Hallo,
ich habe da ein "kleines" Problemchen. Ich habe ein Auto per Mietkauf verkauft. Da der Käufer weiter ab wohnt wurde abgemacht - und vertraglich festgehalten - das er fürs Ummelden den Brief mitbekommt. Ihn aber innerhalb von zwei Wochen wieder zurückschickt. Es wurde ebenfalls (vertraglich) vereinbart, das er immer zum 15. hin die Raten überweist.
Der Käufer kam, machte eine Anzahlung (2500 der 4300 Euro), nahm der Brief mit und fuhr von dannen.
Seit dem habe ich nichts mehr von ihn gehört. Der Brief kam nicht wieder und die erste Rate wurde bisher nicht überwiesen. Auf einen Brief von mir hat er nicht reagiert.
Da mit der Typ sowieso unsympatisch ist und ich mein Geld haben will, schrecke ich auch nicht vor dem äußersten zurück. Jetzt die Frage: Was ist dies Äußerste und wie sind die juristisch korrekten Schritte dahin?
Woll ich ihm nochmal eine Frist setzten oder gleich einen Anwalt einschalten? Kann ich selber ihn irgendwie den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen?
Versteht mich nicht falsch, der Typ kam erst so großkotzig an, als wenn Mietkauf unter seinem Niveau ist und jetzt versteckt er sich und es kommt nicht ein Euro rüber. Dabei könnte er sogar den Brief behalten, wenn er nur bezahlen würde. Aber nicht bezahlen und dann den Brief zurückhalten ist doch wohl das letzte...
Kann mir hier einer helfen?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Automietkauf Problem
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
>Woll ich ihm nochmal eine Frist setzten oder >gleich einen Anwalt einschalten?
..das Erstere ist wohl verschwendete Zeit, ob das Zweitere und Folgende "hinterhergeschmissenes Geld" ist, wird sich sicherlich erst später feststellen lassen.
Aber dennoch, einem Anwalt übergeben ist der einfachere Weg als selbst alles einzuleiten.
mfg
Hallo,
für die eigene Dummheit ist jeder selbst verantwortlich.
<<da mir der Typ sowieso unsympatisch ist>>
<<kam so großkotzig an>>
wer dann so b....... ist dem Typ sein Auto samt Brief zu geben, samt Brief,
Sorry, dem ist dann nicht mehr zu helfen.
Gruß Spezi
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Hallo Spezi,
kannst Du mir sagen, wie der Käufer sonst den Wagen ummelden soll?
Ich habe mir den Ausweis zeigen lassen und auch die Daten vom Ausweis abgeschrieben. Außerdem gibt es Zeugen.
Okay, außerdem ist das mein erster Wagenverkauf und aus Fehlern lernt man. Es kann doch nicht jeder von Geburt an ein so perfekter und fehlerfreier Spezi sein wie Du...
Außerdem hatte ich eigentlich auf Hilfe gehofft. Nörgeln kann ich selber besser, glaub mir
geh zu Rechtsanwalt.......oder mach selber Mahnbescheidverfahren
Hallo
Ersteinmal danke an von Belle und Dario289.
Dario, wie geht das Mahnbescheidverfahren?
Grüße
H. Hansel
Vergiss es.
Das bringt nichts.
Jeder kann und jeder darf Fehler machen.
Nur wenn man dann erst später um Hilfe fragt, de, ist nicht zu helfen.
Deine Aussagen waren doch schon Negativ:
Da mir der Typ sowieso unsympatisch ist,
Oder zu großkotzig.
Dem hätte ich doch nicht mein Auto gegeben, ohne volles Geld.
UNBEGREIFLICH !!!
<<der Typ kam erst so großkotzig an, als wenn Mietkauf unter seinem Niveau ist und jetzt versteckt er sich>>
Das alleine ist schon dumm genug.
Also ärgern und Geld abschreiben, oder hinfahren und ihm die Karre zerdeppern.
Aber nicht auffallen dabei
Buche es einfach unter Lehrgeld ab.
Gruß Spezi
-- Editiert von spezi am 24.10.2004 12:53:30
ich glaube auch nicht so sehr, dass sie das Geld noch bekommen und finde sehr dumm, dass sie das Auto samt Brief ausgegeben haben. Jetzt hoffe ich, dass ihr Vertrag richtig alles beinhaltet (Eigentumsvorbehalt, Darlehnvereinbarung u.s.w) und das der Personalausweis von dem Typen echt war.
Wenn sie Rechtschutz haben, gehen sie zu Rechtsanwalt. Wenn nicht, ist soein Mahnverfahren das Kostengünstigste. Lesen sie dazu einfach etwas im Internet, da es hier zu beschreiben etwas lange dauern würde. Es besteht schon sogar die Möglichkeit soein Verfahren online einzuleiten. Aber da müssen sie sich informieren.
Mahnverfahren einleiten:
Zuerst ins Schreibwarengeschäft und Vordruck (neuer Art) holen.
Aufer der Seite:https://www.mahnverfahren.nrw.de/
kann man solchen Vordruck online ausfüllen.
Dort werden dann die Adressen der zuständigen AGs angezeigt und auch die zu entrichtenden Kosten.
Die angezeigten Daten kannst Du dann handschriftlich auf Deinen Vordruck übertragen und das Formular ans AG Deines Wohnsitzes schicken. Die leiten alles weiter, auch die Kosten -allerdings an Dich-.
Informiere Dich über den Fortgang, falls Widerspruch eingelegt wird, denn dann gehen die Kosten erst richtig los.
mfg
Wie hätte der Verkäufer es denn richtig gemacht?
Wie beim Leasing?
Brief geben, zulassen lassen, Brief nehmen und dafür Auto geben?
Reicht das oder ist bei der Vertragsformulierung noch etwas zu beachten?
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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
Man kann den Brief als EInschreiben an das STVamt schicken, mit der Auflage, diesen nach der Zulassen auf den HernnXYZ wieder an den Absender zurück zu schicken.
Dann hat man wenigstens den Brief noch in der Hand. Ferner dem STVA mitteilen, das man Ansprüche auf den Brief/Fahrzeug hat und diese keinen Ersatzbrief ausstellen dürfen.
Aber im Normalfall sollte KEINER, sein Auto ohne vollständige Bezahlung in BAR abgeben. An wen auch immer.
Gruß Spezi
Danke Spezi,
auf die Idee, dass man den Brief an die Zulassung senden kann wäre ich definitiv nicht gekommen!
Allerdings hätte ich eben aus der Sorge heraus, dass ich nichts in der Hand habe keinen Mietkauf gemacht, wobei das meiner Meinung nach ein normalen Ratenkauf ist, und den soll er doch bitte mit der Bank ausmachen, die kann im Gegensatz zum normalen Privatmensch auch die Bonität überprüfen.
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"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"
Hallo,
heute kam der KFZ Brief per einschreiben. Bin schon etwas erleichtert. Nun steht die erste Rate noch aus. Hier werde ich den Käufer nochmal anschreiben und hoffe auf Reaktion.
Danke für die Hilfe
Hansel
Und jetzt?
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