkweise solltest Du ablegen!
Das Fahrzeug hatte keinen Mangel - es machte ein Geräusch. Dieses ist allen Beteiligten aufgefallen, aber die Herkunft konnte nicht erklärt werden, da alle Funktionen einwandfrei gegeben waren. Bei der Mutmaßung, dass dieses Geräusch vom Getriebe kommen und eine mögliche Funktionsstörung ankündigen könne, wurde das vom Käufer ausdrücklich in Kauf genommen.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Das sollte ich, ja! Wieder mal die Ausdrucksweise auf die man in einem Rechtsstreit definitiv achten sollte.
Gestern kam wieder ein Brief indem auf mein Schreiben vom 27.12. zurück gegriffen wird.
Es wird gesagt das ich die Darstellungen die mir zu Lasten gelegt werden zurück weise, man sich allerdings nicht klar ist was genau ich zurück weise.
(Letztendlich habe ich doch garnichts zurück gewiesen nur nocheinmal auf die vertraglichen Pflichten aufmerksam gemacht.)
Dann werden nochmals alle Fakten aufgezählt, wie dieser wie teuer denn alles wäre und das das Kfz ein wirtschaftlicher Totalschaden sei.
Das was mich nun allerdings stutzig macht:
"Wir gehen davon aus, dass auch Sie den Mangel nicht beheben wollen. Unser Mandant wäre bereit die Angelegenheit abzukürzen und gegen eine Zahlung von 200E von weiteren Schritten abzusehen."
Vorher wird mir allerdings gesagt das sich die Reparatur auf ca. 1000Euro belaufen würde.
Danach werde ich dann nochmals auf die Gesetzliche Frist bis zum 16.01. erinnert.
Vorher hatte ich mich vertan da ich den 10.01. als Frist beschrieben hatte.
Wenn ich mich nicht melden würde würde deren Mandant zur sofortigen Klageerhebung beauftragen.
Ich mir nun doof bei der ganzen Sache vor.
Jetzt bekomme ich doch noch ein Angebot von denen um die Sache mit dem bisschen Geld vom Tisch zu räumen um Ihm eine Reparatur zu ermöglichen die 1000E kosten soll?
Was meint ihr dazu?
LG
Faba
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quote:
Was meint ihr dazu?
Die Gegenseite scheint ihre Erfolgsaussichten jetzt realistisch bewertet zu haben und versucht wenigstens die Anwaltskosten herauszuschlagen.
Du musst entscheiden, ob Du Dich darauf einlassen willst* um Deine Ruhe zu haben, oder ob Du einfach nichts unternimmst (auch nicht antwortest) und die IMO geringe Wahrscheinlichkeit in Kauf nimmst, dass die Gegenseite einen für sie riskanten Rechtsstreit beginnt.
VG
Roland
*falls ja, musst du darauf achten, dass Dich die Gegenseite damit nicht doch noch versucht über den Tisch zu ziehen!
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Hallo,
nun stehe ich da und weiss nun über nichts bescheid. Das einzige was ich sehe ist, das ich Versicherung und Steuern von dem Auto für das Jahr 2014 bezahlen musste.
Ich war heute bei meiner Versicherung und habe mich erkundigt ob das Auto abgemeldet wurde. Wurde es nicht.
Eine Antwort nach der abgelaufenen Frist vom 16.01. habe ich nicht bekommen, da ich noch jeden Tag damit gerechnet habe das noch ein Schreiben kommt.
Jetzt werde ich aber stutzig da ich es ehrlich gesagt nicht einsehe das Geld für Versicherung und Steuern auszulegen und eine Antwort nach Abgelaufener Frist immer nach spätestens 2 Tagen da war!
Wie könnte ich nun weiter vorgehen? Und wer kommt für die Kosten auf die mittlerweile aufgetreten sind? Sprich Steuern und Versicherung für die 2 Monate.
Plan B währe noch die Zangsabmeldung. Die kostet allerdings locker 100Euro plus die ca. 100Euro die ich schon an den Nebenkosten hatte. Damit bin ich auch wieder 200Euro los für garnichts.
Ich bin sehr sehr dankbar für jeden Tipp!
Mit freundlichen Grüßen
Faba
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Die Abmeldung hättest Du, wie damals geraten, längst vornehmen müssen. So freut sich der Käufer über Deine Zögerlichkeit und wird Deine Forderung mit der seinen aufrechnen :-(
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Meine Forderung mit der seinen aufrechnen? Das ist mir jetzt nicht ganz klar.
Nun war ja vertraglich geregelt das das Auto innerhalb einer Woche abgemeldet werden muss. Kann man da nichts machen? Dann hätte ich mir dies letztendlich ja sparen können.
Das es mit Sicherheit das letzte Mal war das ich ein Auto angemeldet verkauft habe ist ja klar.
Also die Zwangsabmeldung nun in die Wege leiten?
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Edit: Nun okay. Das hatte ich wohl missverstanden. Ich werde die Abmeldung sofort durchführen lassen.
-- Editiert Faba am 21.01.2014 17:45
Und jetzt?
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